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BE-Kombination
#1 BE-Kombination
BE.Kombination.png - Bild entfernt (keine Rechte)Hallo Ihrs,
vor allem an @hurgler0815
aktuell setzt ein Sanitärgroßhandel eione sog. BE-Kombination ein.
Iveco Daily 3,5to mit 1-achs Koffersattelauflieger. -> Schaut aus wie ein 3-Achser Daily, hat auch nur 3 tons Nutzlast
Meine Fragen zur aktuellen Einordnung:
- digitales EG-Kontrollgerät ist Pflicht, und damit Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften (LuRZ, Geschwindigkeit usw.)
- Fahrerlaubnis B/E reicht aus
- Fahrer braucht keine Qualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Habe ich Fehler in meiner Betrachtungsweise?
Moderations-Kommentar:Bild nachträglich eingefügt
#2 RE: BE-Kombination
#3 RE: BE-Kombination
Suche immer noch die "wirklichen" Nachteile
- Produktflyer_BE-Combi_ecobox.pdf
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#4 RE: BE-Kombination
Meine "Nachforschungen" haben ergeben:
Nach aktuellem Stand gibt es weder auf EU-Ebene noch in Deutschland konkrete Pläne, die Fahrerlaubnisregelung für BE-Kombinationen zu ändern. Ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen zGM darf daher weiterhin mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – insgesamt sind somit bis zu 7,0 Tonnen möglich.
Auch die neue EU-Führerscheinrichtlinie hält grundsätzlich an der Klasse BE fest. Eine künftige Einstufung solcher Fahrzeugkombinationen in die Klassen C1E oder CE ist derzeit nicht vorgesehen. Von einer geplanten Schließung dieses vermeintlichen „Schlupflochs“ kann daher momentan keine Rede sein.
Zur Technik selbst kann ich nichts sagen. Der größte Schwachpunkt dieses Gefährts dürfte allerdings starker Seitenwind sein...
#5 RE: BE-Kombination
#6 RE: BE-Kombination
Wind ist nicht das Problem.
Ende der 90er Jahre gab es eine ähnliche Kombination für 7,5 to LKW und Anhänger als 3. Achse - zGM mit FS Kl. 3 und damals ohne Gesundheitscheck max. 18,75 to. War sehr beliebt bei Getränketransportunternehmen - kompakt mit viel Nutzlast (ca. 10to) und Überladungspotential.
Dann kam die Führerscheinreform 1999 und aus Kl. 3 wurden mehrere Führerscheinklassen. Fahren durfte man diese Kombi dann nur noch mit Kl. C1E (aber nur mit abgelasteter 3. Achse auf 12 to zGM für den Zug) oder Kl. CE (unbegrenzt). Das war das wirtschaftliche Ende.
An ein Ende der Kl. BE wird nicht gedacht. Das Problem ist nicht die Qualifikation, die man bei Kl. BE nicht benötigt. Es ist die Kfz- Zulassung der 3. Achse als Anhänger - man benötigt die FS-Qualifikation der Kl. E für Anhänger.
Da die 7,0 to Kombination gerne mit dem 7,2 to oder 7,49 to LKW verwechselt wird, kann es vorkommen, dass mancher TU den nötigen Anhänger E-FS übersieht und der Fahrer nur mit Kl. B und/oder C1 unterwegs ist.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.......... wird teuer für Fahrer und verantwortlicher Person im Unternehmen.
Deswegen wird von verschiedenen Seiten überlegt, diese 3. Achse als Anhänger gesetzlich anders zu regulieren bzw. zu verbieten.
Thema LKW-Maut in D
Die BE-Combi mit 3,5 to zGM (LKW) + 3,5 to zGM (Anhänger) ist von der Maut in D ausgenommen. Beide Fahrzeuge sind mit unterschiedlichen Kennzeichen zugelassen und ausgestattet.
Es ist optisch jedoch von außen von weitem nicht zu erkennen, ob es nicht doch ein mautpflichtiger LKW über 3,5 to zGM ist. Kontrollfahrzeuge des BALM haben hier auch Probleme mit dem Erkennen bei der Vorbeifahrt. TC-Kontrollsäulen an Bundesstraßen werden das Fahrzeug erkennen - der Sachbearbeiter und die Software vielleicht jedoch nicht, dass die BE-Combi ausgenommen ist.
Thema LKW-Maut Ausland
Die BE-Combi mit 3,5 to zGM (LKW) + 3,5 to zGM (Anhänger) ist von der Maut im Ausland bis auf Österreich (1x Vignettenpflicht LKW) und Schweiz (2x Vignettenpflicht LKW und Anhänger) nicht ausgenommen. Beide Fahrzeuge sind mit unterschiedlichen Kennzeichen zugelassen und ausgestattet.
Der Fahrer muss bei manueller Mautzahlung darauf hinweisen, dass es sich um ein Fahrzeug mit Anhänger handelt. Bei automatischer Erkennung wird vermutlich nur der LKW als Solofahrzeug erkannt und berechnet.
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