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Fahrtzeit vom Firmensitz zum Arbeitsort ist Arbeitszeit - auch die Rückfahrt
19.02.2026 13:35
#1 Fahrtzeit vom Firmensitz zum Arbeitsort ist Arbeitszeit - auch die Rückfahrt
Fahrtzeit ist Arbeitszeit: Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Oktober 2025 ( EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2025, Az. C-110/24 ) eine wichtige Entscheidung getroffen, die viele Arbeitnehmer betrifft: Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber zu wechselnden Einsatzorten fahren müssen, zählt diese Fahrzeit als Arbeitszeit.
Ab HIER nur noch für Mitglieder:
Das gilt auch für die Rückfahrt. Das bedeutet: Diese Zeit muss bezahlt werden und zählt bei der Berechnung Ihrer täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit.
Der Fall kam aus Spanien: Mitarbeiter eines Umweltschutzunternehmens mussten jeden Morgen zu einem festen Treffpunkt fahren. Von dort aus ging es gemeinsam in Firmenfahrzeugen zu verschiedenen Naturschutzgebieten, wo sie ihre Arbeit verrichteten. Abends wurden sie wieder zum Treffpunkt zurückgebracht. Die Firma wollte nur die Hinfahrt als Arbeitszeit bezahlen, nicht aber die Rückfahrt. Die Gewerkschaft klagte dagegen.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Beide Fahrten – Hin- und Rückfahrt – sind Arbeitszeit. Die Begründung ist einleuchtend: Die Mitarbeiter haben keinen festen Arbeitsplatz, sondern müssen dorthin fahren, wo gerade gearbeitet werden muss. Während der Fahrt im Firmenfahrzeug können sie nicht frei über ihre Zeit verfügen. Sie müssen zu einer bestimmten Zeit am Treffpunkt sein, müssen gemeinsam mit Kollegen im Firmenfahrzeug fahren und können unterwegs keine privaten Dinge erledigen. Das ist Arbeitszeit, nicht Freizeit.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Entscheidung ist wichtig für viele Berufsgruppen: Monteure, die zu Kunden fahren. Pflegekräfte in der ambulanten Pflege, die von Patient zu Patient fahren. Bauarbeiter, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden. Servicetechniker, die Maschinen beim Kunden warten oder reparieren. Alle Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsplatz haben und vom Arbeitgeber zu verschiedenen Einsatzorten geschickt werden.
Wenn auf Sie einer dieser Punkte zutrifft, sollten Sie aufmerksam werden: Ihr Arbeitgeber schreibt Ihnen vor, wann und wo Sie sich treffen müssen. Sie fahren in einem Firmenfahrzeug zu den Einsatzorten. Sie können während der Fahrt nicht frei über Ihre Zeit verfügen. Die Fahrten gehören notwendig zu Ihrer Arbeit, weil Sie ohne diese Fahrten Ihre Aufgaben nicht erledigen könnten.
Dann ist diese Fahrzeit Arbeitszeit. Sie muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Sie zählt bei der Berechnung mit, ob Sie die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreiten. Sie zählt auch bei der Frage, ob Ihnen ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitseinsätzen bleiben.
Wichtig zu wissen: Es macht keinen Unterschied, ob Sie selbst fahren oder mitfahren. Auch wenn ein Kollege fährt und Sie nur Beifahrer sind, ist das Arbeitszeit. Auch die Rückfahrt zählt mit, nicht nur die Hinfahrt. Und es spielt keine Rolle, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Das EU-Recht geht vor.
Was ist, wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrtzeit nicht bezahlt?
Viele Arbeitgeber handhaben das bisher anders. Manche bezahlen nur die Hinfahrt, nicht aber die Rückfahrt. Andere zahlen die Fahrzeit gar nicht oder nur mit einem reduzierten Satz. Das ist nach diesem Urteil nicht mehr haltbar.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber. Weisen Sie ihn auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hin. Oft lässt sich eine Lösung finden, ohne dass es zum Streit kommt. Dokumentieren Sie Ihre Fahrzeiten genau. Notieren Sie, wann Sie wo sein mussten und wie lange die Fahrten gedauert haben. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht einlenkt, lassen Sie sich beraten. Sie haben gute Chancen, Ihr Recht durchzusetzen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, die zu wechselnden Einsatzorten fahren müssen, sollten Sie Ihre Praxis überprüfen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist bindend und gilt in der gesamten europäischen Union. Sie müssen die Fahrtzeiten Ihrer Mitarbeiter als Arbeitszeit erfassen und bezahlen.
Das kann finanzielle Auswirkungen haben. Planen Sie entsprechend und kalkulieren Sie die Kosten ein. Prüfen Sie, ob Sie Ihre Arbeitszeitmodelle anpassen müssen. Vermeiden Sie rechtliche Auseinandersetzungen, indem Sie das Urteil umsetzen.
