Brandgefahr: Daimler Truck ruft mehr als 131.000 Mercedes-Lkw zurück

01.08.2026 00:24
#1 Brandgefahr: Daimler Truck ruft mehr als 131.000 Mercedes-Lkw zurück
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Arndt

Brandgefahr: Daimler Truck ruft mehr als 131.000 Mercedes-Lkw zurück


Daimler Truck hat eine umfangreiche Rückrufaktion für Mercedes-Benz-Lkw gestartet. Nach den offiziellen Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes können weltweit 131.095 Fahrzeuge betroffen sein. Davon entfallen 27.084 Lkw auf Deutschland.

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Rückrufaktion unter der:

KBA-Referenznummer 16569R


Der herstellerinterne Rückrufcode von Daimler Truck lautet:

AGM-BATT


Die Rückrufaktion wurde am 24. Juli 2026 in der KBA-Datenbank veröffentlicht und wird von der Behörde überwacht.

Welche Fahrzeuge können betroffen sein?


Die Aktion betrifft bestimmte Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum:

31. März 2021 bis 31. Oktober 2025


Vom Kraftfahrt-Bundesamt werden folgende Modelle beziehungsweise Baureihen genannt:

  • Mercedes-Benz Actros – Baureihe 963
  • Mercedes-Benz Arocs – Baureihe 964 mit Integralheck
  • Mercedes-Benz eActros 300 und eActros 400 – Fahrzeuge mit AGM-Batterie


Wichtig ist: Nicht automatisch jeder Actros, Arocs oder eActros aus diesem Produktionszeitraum ist betroffen. Entscheidend ist die individuelle Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN.

Beim eActros betrifft die Aktion nach den bisher veröffentlichten Angaben nicht die Hochvolt-Antriebsbatterie. Es geht um ein Bauteil im Bereich der zusätzlichen AGM-Batterie.

Was ist der Grund für den Rückruf?


Nach der offiziellen Mangelbeschreibung des Kraftfahrt-Bundesamtes kann es an den Kontakten eines an der Batterie installierten Chips zu Korrosion kommen.

Diese Korrosion kann den elektrischen Widerstand erhöhen und zu einer starken Wärmeentwicklung führen. Im ungünstigsten Fall besteht dadurch die Gefahr eines Fahrzeugbrandes.

Daimler Truck erklärte ergänzend, dass der Chip beim Zulieferer mit Kunstharz versiegelt wird. In einzelnen Fällen soll diese Versiegelung nicht ausreichend ausgeführt worden sein. Dadurch kann Feuchtigkeit an die elektrischen Kontakte gelangen und Korrosion auslösen.

Als Abhilfemaßnahme nennt das Kraftfahrt-Bundesamt:

Abklemmen des ACE-Chips


Ein Austausch der kompletten AGM-Batterie wird im KBA-Eintrag nicht verlangt.

Was müssen Transportunternehmer jetzt tun?


1. Fahrzeugbestand überprüfen

Unternehmer sollten unverzüglich feststellen, ob sich Actros-, Arocs- oder eActros-Fahrzeuge aus dem genannten Produktionszeitraum im Fuhrpark befinden.

Dabei sollten mindestens folgende Daten erfasst werden:

  • Fahrzeugkennzeichen
  • 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Modell und Baureihe
  • Erstzulassung beziehungsweise Produktionszeitraum
  • zuständiger Mercedes-Benz-Servicepartner


2. Jedes Fahrzeug über die FIN prüfen

Die Modellbezeichnung und das Baujahr allein reichen nicht aus. Jedes potenziell betroffene Fahrzeug sollte einzeln über die offizielle FIN-Abfrage von Mercedes-Benz Trucks oder durch einen Mercedes-Benz-Servicepartner geprüft werden.

Die offizielle FIN-Abfrage findet ihr hier:

Mercedes-Benz Trucks – Rückrufprüfung über die FIN

3. Werkstatttermin vereinbaren

Wird das Fahrzeug als betroffen angezeigt, sollte zeitnah ein Termin bei einem autorisierten Mercedes-Benz-Trucks-Servicepartner vereinbart werden.

Bei der Terminvereinbarung sollten beide Kennzeichnungen genannt werden:

  • KBA-Referenz: 16569R
  • Hersteller-Code: AGM-BATT


Die Daimler-Truck-Hotline ist im KBA-Eintrag mit folgender Telefonnummer angegeben:

+49 69 95 30 73 89


4. Prüfung und Reparatur dokumentieren

Der Unternehmer sollte schriftlich dokumentieren:

  • Datum der FIN-Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Datum der Werkstattanfrage
  • vereinbarter Werkstatttermin
  • Datum der ausgeführten Maßnahme
  • Werkstattbestätigung über den Abschluss der Rückrufaktion


Bei Leasing- oder Mietfahrzeugen sollte zusätzlich der Eigentümer beziehungsweise Leasinggeber informiert werden.

