Gelbe Güterkraftverkehrslizenzen werden nicht mehr erteilt

24.07.2026 10:33
#1 Gelbe Güterkraftverkehrslizenzen werden nicht mehr erteilt
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Arndt

Gelbe Güterkraftverkehrslizenzen werden nicht mehr erteilt


Seit dem 27. Februar 2026 gibt es eine wichtige Änderung im deutschen Güterkraftverkehrsrecht:

Die bisherige nationale Güterkraftverkehrserlaubnis – vielen Unternehmern als „gelbe Lizenz“ bekannt – wird nicht mehr neu erteilt.

Wer künftig erstmals eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragt oder eine auslaufende nationale Erlaubnis ersetzen muss, erhält grundsätzlich nur noch die Gemeinschaftslizenz beziehungsweise EU-Lizenz.

Rechtsgrundlage ist die Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes. Der neue § 3 GüKG sieht für in Deutschland ansässige Unternehmen nur noch die Gemeinschaftslizenz als reguläre Erlaubnis vor.



Bestehende gelbe Lizenzen bleiben vorerst gültig


Die Änderung bedeutet jedoch nicht, dass bereits ausgestellte nationale Erlaubnisse sofort ungültig werden.

Für bestehende Erlaubnisse gelten Übergangsregelungen:

  • Befristete nationale Güterkraftverkehrserlaubnisse bleiben bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit gültig.
  • Unbefristete nationale Erlaubnisse gelten längstens bis zum 27. Februar 2036.


Die gelbe Lizenz verschwindet damit schrittweise aus dem deutschen Güterkraftverkehr.

Neue gelbe Lizenzen werden nicht mehr ausgegeben. Bestehende Exemplare dürfen während der gesetzlichen Übergangszeit aber weiterhin genutzt werden.

Warum wurde die nationale Erlaubnis abgeschafft?


Die Voraussetzungen für die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis und die EU-Lizenz waren bereits weitgehend identisch.

In beiden Fällen muss ein Unternehmen insbesondere nachweisen:

  • persönliche Zuverlässigkeit,
  • finanzielle Leistungsfähigkeit,
  • fachliche Eignung,
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung,
  • sowie einen geeigneten Verkehrsleiter.


Die Gemeinschaftslizenz bietet jedoch einen größeren Einsatzbereich. Sie kann sowohl für innerdeutsche Transporte als auch für grenzüberschreitende Beförderungen innerhalb des europäischen Regelungsbereichs verwendet werden.

Aus Sicht des Gesetzgebers bestand deshalb kein Grund mehr, zwei nahezu identische Genehmigungsarten parallel weiterzuführen.

Was bedeutet das für Transportunternehmer?


Für Unternehmer mit einer noch gültigen gelben Lizenz besteht zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Erst wenn die Erlaubnis ausläuft oder spätestens die gesetzliche Übergangsfrist endet, muss auf die Gemeinschaftslizenz umgestellt werden.

Wer dagegen heute ein neues Güterkraftverkehrsunternehmen gründet oder erstmals eine Erlaubnis beantragt, erhält keine nationale gelbe Lizenz mehr.

Auch bei einer anstehenden Verlängerung sollte frühzeitig geprüft werden, welche Unterlagen die zuständige Genehmigungsbehörde für die Ausstellung der Gemeinschaftslizenz verlangt.

Die Gewichtsschwellen bleiben wichtig


Bei rein innerdeutschen gewerblichen Gütertransporten greift die Erlaubnispflicht grundsätzlich bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr gilt die Pflicht zur Gemeinschaftslizenz bereits bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen.

Dabei zählt nicht nur das Zugfahrzeug. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Fahrzeugkombination einschließlich Anhänger.

Beglaubigte Lizenzkopie gehört ins Fahrzeug


Bei der Gemeinschaftslizenz bleibt das Original grundsätzlich im Unternehmen.

Für jedes eingesetzte Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz vorhanden sein und bei Kontrollen mitgeführt werden.

Unternehmer sollten deshalb prüfen, ob für sämtliche eingesetzten Fahrzeuge ausreichend beglaubigte Kopien vorliegen.

Werkverkehr bleibt erlaubnisfrei


Für echten Werkverkehr ist weiterhin keine Güterkraftverkehrserlaubnis und keine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Allerdings müssen sämtliche Voraussetzungen des Werkverkehrs erfüllt sein. Der Transport muss eigenen betrieblichen Zwecken dienen und darf lediglich eine Hilfstätigkeit des Unternehmens darstellen.

Je nach Fahrzeuggröße kann außerdem weiterhin eine Anmeldung zur Werkverkehrsdatei des BALM erforderlich sein.

Fazit


Die gelbe nationale Güterkraftverkehrslizenz ist ein Auslaufmodell.

Seit dem 27. Februar 2026 werden keine neuen nationalen Güterkraftverkehrserlaubnisse mehr erteilt. Neue Antragsteller erhalten ausschließlich die Gemeinschaftslizenz.

Bestehende gelbe Lizenzen bleiben während der Übergangszeit gültig. Spätestens am 27. Februar 2036 endet jedoch auch für unbefristete nationale Erlaubnisse die bisherige Regelung.

Für viele Unternehmer ändert sich zunächst nur die Farbe und Art des Dokuments. Langfristig wird es im gewerblichen Güterkraftverkehr aber nur noch eine reguläre Erlaubnis geben:

die Gemeinschaftslizenz beziehungsweise EU-Lizenz.

Gruß vom Arndt


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