Forumsbeitrag teilen
Text des Beitrags
Direktlink zum Beitrag
Direkt zu Social Media
Facebook, LinkedIn und XING: Das Beitragsbild und die Linkvorschau werden über die Social-Share-Brücke erzeugt.
Der vollständige Beitragstext wird zusätzlich in die Zwischenablage kopiert. Im geöffneten Netzwerk bei Bedarf nur noch Strg+V drücken.
WhatsApp / WhatsApp Business: Für die Bildübertragung wird die Geräte-Teilen-Funktion verwendet. Dort bitte WhatsApp bzw. WhatsApp Business auswählen. Das Beitragsbild wird als echte Bilddatei übergeben; Text und Direktlink werden zusätzlich mitgegeben. Falls das Originalbild vom Browser blockiert wird, lädt die aktuelle Strato-Bridge es über einen datensparsamen Bild-Proxy nach.
WhatsApp / WhatsApp Business: Für die Bildübertragung wird die Geräte-Teilen-Funktion verwendet. Dort bitte WhatsApp bzw. WhatsApp Business auswählen. Das Beitragsbild wird als echte Bilddatei übergeben; Text und Direktlink werden zusätzlich mitgegeben. Falls das Originalbild vom Browser blockiert wird, lädt die aktuelle Strato-Bridge es über einen datensparsamen Bild-Proxy nach.
Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Blitzerwarner: OOONO & Co. – Erlaubt oder verboten?
19.08.2026 17:58
#1 Blitzerwarner: OOONO & Co. – Erlaubt oder verboten?
Blitzerwarner: OOONO & Co. – Erlaubt oder verboten?
Blitzerwarner wie der OOONO CO-DRIVER sind in Deutschland ein wiederkehrendes Thema im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Die entscheidende Unterscheidung ist dabei relativ einfach: Der bloße Erwerb und Besitz solcher Geräte sind grundsätzlich zulässig, die Nutzung während der Fahrt kann dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.Bild: KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Blitzerwarner: Was regelt § 23 Abs. 1c StVO?
Maßgeblich ist § 23 Abs. 1c StVO. Danach darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Ausdrücklich genannt werden dabei Radarwarn- und Laserstörgeräte.
Auch moderne GPS- oder appbasierte Systeme können unter diese Vorschrift fallen, wenn ihre Funktion darauf gerichtet ist, vor Geschwindigkeitsmessungen oder anderen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Das gilt auch dann, wenn Geräte wie OOONO technisch keine Radarstrahlung messen, sondern auf Standortdaten und Meldungen anderer Nutzer zurückgreifen.
Ist der OOONO CO-DRIVER in Deutschland erlaubt?
Der OOONO CO-DRIVER ist kein klassischer Radardetektor, sondern ein Assistenzsystem, das über GPS-Daten und eine fortlaufend aktualisierte Datenbasis unter anderem vor stationären oder gemeldeten Kontrollen warnt. Dieser technische Unterschied führt jedoch nicht automatisch aus dem Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1c StVO heraus. Entscheidend sind vielmehr Zweckbestimmung und konkrete Nutzung.
Für die Praxis bedeutet das: Wer ein solches Gerät lediglich kauft, besitzt oder ohne aktive Warnfunktion aufbewahrt, begeht dadurch grundsätzlich noch keinen Verstoß. Problematisch wird es, wenn die Blitzerwarnfunktion während der Fahrt aktiviert ist oder der Fahrer entsprechende Warnhinweise gezielt nutzt.
Ist die Nutzung eines Blitzerwarners während der Fahrt erlaubt?
Die aktive Verwendung eines Blitzerwarners während der Fahrt ist unzulässig. Ein Verstoß wird regelmäßig mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet.
Das betrifft nicht nur klassische Blitzer-Apps auf dem Smartphone, sondern grundsätzlich auch eigenständige Geräte wie den OOONO CO-DRIVER, sofern deren Funktion während der Fahrt darauf gerichtet ist, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen.
Zulässig bleibt dagegen, sich vor Fahrtantritt über bekannte Kontrollstellen zu informieren. Die rechtlich entscheidende Grenze wird überschritten, wenn die Warnfunktion während des laufenden Fahrbetriebs verfügbar ist und der Fahrer sie gezielt nutzt.
Darf der Beifahrer einen Blitzerwarner nutzen?
Auch der Umweg über den Beifahrer schützt den Fahrer nicht zwangsläufig vor einer Ahndung. Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 07.02.2023 kann ein Verstoß auch dann vorliegen, wenn der Beifahrer eine entsprechende App oder Warnfunktion nutzt und der Fahrzeugführer sich die dadurch gewonnenen Warnungen bewusst zunutze macht.
