Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer

09.09.2025 16:25
#1 Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Arndt

Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
Das Thema Geld und insbesondere Gehalt ist in Deutschland
noch immer ein Tabuthema. Arbeitnehmer stellen sich
daher oft die Frage, ob sie überhaupt dazu befugt sind,
über ihr Gehalt zu sprechen – insbesondere im Kollegenkreis
oder ob das verboten sein könnte. Arbeitgeber versuchen
gelegentlich, solchermaßen innerbetriebliche Gehaltsgespräche
durch Arbeitsvertragsklauseln zu unterbinden.
Doch wie ist die Rechtslage tatsächlich?


Mit freundlicher Genehmigung von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Detailinformationen: Rechtsanwalt Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon 0351 80718-80, info@dresdner-fachanwaelte.de


HintergrundDie Diskussion um Gehaltstransparenz hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Ein offener Austausch über Vergütung ermöglicht es Arbeitnehmern, ungerechtfertigte Benachteiligungen, etwa durch diskriminierende Lohnunterschiede, zu erkennen und zu adressieren. Die rechtlichen Grundlagen sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verankert. Beide Gesetze dienen dem Schutz vor Diskriminierung und stärken die Rechte der Arbeitnehmer auch in Bezug auf die Gehaltsinformation.

Was sagen die Gerichte?Die Rechtsprechung ist in dieser Frage eindeutig:

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat bereits 2009 entschieden, dass Klauseln im Arbeitsvertrag, die Arbeitnehmer zum Schweigen über ihr Gehalt verpflichten, in der Regel unwirksam sind. Informationen über das Arbeitsentgelt gelten nicht als Geschäftsgeheimnis, zumindest, wenn sie innerhalb des Betriebs offengelegt werden.
Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach bestätigt: Arbeitnehmer dürfen sich über ihr Gehalt austauschen. Vertragsklauseln, die dies pauschal untersagen, verstoßen gegen das Transparenzgebot des Arbeitsrechts.
Ziel dieser Offenheit ist es, Arbeitnehmer zu befähigen, eine mögliche Ungleichbehandlung aufzudecken.


Rechtliche Argumente und zentrale Begründungen- Schutz durch das AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte vor Benachteiligungen. Ein Austausch über das Gehalt ist erforderlich, um zu erkennen, ob eine Diskriminierung, etwa wegen Geschlecht oder Herkunft, vorliegt.
- Meinungsfreiheit: Gleichzeitig schützt Artikel 5 des Grundgesetzes die freie Meinungsäußerung und damit auch Gespräche über die eigene Vergütung.
- Kein Geschäftsgeheimnis: Die Gerichte sind sich einig: Das Gehalt eines einzelnen Arbeitnehmers fällt nicht unter den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
- Entgelttransparenzgesetz: Seit 2018 haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern ein Recht auf Auskunft über die Gehaltsstruktur vergleichbarer Positionen; auch, um Lohngerechtigkeit durchsetzen zu können.

Grenzen und BesonderheitenArbeitgeber dürfen Gehaltsbesprechungen nicht grundsätzlich verbieten; auch Vertragsklauseln, die eine Verschwiegenheitspflicht über das Gehalt beinhalten, sind in der Regel rechtlich nicht haltbar.

Es gibt Ausnahmen: In Einzelfällen, beispielsweise bei besonders sensiblen betrieblichen Informationen oder bei leitenden Angestellten mit Zugang zu Gehaltsdaten anderer, kann der Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichten. Solche Sonderfälle sind jedoch selten und müssen immer individuell abgewogen werden.

Bedeutung für die PraxisFür Arbeitnehmer bedeutet diese Rechtsprechung: Sie dürfen offen über ihr Gehalt sprechen – egal, was im Arbeitsvertrag steht. Dieses Recht trägt dazu bei, Lohngerechtigkeit zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Für Arbeitgeber empfiehlt sich, auf Transparenz zu setzen und offene Kommunikationskulturen zu fördern, anstatt die Beschäftigten mit fragwürdigen Klauseln zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Rechtlich sind solche Klauseln meist unwirksam und begünstigen kein gutes Arbeitsklima.


