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Fahrverbotskalender 2026 aktualisiert - Sommerfahrverbote
24.06.2026 22:54 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2026 07:41)
#1 Fahrverbotskalender 2026 aktualisiert - Sommerfahrverbote
Fahrverbotskalender 2026 aktualisiert
Der Fahrverbotskalender wurde um die aktuellen Sommerfahrverbote 2026 ergänzt.Neu eingetragen wurden unter anderem zusätzliche Fahrverbote in Deutschland, Polen, Österreich, Frankreich, Italien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Slowenien.
Die Fahrverbote lassen sich gezielt nach Land und Zeitraum anzeigen und anschließend bequem in den persönlichen Kalender übernehmen.
Zum Fahrverbotskalender:
Fahrverbotskalender 2026 öffnen

20.08.2026 12:16
#2 Fahrverbotskalender 2026 Update: A10 Tauern-Autobahn + Ausnahmen wegen Niedrigwasser
Fahrverbotskalender 2026 aktualisiert
Unser Feiertags- und Fahrverbotskalender 2026 hat ein größeres Update bekommen. Neben technischen Verbesserungen wurden vor allem aktuelle Fahrverbote, Sonderregelungen und Ausnahmen ergänzt.
Neue und aktualisierte Fahrverbote
Neu aufgenommen wurde unter anderem das zusätzliche Sommerfahrverbot auf der österreichischen A10 Tauern-Autobahn. Auch die bereits bestehenden Regelungen für Österreich, Deutschland und wichtige europäische Transitländer wurden noch einmal überprüft und ergänzt.
Besonders aktuell sind die aufgrund des Niedrigwassers in Deutschland erlassenen Ausnahmen vom Sonn-, Feiertags- und teilweise auch Ferienfahrverbot. Da diese nicht bedeuten, dass das eigentliche Fahrverbot aufgehoben wurde, gibt es im Kalender dafür jetzt einen eigenen Status „Ausnahme“.
Mehr Übersicht und bessere Quellen
Auch die Darstellung wurde verbessert. Amtliche Quellen werden übersichtlicher angezeigt und spezielle Verordnungen können direkt beim jeweiligen Fahrverbot aufgerufen werden.
Zusätzlich wurden veraltete Behördenbezeichnungen und Quellen aktualisiert. Der fachliche Datenstand des Kalenders wurde auf den 20. August 2026 angehoben.
Auch technisch nachgebessert
Der Kalenderexport wurde überarbeitet, damit Ausnahmeregelungen nicht versehentlich als Fahrverbot in den persönlichen Kalender übernommen werden. Auch die Verarbeitung von Umlauten und Sonderzeichen beim Kalenderexport wurde verbessert.
Karte, Länderfilter, Favoriten, Zeitraumwahl und die bekannte Bedienung bleiben natürlich erhalten.
Hinweis: Fahrverbote und insbesondere kurzfristige Ausnahmen können sich jederzeit ändern. Deshalb werden die Regelungen weiterhin regelmäßig überprüft und der Kalender bei Bedarf aktualisiert.
30.09.2026 10:35
#3 Lkw-Fahrverbote 2026: Neue Ausnahmen und Änderungen in Deutschland, Polen und der Schweiz
Lkw-Fahrverbote 2026: Neue Ausnahmen und Änderungen in Deutschland, Polen und der Schweiz
Bei den Lkw-Fahrverboten und den dazugehörigen Ausnahmeregelungen gibt es für 2026 mehrere Änderungen, die für Transportunternehmer, Disponenten und Fahrer interessant sind. Betroffen sind aktuell Deutschland beziehungsweise Baden-Württemberg, Polen und die Schweiz.
Wir haben die Änderungen deshalb auch in unserem Feiertags- und Fahrverbotskalender 2026 berücksichtigt. Besonders interessant sind die verlängerte Niedrigwasser-Ausnahme in Baden-Württemberg sowie neue Ausnahmeregelungen in Polen und für bestimmte elektrische Nutzfahrzeuge in der Schweiz.
Deutschland: Baden-Württemberg verlängert Niedrigwasser-Ausnahme bis Ende Oktober
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat am 28. September 2026 bekannt gegeben, dass die wegen des anhaltenden Niedrigwassers geltende Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw um einen weiteren Monat verlängert wird.
Die Sonderregelung wäre ursprünglich am 30. September 2026 ausgelaufen. Sie gilt nun bis Ende Oktober 2026.
Hintergrund sind weiterhin die niedrigen Pegelstände auf den Bundeswasserstraßen. Güter, die nicht oder nur eingeschränkt mit Binnenschiffen transportiert werden können, sollen bei Bedarf auf die Straße verlagert werden können.
Die Ausnahme gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Eingeschlossen sind auch die dafür erforderlichen Leerfahrten.
Bemerkenswert ist außerdem die Regelung für Großraum- und Schwertransporte. Nach Angaben des Verkehrsministeriums wird bei diesen Transporten auf die Voraussetzung einer unteilbaren Ladung verzichtet, sofern das Gesamtgewicht 44 Tonnen nicht überschreitet.
Damit können entsprechende Transporte in Baden-Württemberg weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden, sofern sie unter die Ausnahmegenehmigung fallen.