Entscheidend ist damit nicht allein, wer das Gerät oder Smartphone bedient. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Fahrer von der Warnfunktion profitiert und die Informationen für sein Fahrverhalten nutzt.
Fazit: Wann sind Blitzerwarner erlaubt und wann verboten?
Der Besitz eines Gerätes wie des OOONO CO-DRIVER ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die aktive Blitzerwarnfunktion sollte während der Fahrt jedoch deaktiviert bleiben, da anderenfalls ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c StVO in Betracht kommt.
Auch die Bedienung durch einen Beifahrer bietet keine sichere rechtliche Lösung, wenn der Fahrer die Warnungen kennt und für seine Fahrweise nutzt. Im Einzelfall kommt es daher immer auf das konkrete Nutzungsverhalten an.

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Philipp Burchert
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Telefon: 0351 80718-70
E-Mail: info@dresdner-fachanwaelte.de
Kanzlei-Kontakt
KUCKLICK Rechtsanwälte eGbR
Palaisplatz 3
01097 Dresden
Telefon: 0351 80718-0
E-Mail: info@dresdner-fachanwaelte.de
www.dresdner-fachanwaelte.de

- 🟢🟡 Öffentlicher Bereich
- TU-Blog
- Verhaltensregeln für das Gästeforum
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Brandaktuelle Nachrichten
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Fahrzeughersteller - Transporter (Diesel und Elektro)
- Fiat Ducato
- Ford Transit
- Mercedes-Benz
- Streetscooter
- VW Crafter
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - LKW über 3,5to zGM (Diesel)
- DAF
- Ford
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - Alternative und NEUE Antriebstechniken
- LNG und CNG
- IVECO
- Scania
- Volvo
- Hybrid mit Dieselmotor
- Elektro-Transporter und LKW
- chinesische Hersteller
- DAF
- EVCO (Electric Vehicles Company) - Ex-Nikola
- Ford
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Tesla
- Volvo
- Andere Hersteller
- Brennstoffzelle (Wasserstoff-Antrieb)
- DAF
- Hyundai
- Mercedes-Benz
- Nikola
- Volvo
- Andere Hersteller
- Infrastruktur
- Ältere Nutzfahrzeuge (LKW, SZM, Transporter)< EZ 05/2006 und noch kei...
- Rückrufaktionen der Hersteller
- Treibstoffe und Öle
- Benzin
- Diesel
- CNG
- LNG
- Alternative Kraftstoffe
- Motoröle
- Getriebeöle
- Reifen
- Allgemeine Technikfragen
- Historische Nutzfahrzeuge
- Anhänger und Auflieger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren, Kommunalfahrzeuge, Krane e...
- Suche und Biete
- LKW und Zugmaschinen
- DAF
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Marken
- Schwerlast-Transport und (Mobil)Krane
- Schwerlast-Transport
- (Mobil)Krane
- Berichte und Publikationen
- Alles was Computer, Internet, Smartphone, Apps usw. betrifft
- Modellbau - die Transport-Welt in kleinerem Maßstab
- LKW und Anhänger
- Bilder der kleinen 'Schätzchen'
- Schwertransport und Kran
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Anhänger und Auflieger
- Wechselbrücken & Anhänger
- (Sattel)Anhänger mit e-Achse
- Flurförderzeuge aller Art (Ameise, Mitgänger-Flurförderzeug, Gabels...
- Recht + Geld
- §- Der Rechtsanwalt informiert -§-
- §- Götz Bopp - Logistikberatung -§-
- Versicherung
- Maut (Europa)
- Fördermaßnahmen (BALM)
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- "Hellwach mit 80 km/h" und „Respekt an der Rampe – Hellwach für M...
- Neue Mitglieder stellen sich vor
- Schnackecke
- Die Politikecke
- Die Blödelecke
- EU-Ausland - Neue Vorschriften
- Selbstfahrer: Wo gehts hin oder stehe ich (vielleicht trifft man sich ja)
- Raststätte/Autohof/Waschanlagen/aktuelle Dieselpreise
- Autohof
- Neben der Autobahn
- Raststätte
- Empfehlenswerte LKW-Waschanlagen
- Aktuelle Dieselpreise
- Fragen & Antworten
- 🟠 Interner Bereich (für Mitglieder auf Probe)
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Alles zu Anmeldungen bzw. Löschungen
- Zusammenarbeit unter Mitglieder
- Fragen & Antworten
- 🔴 Interner Bereich (für Mitglieder)
- Alles bezüglich diverser Karten
- Fahrerkarte
- Führerschein
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Frachtenbörsen und Frachtvermittler
- Fragen & Antworten
Ähnliche Themen
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
×