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Gruß vom Arndt


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09.09.2025 18:23
#2 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Arndt

Der Artikel beleuchtet die Sicht der Arbeitnehmer.
Wie sieht die Sicht der Arbeitgeber aus?
Gleiche Arbeit = gleiches Geld. Richtig! Aber wie entlohnt man einen Fahrer, der mit Intelligenz, Willen und legalen Mitteln 500 € mehr in der Woche einfährt? Die Summe ist zumindest bei mir realistisch bzw. real.
Leistungsbezogene Prämien sind in der Transportbranche verboten, auch eine umsatzbezogene Entlohnung ist nicht statthaft.

Gruß vom Arndt


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10.09.2025 13:04
avatar  Hajo
#3 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Hajo

Ich würde sagen dass der Fahrer der in der Woche € 500 mehr einfährt ja nicht die "gleiche" Arbeit macht wie sein Kollege. Der macht ja seine Arbeit anders oder er macht mehr... je nachdem wie man es nennen will

---
Logistik hat nichts mit Logik zu tun

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10.09.2025 16:45
#4 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Arndt

Der Fahrer der weniger einfährt und dadurch weniger verdient, wird Dir oder dem Richter am Arbeitsgericht was ganz anderes erzählen.

Gruß vom Arndt


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21.09.2025 14:58 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2025 14:59)
#5 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Neueinsteiger

Ich persönlich bin ja der Meinung, dass Gehälter immer etwas sehr individuelles sind. Auch Betriebszugehörigkeit oder die Bereitschaft mal "länger" zu machen (natürlich im rechtlichen Rahmen, ich meine damit eher wenn der Andere Freitag immer um 12 Uhr heimgeht beispielsweise) spielen hierbei eine Rolle. Daher finde ich, dass der, der 500 € mehr Umsatz macht, auch mehr Gehalt verdient oder einen geltwerten Vorteil. Solange es begründbar und nachvollziehbar ist können Arbeitnehmer auch offen unter einander über ihr Gehalt sprechen.

Gruß Laura


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22.09.2025 17:59
#6 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Arndt

@Schorsch und Laura

Zitat von Schorsch und Laura im Beitrag #5
Ich persönlich bin ja der Meinung, dass Gehälter immer etwas sehr individuelles sind.

Das ist es aber nicht. Gleiches Geld für gleiche Arbeit!
Zitat von Schorsch und Laura im Beitrag #5
Auch Betriebszugehörigkeit...

Das ist eine Möglichkeit. Nur das musst du dann dem Fahrer auch zahlen, der 500 € weniger einfährt. Ansonsten diskriminierst oder benachteiligst du den MA.
Alles nicht so einfach.

Gruß vom Arndt


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24.09.2025 19:20
#7 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Neueinsteiger

Vielleicht habe ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt.

Ich meinte eher dass man dem Fahrer, der mehr einfährt über einen Boni mehr Geld zahlt.

Hier muss selbstverständlich individuell geprüft werden, wie dieser gestaltet werden kann.

Schaut man sich einmal in Internet um findet man Vorschläge wie Loyalitätsbonus, Bonus für Kraftstoffeinsparung, Unfallfreibonus (keine selbstverschuldeten Unfälle), oder Flexibilitätsbonus (Übernahme von Sonderfahrten)

Aber ja, generell müssten diese Boni auch dem anderen Fahrer gezahlt werden, sobald er seine Leistung angleichen sollte.


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24.09.2025 19:54
#8 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
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Arndt

Im Streitfall müssen die Lohnunterschiede begründbar und nachweisbar sein. In meinen Augen und meiner Rechtsauffassung zumindest.

Loyalitätsbonus - schwammiger geht es nicht. Das zerlegt dir ein drittklassiger Anwalt im Handumdrehen.
Bonus für Kraftstoffeinsparung - der der weniger einfährt fährt sparsam.
Unfallfreibonus (keine selbstverschuldeten Unfälle) - der der weniger einfährt fährt unfallfrei.
Flexibilitätsbonus (Übernahme von Sonderfahrten) - der der weniger einfährt arbeitet jeden Tag schon 9 Stunden.
Aktuell verdienen beide das gleiche.

Thema Stundenlohn: der schnelle BKF verdient dann weniger als der Langsame. Konsequenz: der Schnelle wird langsamer.

Gruß vom Arndt


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