5. Kraftfahrer schriftlich unterweisen

Die Fahrer potenziell betroffener Fahrzeuge sollten über den Rückruf und mögliche Warnzeichen informiert werden.

Dabei sollte insbesondere festgelegt werden, wen der Fahrer im Unternehmen verständigen muss und wie er sich bei Rauch, Brandgeruch oder ungewöhnlicher Wärmeentwicklung zu verhalten hat.

6. Fahrzeuge mit Auffälligkeiten nicht weiter einsetzen

Der KBA-Eintrag enthält keine pauschale Anweisung, sämtliche potenziell betroffenen Fahrzeuge sofort stillzulegen oder grundsätzlich im Freien abzustellen.

Treten jedoch Brandgeruch, Rauchentwicklung, ungewöhnliche Hitze oder elektrische Auffälligkeiten auf, sollte das Fahrzeug nicht mehr weiterbetrieben werden. In einem solchen Fall sind umgehend der Betrieb, der Mercedes-Benz-Service beziehungsweise bei akuter Gefahr die Feuerwehr zu verständigen.

Unternehmer sollten sich nicht allein darauf verlassen, dass irgendwann ein Anschreiben des Herstellers eintrifft. Bei einer offiziell bestätigten Brandgefahr ist eine aktive Prüfung des eigenen Fuhrparks der bessere und sicherere Weg.

Was müssen Kraftfahrer beachten?


Vor Fahrtbeginn

Der Fahrer sollte auf folgende Auffälligkeiten achten:

  • ungewöhnlichen Brand- oder Schmorgeruch
  • Rauchspuren
  • Verfärbungen
  • auffällige Wärme im Bereich der Batterien
  • elektrische Störungen oder Warnmeldungen


Festgestellte Auffälligkeiten müssen vor Fahrtantritt dem Unternehmer beziehungsweise der Disposition gemeldet werden.

Der Fahrer sollte außerdem wissen, ob das von ihm eingesetzte Fahrzeug bereits geprüft wurde und ob ein Werkstatttermin besteht.

Während der Fahrt

Besonders aufmerksam werden sollte der Fahrer bei:

  • Brand- oder Schmorgeruch
  • Rauchentwicklung
  • ungewöhnlicher Wärmeentwicklung
  • elektrischen Störungen
  • auffälligen Warnmeldungen im Fahrzeug


Bei Rauch, Brandgeruch oder starker Wärmeentwicklung

Der Kraftfahrer sollte:

  • das Fahrzeug an einer möglichst sicheren Stelle abstellen
  • die Warnblinkanlage einschalten
  • den Motor beziehungsweise das Fahrzeug ausschalten
  • das Fahrerhaus verlassen
  • ausreichenden Abstand zum Fahrzeug halten
  • andere Personen vom Fahrzeug fernhalten
  • bei Rauch oder Brand unverzüglich über 112 die Feuerwehr alarmieren
  • den Unternehmer beziehungsweise die Disposition informieren
  • das Fahrzeug nicht weiterfahren und nicht erneut starten


Wichtig: Kraftfahrer sollten den ACE-Chip oder Anschlüsse an der Batterie nicht selbst abklemmen. Die Rückrufmaßnahme gehört ausschließlich in eine dafür autorisierte Werkstatt.

Auch Batterieabdeckungen oder Batteriekästen sollten bei Rauch- oder Hitzeentwicklung nicht geöffnet werden. Durch das Öffnen können Personen Rauchgasen, Hitze oder elektrischen Gefahren ausgesetzt werden.

Verantwortung von Unternehmer und Fahrer


Der Unternehmer beziehungsweise Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, keine Fahrzeuge einzusetzen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass deren sicherer Betrieb nicht gewährleistet ist.

Auch der Kraftfahrer trägt Verantwortung für den Zustand des von ihm geführten Fahrzeugs. Erkannte sicherheitsrelevante Mängel müssen gemeldet werden. Bei konkreter Rauch-, Hitze- oder Brandentwicklung darf die Fahrt nicht einfach fortgesetzt werden.

Ein Rückruf bedeutet zwar nicht automatisch, dass jedes betroffene Fahrzeug sofort verkehrsunsicher ist. Eine offiziell festgestellte mögliche Brandgefahr darf jedoch weder vom Unternehmen noch vom Fahrer ignoriert werden.

Fazit


Der Rückruf ist erheblich: Mehr als 131.000 Mercedes-Benz-Lkw können weltweit betroffen sein, davon über 27.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Für Transportunternehmer bedeutet dies jetzt:

Fuhrpark prüfen – FIN abfragen – Werkstatttermin vereinbaren – Fahrer informieren – Erledigung dokumentieren.


Entscheidend ist nicht allein das Modell oder das Baujahr, sondern die Prüfung der individuellen Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Quellen und weitere Informationen




In der KBA-Datenbank nach der Referenznummer 16569R oder dem Hersteller-Code AGM-BATT suchen.

Gruß vom Arndt


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