Neue DGUV Vorschrift 2

02.06.2026 16:15
#1 Neue DGUV Vorschrift 2
avatar
Arndt

Neue DGUV Vorschrift 2: Wichtig für Transport- und Speditionsbetriebe


In sozialen Netzwerken wird aktuell auf die neue BGW-Fassung der DGUV Vorschrift 2 hingewiesen, die ab dem 1. Juni 2026 gilt.

Wichtig für unsere Branche:
Für Transport, Spedition, Logistik, Güterkraftverkehr, Kurierdienste und viele Verkehrsunternehmen ist in der Regel nicht die BGW zuständig, sondern die BG Verkehr.

Bei der BG Verkehr ist die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bereits seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Worum geht es?


Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Also die Frage, wann und wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingebunden werden müssen.

Für Transportunternehmer ist das kein reines Bürokratie-Thema. Es geht um ganz praktische Punkte wie Hofverkehr, Rangieren, Be- und Entladung, Ladungssicherung, Stapler, Werkstatt, Nachtarbeit, Alleinarbeit, Zeitdruck, Fahrerarbeitsplätze und psychische Belastungen.

Die wichtigsten Änderungen


  • Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte können stärker von vereinfachten Betreuungsformen profitieren.
  • Ein Teil der Betreuung darf künftig digital erfolgen – also per Telefon oder Videotermin.
  • Ganz ohne Präsenz geht es aber nicht: Der Betrieb und seine tatsächlichen Gefährdungen müssen bekannt sein.
  • Bei größeren Betrieben bleiben Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung entscheidend.
  • Spezielle Fachthemen können stärker an qualifizierte Experten delegiert werden.

Was bedeutet das für Transportunternehmer?


Mehr digitale Betreuung kann den Alltag erleichtern. Gerade bei Rückfragen, neuen Abläufen, neuen Fahrzeugen, Kundenanforderungen oder organisatorischen Themen ist das ein Vorteil.

Aber: Eine Spedition lässt sich nicht vollständig vom Bildschirm aus beurteilen. Rampe, Hof, Werkstatt, Lager, Fahrzeuge, Ladezonen und Rangierbereiche muss man in der Praxis sehen.

Unsere Einschätzung:
Die neue Regelung bringt mehr Flexibilität, nimmt Unternehmer aber nicht aus der Verantwortung. Entscheidend bleibt eine saubere Gefährdungsbeurteilung, die wirklich zum Betrieb passt – und nicht nur als Ordner im Regal steht.

Quellen



Frage in die Runde


Wie läuft das bei euch im Betrieb: Wird Arbeitsschutz eher praktisch gelebt – oder ist das noch zu oft reine Papierarbeit?

Gruß vom Arndt


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×