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Frage
Hallo zusammen,
ich baue aktuell einen kleinen Getränkebetrieb auf und beschäftige mich gerade mit dem Thema Gabelstapler / Flurförderzeuge.
Ich bin hier kein Spezialist, habe aber verstanden, dass es eine jährliche Unterweisung für Staplerfahrer geben muss und dass das rechtlich relevant ist.
Dazu hätte ich ein paar kurze Fragen und würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten:
Wer darf die jährliche Unterweisung offiziell durchführen?
Wer darf die entsprechenden Bescheinigungen/Zertifikate ausstellen?
Ist es aus Ihrer Erfahrung ausreichend, eine Online-Unterweisung zu nutzen,
oder würden Sie bei einem kleinen Betrieb eher zu einer externen Präsenz-Unterweisung raten?
Bietet jemand im Forum selbst solche Unterweisungen an oder können Sie jemanden empfehlen?
Mir ist wichtig, das Thema sauber, aber pragmatisch zu lösen – ohne unnötigen Aufwand, aber auch ohne rechtliche Risiken.
Gerne können wir das auch telefonisch besprechen.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Martin
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Gast
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Antwort
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Hallo Martin,
wohlwissend, das es im Forum einen Spezialisten gibt ( @hurgler0815 ), antworte ich mal.
Zitat von Martin987 im Beitrag #1
Wer darf die jährliche Unterweisung offiziell durchführen?
-interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte
-Meister / Vorgesetzte mit entsprechender Erfahrung
-externe Dienstleister (z. B. TÜV, DEKRA, spezialisierte Schulungsanbieter)
-qualifizierte Ausbilder von akkreditierten Bildungsträgern
-andere Personen, die der Arbeitgeber als fachkundig bestimmt hat
💡 Kurz: Es gibt keine staatlich vorgeschriebene "Liste", sondern es zählt die Fachkunde/Qualifikation – und der Arbeitgeber haftet dafür, dass sie ausreichend ist.
Zitat von Martin987 im Beitrag #1
Wer darf die entsprechenden Bescheinigungen/Zertifikate ausstellen?
Die oben genannten Personen. Für die jährliche Unterweisung gibt es keinen staatlichen „Schein“ wie beim Führerschein. Es ist ein Nachweis über die Unterweisungspflicht, der auf Verlangen gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutzbehörde vorgelegt werden kann.
Die Grundfrage die ich mir aber stelle: hast du oder deine Mitarbeiter schon einen Staplerschein/Flurfördermittelschein, also eine fachgerechte Ausbildung in Theorie und Praxis?
Alles andere wird dir der Uto besser und fachkundiger erläutern können.
Was mir noch einfällt: du musst bzw. solltest deine Gefährdungsbeurteilung bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft ändern bzw. anpassen (lassen)!
Antwort
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Hallo Martin,
Voraussetzungen
- jeder MA, der ein Flurförderzeug (FFZ) bedienen soll, muss qualifiziert sein - d.h. einen Basiskurs bei einem zugelassenen Ausbilder absolvieren.
- der MA muss für den Job geeignet sein (siehe BGV 27)
- der MA muss Zusatzausbildung absolvieren (z.B. bei Spezialstaplern)
- der Unternehmer muss den MA einweisen und dies schriftlich dokumentieren
- der Unternehmer muss dem MA schriftlich einen Fahrauftrag erteilen.
Online-Auffrischung ist nicht zulässig. Eine Auffrischung kann individuell gestaltet werden, wenn dabei die wichtigsten Vorschriften angesprochen werden. Also Theorie oder Praxis oder beides.
Meine Fragen:
warum wollt ihr Euch wegen einer überschaubaren Zahlung ALLES, was evtl. Risiken entdecken kann, einsparen?
Übernimmst du z.B. einer Online-Schulung die fachliche Verantwortung bei einem Unfall mit Personenschaden, wenn von der BG nachgefragt wird, wer unterwiesen hat und wie unterrichtet wurde?
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