BE-Kombination

30.04.2026 08:45 (zuletzt bearbeitet: 19.07.2026 15:20)
#1 BE-Kombination
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Martin

BE.Kombination.png - Bild entfernt (keine Rechte)Hallo Ihrs,
vor allem an @hurgler0815

aktuell setzt ein Sanitärgroßhandel eione sog. BE-Kombination ein.
Iveco Daily 3,5to mit 1-achs Koffersattelauflieger. -> Schaut aus wie ein 3-Achser Daily, hat auch nur 3 tons Nutzlast

Meine Fragen zur aktuellen Einordnung:

- digitales EG-Kontrollgerät ist Pflicht, und damit Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften (LuRZ, Geschwindigkeit usw.)
- Fahrerlaubnis B/E reicht aus
- Fahrer braucht keine Qualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Habe ich Fehler in meiner Betrachtungsweise?

Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.

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30.04.2026 16:13 (zuletzt bearbeitet: 30.04.2026 16:15)
#2 RE: BE-Kombination
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Uto

Wenn BE-Combi mit 7,00to zGM:
Dann sind deine Betrachtungsweisen in Ordnung

Schlupfloch soll bald geschlossen werden.

Grüße
Uto


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18.07.2026 09:49
#3 RE: BE-Kombination
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Martin

Suche immer noch die "wirklichen" Nachteile

Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Dateianhänge
  • Produktflyer_BE-Combi_ecobox.pdf

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18.07.2026 21:16
#4 RE: BE-Kombination
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Arndt

Meine "Nachforschungen" haben ergeben:
Nach aktuellem Stand gibt es weder auf EU-Ebene noch in Deutschland konkrete Pläne, die Fahrerlaubnisregelung für BE-Kombinationen zu ändern. Ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen zGM darf daher weiterhin mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – insgesamt sind somit bis zu 7,0 Tonnen möglich.

Auch die neue EU-Führerscheinrichtlinie hält grundsätzlich an der Klasse BE fest. Eine künftige Einstufung solcher Fahrzeugkombinationen in die Klassen C1E oder CE ist derzeit nicht vorgesehen. Von einer geplanten Schließung dieses vermeintlichen „Schlupflochs“ kann daher momentan keine Rede sein.

Zur Technik selbst kann ich nichts sagen. Der größte Schwachpunkt dieses Gefährts dürfte allerdings starker Seitenwind sein...

Gruß vom Arndt


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18.07.2026 22:09
#5 RE: BE-Kombination
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Patrick

Da die vor allem bei unseren holländischen Nachbarn viel laufen, sehe ich da kein Problem mit Wind...
Eher den Vorteil eines Sprinters mit genug Nutzlast, der vor allem in engen Ecken sehr wendig ist...

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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19.07.2026 12:16 (zuletzt bearbeitet: 23.07.2026 10:10)
#6 RE: BE-Kombination
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Uto

Wind ist nicht das Problem.

Ende der 90er Jahre gab es eine ähnliche Kombination für 7,5 to LKW und Anhänger als 3. Achse - zGM mit FS Kl. 3 und damals ohne Gesundheitscheck max. 18,75 to. War sehr beliebt bei Getränketransportunternehmen - kompakt mit viel Nutzlast (ca. 10to) und Überladungspotential.

Dann kam die Führerscheinreform 1999 und aus Kl. 3 wurden mehrere Führerscheinklassen. Fahren durfte man diese Kombi dann nur noch mit Kl. C1E (aber nur mit abgelasteter 3. Achse auf 12 to zGM für den Zug) oder Kl. CE (unbegrenzt). Das war das wirtschaftliche Ende.

An ein Ende der Kl. BE wird nicht gedacht. Das Problem ist nicht die Qualifikation, die man bei Kl. BE nicht benötigt. Es ist die Kfz- Zulassung der 3. Achse als Anhänger - man benötigt die FS-Qualifikation der Kl. E für Anhänger.

Da die 7,0 to Kombination gerne mit dem 7,2 to oder 7,49 to LKW verwechselt wird, kann es vorkommen, dass mancher TU den nötigen Anhänger E-FS übersieht und der Fahrer nur mit Kl. B und/oder C1 unterwegs ist.

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.......... wird teuer für Fahrer und verantwortlicher Person im Unternehmen.

Deswegen wird von verschiedenen Seiten überlegt, diese 3. Achse als Anhänger gesetzlich anders zu regulieren bzw. zu verbieten.


Thema LKW-Maut in D

Die BE-Combi mit 3,5 to zGM (LKW) + 3,5 to zGM (Anhänger) ist von der Maut in D ausgenommen. Beide Fahrzeuge sind mit unterschiedlichen Kennzeichen zugelassen und ausgestattet.

Es ist optisch jedoch von außen von weitem nicht zu erkennen, ob es nicht doch ein mautpflichtiger LKW über 3,5 to zGM ist. Kontrollfahrzeuge des BALM haben hier auch Probleme mit dem Erkennen bei der Vorbeifahrt. TC-Kontrollsäulen an Bundesstraßen werden das Fahrzeug erkennen - der Sachbearbeiter und die Software vielleicht jedoch nicht, dass die BE-Combi ausgenommen ist.


Thema LKW-Maut Ausland

Die BE-Combi mit 3,5 to zGM (LKW) + 3,5 to zGM (Anhänger) ist von der Maut im Ausland bis auf Österreich (1x Vignettenpflicht LKW) und Schweiz (2x Vignettenpflicht LKW und Anhänger) nicht ausgenommen. Beide Fahrzeuge sind mit unterschiedlichen Kennzeichen zugelassen und ausgestattet.

Der Fahrer muss bei manueller Mautzahlung darauf hinweisen, dass es sich um ein Fahrzeug mit Anhänger handelt. Bei automatischer Erkennung wird vermutlich nur der LKW als Solofahrzeug erkannt und berechnet.

Grüße
Uto


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