Forumsbeitrag teilen
Beitragsbild
Text des Beitrags
Direktlink zum Beitrag
Direkt zu Social Media
Facebook, LinkedIn und XING: Das Beitragsbild und die Linkvorschau werden über die Social-Share-Brücke erzeugt. Der vollständige Beitragstext wird zusätzlich in die Zwischenablage kopiert. Im geöffneten Netzwerk bei Bedarf nur noch Strg+V drücken.
WhatsApp / WhatsApp Business: Für die Bildübertragung wird die Geräte-Teilen-Funktion verwendet. Dort bitte WhatsApp bzw. WhatsApp Business auswählen. Das Beitragsbild wird als echte Bilddatei übergeben; Text und Direktlink werden zusätzlich mitgegeben. Falls das Originalbild vom Browser blockiert wird, lädt die aktuelle Strato-Bridge es über einen datensparsamen Bild-Proxy nach.

Schweiz macht E-Transporter bis 4,25 Tonnen zum echten Lieferwagen – EU bitte nachmachen

20.08.2026 16:57
#1 Schweiz macht E-Transporter bis 4,25 Tonnen zum echten Lieferwagen – EU bitte nachmachen
avatar
Arndt

Schweiz macht E-Transporter bis 4,25 Tonnen zum echten Lieferwagen – EU bitte nachmachen!


Die Schweiz zieht eine bemerkenswert klare Konsequenz aus einem Problem, das Elektro-Transporter seit Jahren begleitet: Die Batterie macht das Fahrzeug schwerer, obwohl Nutzlast und Einsatzzweck praktisch denen eines klassischen 3,5-Tonnen-Lieferwagens entsprechen.

Der Schweizer Bundesrat hat deshalb am 19. August 2026 beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen im täglichen Betrieb weitgehend mit herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichzustellen. Die Änderungen treten bereits am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Schweizer Bundesrat – Bundesrat stärkt Attraktivität von E-Lieferwagen

Was sich in der Schweiz konkret ändert


Für die betroffenen E-Lieferwagen fallen mehrere Nachteile weg, die bislang allein dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug wegen Batterie und Elektroantrieb die 3,5-Tonnen-Grenze überschreitet.

  • keine Fahrtschreiberpflicht im Schweizer Binnenverkehr
  • Ausnahme von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften
  • bis zu 120 km/h auf Schweizer Autobahnen
  • das Signal „Verbot für Lastwagen“ gilt nicht mehr
  • Kontrollintervalle künftig wie bei konventionellen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen


Die neuen Kontrollintervalle müssen die Schweizer Kantone ab dem 1. Februar 2028 anwenden.

Beim Führerschein sind Deutschland, Österreich und die Schweiz schon weiter


Wichtig: Die neue Schweizer Regelung betrifft nicht erst die Fahrerlaubnis. E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen dürfen in der Schweiz bereits seit April 2022 mit dem Führerausweis Kategorie B gefahren werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit ist die Schweiz beim Führerschein grundsätzlich auf einem ähnlichen Weg wie Deutschland und Österreich:

Land4,25-t-E-Transporter mit Pkw-Führerschein
DeutschlandJA – Klasse B, unter Voraussetzungen und im Inland
ÖsterreichJA – Klasse B, unter Voraussetzungen und im Inland
SchweizJA – Kategorie B, entsprechende Erleichterung seit April 2022


In Deutschland und Österreich muss die Klasse B dafür unter anderem bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen. Das Mehrgewicht oberhalb von 3,5 Tonnen muss auf den alternativen Antrieb zurückzuführen sein; außerdem gelten weitere Voraussetzungen.

Der eigentliche Schweizer Fortschritt ab Oktober 2026 liegt deshalb nicht beim Führerschein – sondern bei den Verkehrs- und Betriebsvorschriften.

Deutschland und Schweiz im direkten Vergleich


RegelungDeutschlandSchweiz ab 01.10.2026
E-Transporter bis 4,25 t mit Klasse/Kategorie BJA – unter VoraussetzungenJA – bereits seit 2022
Höchstgeschwindigkeit Autobahn80 km/h bei Fahrzeugen über 3,5 t120 km/h wie beim normalen Lieferwagen
„Verbot für Kraftfahrzeuge/Lastwagen über 3,5 t“Gilt grundsätzlich; Ausnahmen können beschildert werdenGilt für diese E-Lieferwagen nicht mehr
FahrtschreiberAusnahme für Elektro-Güterfahrzeuge bis 7,5 t nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere im 100-km-Umkreis vom UnternehmensstandortKeine Fahrtschreiberpflicht im Binnenverkehr
Lenk- und RuhezeitvorschriftenAusnahme nur unter den entsprechenden Voraussetzungen der deutschen RegelungIm Binnenverkehr ausgenommen
Periodische Fahrzeugkontrolle / HUFahrzeuge über 3,5 t unterliegen strengeren Prüfintervallen als klassische 3,5-TonnerKünftig Kontrollintervalle wie bei konventionellen Lieferwagen bis 3,5 t; Umsetzung ab 01.02.2028
Grundprinzip4,25 t werden punktuell erleichtert, bleiben verkehrsrechtlich aber vielfach Fahrzeuge über 3,5 tWeitgehende Gleichstellung mit dem 3,5-t-Lieferwagen


Genau hier liegt der entscheidende Unterschied


Die 4,25 Tonnen und die Pkw-Fahrerlaubnis sind also weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz etwas völlig Neues.

Der entscheidende Schritt der Schweiz ist ein anderer: Sie behandelt den E-Transporter künftig auch bei wesentlichen Verkehrs- und Betriebsvorschriften wie einen normalen Lieferwagen.

120 statt 80 km/h auf der Autobahn, kein Lastwagenverbot und im Binnenverkehr keine Fahrtschreiberpflicht – darin steckt die eigentliche Neuerung.

Meine Meinung: Genau so schafft man Akzeptanz


Wer von Transportunternehmen, Paketdiensten und Handwerksbetrieben verlangt, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren, sollte das zusätzliche Batteriegewicht nicht gleichzeitig mit Vorschriften bestrafen, die für schwerere Nutzfahrzeuge geschaffen wurden.

Bis zu 750 Kilogramm zusätzliches Gewicht durch Batterie und Elektroantrieb machen aus einem Lieferwagen noch keinen Fernverkehrs-Lkw.

Beim Führerschein haben Deutschland, Österreich und die Schweiz diesen Gedanken bereits aufgegriffen. Die Schweiz zieht ihn jetzt bei den übrigen Vorschriften konsequenter weiter.

Bitte EU und Deutschland: anschauen, übernehmen – und nicht erst wieder jahrelang darüber diskutieren.

Quellen:
Schweizer Bundesrat – Beschluss vom 19.08.2026
ASTRA – Erleichterungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen
Deutschland – § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung
Österreich – Führerscheingesetz


Gruß vom Arndt


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×