Zeitraum: verlängert bis 31. Oktober 2026
Gebiet: Baden-Württemberg
Grund: Niedrigwasser und eingeschränkte Transportmöglichkeiten auf den Bundeswasserstraßen
Erfasst: entsprechende Gütertransporte einschließlich erforderlicher Leerfahrten sowie unter den genannten Voraussetzungen Großraum- und Schwertransporte
Amtliche Quelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg – Baden-Württemberg verlängert Erleichterungen für Lkw-Transporte
Polen: Neue Ausnahmen von den Lkw-Fahrverboten
Auch Polen hat seine Vorschriften über die zeitweiligen Verkehrsbeschränkungen bestimmter Fahrzeuge geändert.
Grundlage ist die Verordnung des polnischen Infrastrukturministers vom 17. August 2026 zur Änderung der Verordnung über periodische Beschränkungen und Fahrverbote bestimmter Fahrzeugarten auf öffentlichen Straßen. Die Änderungsverordnung wurde als Dz.U. 2026 Pos. 1110 veröffentlicht.
Die Änderung erweitert den Kreis der Fahrzeuge beziehungsweise Fahrten, die von den periodischen Beschränkungen ausgenommen werden.
Neu berücksichtigt werden insbesondere bestimmte Transporte im Zusammenhang mit polnischen und ausländischen Streitkräften. Dazu gehören unter den Voraussetzungen der Verordnung auch zivile Fahrzeuge, die militärische Ausrüstung transportieren.
Außerdem wurden Fahrzeuge berücksichtigt, die für die praktische Fahrausbildung beziehungsweise für staatliche Führerscheinprüfungen eingesetzt werden, sofern dabei kein gewerblicher Gütertransport durchgeführt wird.
Für den normalen gewerblichen Straßengüterverkehr bedeutet das allerdings keine generelle Lockerung der polnischen Lkw-Fahrverbote. Die neuen Regelungen betreffen klar definierte Ausnahmefälle.
Inkrafttreten: 21. August 2026
Betroffen: bestimmte militärische und militärbezogene Transporte sowie bestimmte Ausbildungs- und Prüfungsfahrten
Wichtig: keine allgemeine Aufhebung oder Lockerung für den normalen gewerblichen Güterverkehr
Amtliche Quelle:
Polnisches Gesetzblatt – Dz.U. 2026 Pos. 1110
Schweiz: E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen fallen nicht mehr unter das Signal „Verbot für Lastwagen“
Eine besonders interessante Änderung tritt in der Schweiz zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen verkehrsrechtlich weitgehend den konventionellen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichzustellen.
Der Grund für die höhere Gewichtsgrenze liegt insbesondere im zusätzlichen Gewicht des elektrischen Antriebs beziehungsweise der Batterien.
Für die Praxis ergeben sich daraus mehrere Änderungen. Besonders interessant für unseren Fahrverbotskalender ist:
Das Schweizer Verkehrssignal „Verbot für Lastwagen“ gilt für diese E-Lieferwagen künftig nicht mehr.
Nach Angaben des Bundesamtes für Strassen dürfen diese Fahrzeuge außerdem auf Autobahnen mit bis zu 120 km/h fahren.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Fahrpersonalrecht: Im schweizerischen Binnenverkehr entfällt für diese Fahrzeuge die Fahrtschreiberpflicht, da deren Fahrer künftig von den entsprechenden Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen sind.
Die Änderung gilt ausdrücklich für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen. Sie darf deshalb nicht als allgemeine Ausnahme für schwere Elektro-Lkw verstanden werden.
Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
Betroffen: elektrische Nutzfahrzeuge bis 4,25 t Gesamtgewicht
Wichtige Änderung: Signal „Verbot für Lastwagen“ gilt für diese Fahrzeuge nicht mehr
Zusätzlich: im Binnenverkehr entfällt die Fahrtschreiberpflicht; auf Autobahnen gelten bis zu 120 km/h
Amtliche Quelle:
Bundesamt für Strassen (ASTRA) – Bundesrat stärkt Attraktivität von E-Lieferwagen
Was bedeutet das für die Tourenplanung?
Die drei Änderungen zeigen erneut, warum bei europäischen Lkw-Fahrverboten nicht nur die bekannten Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverbote beachtet werden dürfen. Gerade kurzfristige Ausnahmegenehmigungen oder Änderungen einzelner Fahrzeuggruppen können für die konkrete Tourenplanung entscheidend sein.
Besonders die Niedrigwasser-Regelungen in Deutschland können sich kurzfristig ändern oder verlängert werden. Ebenso können einzelne Länder bestehende Fahrverbotsregelungen um neue Fahrzeug- oder Transportausnahmen ergänzen.
Wir überprüfen deshalb die amtlichen Veröffentlichungen fortlaufend und aktualisieren bei relevanten Änderungen unseren Feiertags- und Fahrverbotskalender 2026.
Dort können die Fahrverbote nach Land und Zeitraum gefiltert, auf der Europakarte angezeigt und für die Tourenplanung geprüft werden. Zusätzlich enthält der Kalender Angaben zu Gewichtsgrenzen, betroffenen Strecken, Ausnahmen und den jeweiligen Informationsquellen.
Wichtig: Vor Fahrtantritt sollte bei Fahrten, die von einer Ausnahme abhängig sind, immer zusätzlich die aktuelle amtliche Regelung geprüft werden. Entscheidend sind insbesondere Fahrzeugart, zulässiges Gesamtgewicht, Transportzweck, Strecke und der konkrete Geltungszeitraum der Ausnahme.
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