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Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
#1 Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
- Meinungsfreiheit: Gleichzeitig schützt Artikel 5 des Grundgesetzes die freie Meinungsäußerung und damit auch Gespräche über die eigene Vergütung.
- Kein Geschäftsgeheimnis: Die Gerichte sind sich einig: Das Gehalt eines einzelnen Arbeitnehmers fällt nicht unter den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
- Entgelttransparenzgesetz: Seit 2018 haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern ein Recht auf Auskunft über die Gehaltsstruktur vergleichbarer Positionen; auch, um Lohngerechtigkeit durchsetzen zu können.
Es gibt Ausnahmen: In Einzelfällen, beispielsweise bei besonders sensiblen betrieblichen Informationen oder bei leitenden Angestellten mit Zugang zu Gehaltsdaten anderer, kann der Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichten. Solche Sonderfälle sind jedoch selten und müssen immer individuell abgewogen werden.
Für Arbeitgeber empfiehlt sich, auf Transparenz zu setzen und offene Kommunikationskulturen zu fördern, anstatt die Beschäftigten mit fragwürdigen Klauseln zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Rechtlich sind solche Klauseln meist unwirksam und begünstigen kein gutes Arbeitsklima.
Zur rechtlichen Absicherung ein
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#2 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
Der Artikel beleuchtet die Sicht der Arbeitnehmer.
Wie sieht die Sicht der Arbeitgeber aus?
Gleiche Arbeit = gleiches Geld. Richtig! Aber wie entlohnt man einen Fahrer, der mit Intelligenz, Willen und legalen Mitteln 500 € mehr in der Woche einfährt? Die Summe ist zumindest bei mir realistisch bzw. real.
Leistungsbezogene Prämien sind in der Transportbranche verboten, auch eine umsatzbezogene Entlohnung ist nicht statthaft.
#3 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
#4 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
#5 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
Ich persönlich bin ja der Meinung, dass Gehälter immer etwas sehr individuelles sind. Auch Betriebszugehörigkeit oder die Bereitschaft mal "länger" zu machen (natürlich im rechtlichen Rahmen, ich meine damit eher wenn der Andere Freitag immer um 12 Uhr heimgeht beispielsweise) spielen hierbei eine Rolle. Daher finde ich, dass der, der 500 € mehr Umsatz macht, auch mehr Gehalt verdient oder einen geltwerten Vorteil. Solange es begründbar und nachvollziehbar ist können Arbeitnehmer auch offen unter einander über ihr Gehalt sprechen.
Gruß Laura
#6 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
Zitat von Schorsch und Laura im Beitrag #5
Ich persönlich bin ja der Meinung, dass Gehälter immer etwas sehr individuelles sind.
Das ist es aber nicht. Gleiches Geld für gleiche Arbeit!
Zitat von Schorsch und Laura im Beitrag #5
Auch Betriebszugehörigkeit...
Das ist eine Möglichkeit. Nur das musst du dann dem Fahrer auch zahlen, der 500 € weniger einfährt. Ansonsten diskriminierst oder benachteiligst du den MA.
Alles nicht so einfach.
Zur Einordnung, wer Schorsch und Laura sind:
Nach der Gründung der Georg Elsner Transporte GmbH waren wir bereits einmal kurzzeitig Mitglieder, haben jedoch aufgrund zu vieler ToDos das Forum nicht genutzt. Mittlerweile haben wir einen Mitarbeiter eingestellt und 3 LKWs dauerhaft am Laufen.
Wir freuen uns sehr über eine erneute Aufnahme! Da ich, Schorsch, mir sehr schwer tue etwas in einem Forum zu schreiben, werdet ihr meistens von Laura lesen. Sie ist von Anfang an dabei und meine Lebensgefährtin. Bis hoffentlich ganz bald, Schorsch
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#7 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
Vielleicht habe ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt.
Ich meinte eher dass man dem Fahrer, der mehr einfährt über einen Boni mehr Geld zahlt.
Hier muss selbstverständlich individuell geprüft werden, wie dieser gestaltet werden kann.
Schaut man sich einmal in Internet um findet man Vorschläge wie Loyalitätsbonus, Bonus für Kraftstoffeinsparung, Unfallfreibonus (keine selbstverschuldeten Unfälle), oder Flexibilitätsbonus (Übernahme von Sonderfahrten)
Aber ja, generell müssten diese Boni auch dem anderen Fahrer gezahlt werden, sobald er seine Leistung angleichen sollte.
#8 RE: Darf man über sein Gehalt sprechen? – Rechtliche Einordnung für Arbeitnehmer
Im Streitfall müssen die Lohnunterschiede begründbar und nachweisbar sein. In meinen Augen und meiner Rechtsauffassung zumindest.
Loyalitätsbonus - schwammiger geht es nicht. Das zerlegt dir ein drittklassiger Anwalt im Handumdrehen.
Bonus für Kraftstoffeinsparung - der der weniger einfährt fährt sparsam.
Unfallfreibonus (keine selbstverschuldeten Unfälle) - der der weniger einfährt fährt unfallfrei.
Flexibilitätsbonus (Übernahme von Sonderfahrten) - der der weniger einfährt arbeitet jeden Tag schon 9 Stunden.
Aktuell verdienen beide das gleiche.
Thema Stundenlohn: der schnelle BKF verdient dann weniger als der Langsame. Konsequenz: der Schnelle wird langsamer.
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