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Das EU-Formblatt - Infos zu den aktuellen Entwicklungen
Hallo zusammen,
wie alle wissen, müssen die Fahrer bezüglich ihrer Lenk- und Ruhezeitaufzeichnungen Nachweise für den aktuellen und die vorausgehenden 56 Kalendertage mitführen (manche auch nur die letzten 28 Tage, wenn sie AUSCHLIESSLICH mit Tageskontrollblättern arbeiten, aber das werden die wenigsten sein). Für alle, die regelmäßig im Sinne von arbeitstäglich fahren, ist die Nachweisführung über die Fahrerkarte per manuellem Nachtrag herzustellen.
Hier geht es um jene Fahrer, die nur (sehr) selten aufzeichnungspflichtig unterwegs sind. Also Rentner, Aushilfen, Springer, Veraltungs- oder Lagermitarbeiter, die mal einspringen oder auch Fahrer, die eigentlich im Rahmen einer Ausnahme unterwegs sind, dann aber doch die eine oder andere Beförderung durchführen, die nicht (mehr) ausgenommen ist.
Bei diesen "Selten-Fahrern" gelingt die Nachweisführung über die letzten 56 Tage im Regelfall nicht per manuellem Nachtrag. "Stattdessen" wird eine Kombination aus manuellen Nachträgen und dem EU-Formblatt ("Urlaubsbescheinigung", "Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage", ...) anzuwenden sein.
Hartnäckig hat sich die MEINUNG verbreitet, dass das EU-Formblatt nicht mehr verwendet werden darf oder soll und dass nur noch manuelle Nachträge akzeptiert würden und so weiter und so fort. Ich will diese Diskussion nicht führen, da sie fruchtlos ist, und die verbreitete Meinung zudem rechtlich falsch.
Viel spannender ist die Neuerung, die sich im Juni 2025 eingestellt hat. Die Details dazu habe ich auf meiner Webseite im Artikel "Schon tot oder noch lebendig? Das EU-Formblatt"
in aller epischen Breite ausgeführt.
Wen das nicht interessiert, der bekommt nun lediglich das Ergebnis mitgeteilt:
Eine Nachfolgeregelung im Sinne eines Ersatzes für das EU-Formblatt wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Die im Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG angeführte Neuregelung zum Schließen großer Aufzeichnungslücken wird nicht umgesetzt werden können, da die EU-Kommission keinen Ansatz für eine real umsetzbare Lösung findet, die von den EU-Mitgliedstaaten akzeptiert wird. Deshalb bleibt die Altregelung bestehen. Der ursprüngliche Rechtsakt, mit dem die Papierbescheinigung (EU-Formblatt) in die Welt gesetzt wurde, ist weiterhin in Kraft und das EU-Formblatt somit ein gültiges und mangels einer Alternativregelung auch zu verwendendes Dokument. Die Kontrollorgane müssen das EU-Formblatt für die Nachweisführung bei großen Aufzeichnungslücken akzeptieren (und der Unternehmer ist zumindest nach deutschem Recht auch gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen und auszuhändigen, siehe § 20 FPersV).
Schön wäre, wenn die anstehende Novellierung des FPersG und der FPersV dazu genutzt wird, zumindest seitens des deutschen Gesetzgebers auf Basis dieses Richtungsentscheides aus Brüssel nun klar zum Ausdruck zu bringen, wie Aufzeichnungslücken zu schließen sind, aber meine Hoffnung ist da gering.
Fazit: Wer meint, dass ein Ruhezeit-Nachtrag für eine vierwöchige Tätigkeit im Lager (z. B. 40-Stunden-Woche) OK ist, der kann das meinetwegen weiterhin so handhaben, soll sich aber nicht beklagen, wenn das mal bei einer Betriebskontrolle beanstandet wird. Richtig ist das nicht! Auf Basis der vorliegenden Rechtsvorschriften und der vom Bund und den Ländern kommunizierten "Verwaltungspraxis" gibt es einen "korrekten" Lösungsansatz im Sinne eines Mix aus manuellen Nachträgen am Fahrtenschreiber und dem EU-Formblatt, um größere Lücken in den Aufzeichnungen zu schließen.
Viele Grüße
Götz
Nur zur Klarheit - um dieses Dokument geht es hier: https://transport.ec.europa.eu/transport...n-activities_en
Die deutsche Version als Word-Dokument gibt es hier: https://transport.ec.europa.eu/document/...tivities_de.doc
#3 RE: Das EU-Formblatt - Infos zu den aktuellen Entwicklungen
#4 RE: Das EU-Formblatt - Infos zu den aktuellen Entwicklungen
Ich gebe zu, dass ich bei Gesetzen, Verordnungen und Regelungen oft hin- und hergerissen bin!
Natürlich sind Regeln und Gesetze notwendig, um unser Zusammenleben zu organisieren und zu strukturieren. Aber wohin soll diese Bürokratisierung noch führen? In welcher Branche gibt es so viele Vorschriften zur Arbeitszeitdokumentation wie bei uns? Wo verstecken sich so viele Fallstricke und Fallen?
Eigentlich müsste jeder Berufskraftfahrer ein Abitur haben, und die Verkehrsleiter ein Studium in Jura und Verwaltungsrecht absolvieren, um wirklich alles richtig zu machen!
Was mir zusätzlich Sorgen bereitet, ist, dass selbst Bäckermeister mittlerweile mehr Zeit im Büro verbringen als am Ofen. Bürokratie, Bürokratie und nochmal Bürokratie!
man könnte das doch ganz einfach lösen.
Warum sind denn große Nachträge auf der Fahrerkarte nicht einfach per PC und Kartenleser möglich? Eine einfache Software dazu, Karte reingesteckt und dann die entsprechenden Nachträge im Büro statt im Fahrzeug eingetippt.
Wäre mal wieder zu einfach....
#6 RE: Das EU-Formblatt - Infos zu den aktuellen Entwicklungen
@Hajo
Dann wäre der Weg zum "selbst gestalten" der Fahrerkarte nicht mehr weit. Am WE per Copy and Paste die richtigen Daten aufspielen.
Das würde mit Sicherheit einigen gefallen. 
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