Psst: geklaut bei ...anwalt.de
an den Informanten
Der Fall kam aus Spanien: Mitarbeiter eines Umweltschutzunternehmens mussten jeden Morgen zu einem festen Treffpunkt fahren. Von dort aus ging es gemeinsam in Firmenfahrzeugen zu verschiedenen Naturschutzgebieten, wo sie ihre Arbeit verrichteten. Abends wurden sie wieder zum Treffpunkt zurückgebracht. Die Firma wollte nur die Hinfahrt als Arbeitszeit bezahlen, nicht aber die Rückfahrt. Die Gewerkschaft klagte dagegen.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Beide Fahrten – Hin- und Rückfahrt – sind Arbeitszeit. Die Begründung ist einleuchtend: Die Mitarbeiter haben keinen festen Arbeitsplatz, sondern müssen dorthin fahren, wo gerade gearbeitet werden muss. Während der Fahrt im Firmenfahrzeug können sie nicht frei über ihre Zeit verfügen. Sie müssen zu einer bestimmten Zeit am Treffpunkt sein, müssen gemeinsam mit Kollegen im Firmenfahrzeug fahren und können unterwegs keine privaten Dinge erledigen. Das ist Arbeitszeit, nicht Freizeit.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Entscheidung ist wichtig für viele Berufsgruppen: Monteure, die zu Kunden fahren. Pflegekräfte in der ambulanten Pflege, die von Patient zu Patient fahren. Bauarbeiter, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden. Servicetechniker, die Maschinen beim Kunden warten oder reparieren. Alle Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsplatz haben und vom Arbeitgeber zu verschiedenen Einsatzorten geschickt werden.
Wenn auf Sie einer dieser Punkte zutrifft, sollten Sie aufmerksam werden: Ihr Arbeitgeber schreibt Ihnen vor, wann und wo Sie sich treffen müssen. Sie fahren in einem Firmenfahrzeug zu den Einsatzorten. Sie können während der Fahrt nicht frei über Ihre Zeit verfügen. Die Fahrten gehören notwendig zu Ihrer Arbeit, weil Sie ohne diese Fahrten Ihre Aufgaben nicht erledigen könnten.
Dann ist diese Fahrzeit Arbeitszeit. Sie muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Sie zählt bei der Berechnung mit, ob Sie die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreiten. Sie zählt auch bei der Frage, ob Ihnen ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitseinsätzen bleiben.
Wichtig zu wissen: Es macht keinen Unterschied, ob Sie selbst fahren oder mitfahren. Auch wenn ein Kollege fährt und Sie nur Beifahrer sind, ist das Arbeitszeit. Auch die Rückfahrt zählt mit, nicht nur die Hinfahrt. Und es spielt keine Rolle, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Das EU-Recht geht vor.
Was ist, wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrtzeit nicht bezahlt?
Viele Arbeitgeber handhaben das bisher anders. Manche bezahlen nur die Hinfahrt, nicht aber die Rückfahrt. Andere zahlen die Fahrzeit gar nicht oder nur mit einem reduzierten Satz. Das ist nach diesem Urteil nicht mehr haltbar.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber. Weisen Sie ihn auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hin. Oft lässt sich eine Lösung finden, ohne dass es zum Streit kommt. Dokumentieren Sie Ihre Fahrzeiten genau. Notieren Sie, wann Sie wo sein mussten und wie lange die Fahrten gedauert haben. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht einlenkt, lassen Sie sich beraten. Sie haben gute Chancen, Ihr Recht durchzusetzen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, die zu wechselnden Einsatzorten fahren müssen, sollten Sie Ihre Praxis überprüfen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist bindend und gilt in der gesamten europäischen Union. Sie müssen die Fahrtzeiten Ihrer Mitarbeiter als Arbeitszeit erfassen und bezahlen.
Das kann finanzielle Auswirkungen haben. Planen Sie entsprechend und kalkulieren Sie die Kosten ein. Prüfen Sie, ob Sie Ihre Arbeitszeitmodelle anpassen müssen. Vermeiden Sie rechtliche Auseinandersetzungen, indem Sie das Urteil umsetzen.
Psst: geklaut bei ...anwalt.de
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19.02.2026 13:51
#2 RE: Fahrtzeit vom Firmensitz zum Arbeitsort ist Arbeitszeit - auch die Rückfahrt
Viele Firmen, speziell Baufirmen können eigentlich nur "den Laden zu sperren" oder die Preise ins Unermessliche hochschrauben, da ihre MA vielleicht noch 5-6 Stunden effektiv arbeiten.
Aber alles richtig: wir haben das Arbeitszeitgesetz. Vorwärts immer - rückwärts nimmer!
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