Phantomfrachtführer - neue Hilfestellung vom DSLV - Unverbindliche CHECKLISTE LAGER / RAMPE für die Warenübergabe an Transportunternehmen

29.07.2026 20:41 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2026 10:55)
#1 Phantomfrachtführer - neue Hilfestellung vom DSLV - Unverbindliche CHECKLISTE LAGER / RAMPE für die Warenübergabe an Transportunternehmen
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Fabian

Moin,

anbei Hilfestellung des DSLV zur Vermeidung betrügerischer Ladungsentwendungen.

Es wäre schön wenn nicht nur alle lesen würden, sondern mal über Ihre täglichen Erfarungen berichten. Das hier ist keine Einbahnstrasse.

In Hessen sagen wir Habbe Habbe un nix Gebbe. Ein Forum lebt von der Interaktion.

Gruss an Alle

Fabian Chr. Ude

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main

Tel 069-7803 1898
Fax 069-7803 77 1898
Handy 0151 26415845

mailto:fabian.ude@kravag.de


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30.07.2026 11:04
#2 RE: Phantomfrachtführer - neue Hilfestellung vom DSLV - Unverbindliche CHECKLISTE LAGER / RAMPE für die Warenübergabe an Transportunternehmen
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Arndt

Danke @Fabian Ude für die Liste und für das andere...

Phantomfrachtführer und Ladungsdiebstähle gehören für die Versicherungswirtschaft inzwischen zu den drängendsten Problemen. Die Folgen werden zunehmend an uns Transportunternehmer weitergereicht – durch verschärfte Versicherungsbedingungen, höhere Anforderungen an betriebliche Kontrollabläufe und deutlich steigende Prämien.

Wer bei der Prüfung von Fahrern, Fahrzeugen, Dokumenten und Auftragsdaten nachlässig arbeitet, muss künftig mit Versicherungsprämien rechnen, die wirtschaftlich kaum noch tragbar sind. Noch schwerwiegender wäre es, wenn der Versicherer im Schadenfall die Regulierung wegen mangelhafter Organisation oder unzureichender Kontrollmaßnahmen ganz oder teilweise ablehnt.

Beide Szenarien können für ein Transportunternehmen existenzbedrohend werden. Sorgfältige und dokumentierte Prüfprozesse sind deshalb längst keine freiwillige Vorsichtsmaßnahme mehr, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements.

Gruß vom Arndt


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30.07.2026 14:18 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2026 14:20)
#3 RE: Phantomfrachtführer - neue Hilfestellung vom DSLV - Unverbindliche CHECKLISTE LAGER / RAMPE für die Warenübergabe an Transportunternehmen
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Uto

Hallo Fabian,

danke für die ausführliche Checkliste! Und den Kommentar......

Genau diese Punkte wird bei einem Vorfall der Sachbearbeiter der Transportversicherung und/oder der beauftragte Havariekommissar beim Verlader und/oder Absender untersuchen. Wenn die Dokumentation dazu mangelhaft oder nicht nachvollziehbar ist, dann wird zumindest mangelhafte Organisation oder grob fahrlässiges Organisationsverschulden in Betracht kommen.

Schlechte Aussichten für den Verursacher auf eine Schadenregulierung. Er haftet gem. § 831 BGB auch für seine Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Also müssen diese von einer fachlich geeigneten internen oder externen Person unterwiesen werden und die Unterweisung muss dokumentiert sein. Die fachliche Qualifikation der unterweisenden Person muss nachweisbar sein.



Übrigens sind solche Präventionsmaßnahmen auch ein Thema bei Audits für Zertifizierungen!

Grüße
Uto


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