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Schweiz macht E-Transporter bis 4,25 Tonnen zum echten Lieferwagen – EU bitte nachmachen
20.08.2026 16:57
#1 Schweiz macht E-Transporter bis 4,25 Tonnen zum echten Lieferwagen – EU bitte nachmachen
Schweiz macht E-Transporter bis 4,25 Tonnen zum echten Lieferwagen – EU bitte nachmachen!
Die Schweiz zieht eine bemerkenswert klare Konsequenz aus einem Problem, das Elektro-Transporter seit Jahren begleitet: Die Batterie macht das Fahrzeug schwerer, obwohl Nutzlast und Einsatzzweck praktisch denen eines klassischen 3,5-Tonnen-Lieferwagens entsprechen.Der Schweizer Bundesrat hat deshalb am 19. August 2026 beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen im täglichen Betrieb weitgehend mit herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichzustellen. Die Änderungen treten bereits am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Schweizer Bundesrat – Bundesrat stärkt Attraktivität von E-Lieferwagen
Was sich in der Schweiz konkret ändert
Für die betroffenen E-Lieferwagen fallen mehrere Nachteile weg, die bislang allein dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug wegen Batterie und Elektroantrieb die 3,5-Tonnen-Grenze überschreitet.
- keine Fahrtschreiberpflicht im Schweizer Binnenverkehr
- Ausnahme von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften
- bis zu 120 km/h auf Schweizer Autobahnen
- das Signal „Verbot für Lastwagen“ gilt nicht mehr
- Kontrollintervalle künftig wie bei konventionellen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
Die neuen Kontrollintervalle müssen die Schweizer Kantone ab dem 1. Februar 2028 anwenden.
Beim Führerschein sind Deutschland, Österreich und die Schweiz schon weiter
Wichtig: Die neue Schweizer Regelung betrifft nicht erst die Fahrerlaubnis. E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen dürfen in der Schweiz bereits seit April 2022 mit dem Führerausweis Kategorie B gefahren werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Damit ist die Schweiz beim Führerschein grundsätzlich auf einem ähnlichen Weg wie Deutschland und Österreich:
| Land | 4,25-t-E-Transporter mit Pkw-Führerschein |
| Deutschland | JA – Klasse B, unter Voraussetzungen und im Inland |
| Österreich | JA – Klasse B, unter Voraussetzungen und im Inland |
| Schweiz | JA – Kategorie B, entsprechende Erleichterung seit April 2022 |
In Deutschland und Österreich muss die Klasse B dafür unter anderem bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen. Das Mehrgewicht oberhalb von 3,5 Tonnen muss auf den alternativen Antrieb zurückzuführen sein; außerdem gelten weitere Voraussetzungen.
Der eigentliche Schweizer Fortschritt ab Oktober 2026 liegt deshalb nicht beim Führerschein – sondern bei den Verkehrs- und Betriebsvorschriften.
Deutschland und Schweiz im direkten Vergleich
| Regelung | Deutschland | Schweiz ab 01.10.2026 |
| E-Transporter bis 4,25 t mit Klasse/Kategorie B | JA – unter Voraussetzungen | JA – bereits seit 2022 |
| Höchstgeschwindigkeit Autobahn | 80 km/h bei Fahrzeugen über 3,5 t | 120 km/h wie beim normalen Lieferwagen |
| „Verbot für Kraftfahrzeuge/Lastwagen über 3,5 t“ | Gilt grundsätzlich; Ausnahmen können beschildert werden | Gilt für diese E-Lieferwagen nicht mehr |
| Fahrtschreiber | Ausnahme für Elektro-Güterfahrzeuge bis 7,5 t nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere im 100-km-Umkreis vom Unternehmensstandort | Keine Fahrtschreiberpflicht im Binnenverkehr |
| Lenk- und Ruhezeitvorschriften | Ausnahme nur unter den entsprechenden Voraussetzungen der deutschen Regelung | Im Binnenverkehr ausgenommen |
| Periodische Fahrzeugkontrolle / HU | Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen strengeren Prüfintervallen als klassische 3,5-Tonner | Künftig Kontrollintervalle wie bei konventionellen Lieferwagen bis 3,5 t; Umsetzung ab 01.02.2028 |
| Grundprinzip | 4,25 t werden punktuell erleichtert, bleiben verkehrsrechtlich aber vielfach Fahrzeuge über 3,5 t | Weitgehende Gleichstellung mit dem 3,5-t-Lieferwagen |
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied
Die 4,25 Tonnen und die Pkw-Fahrerlaubnis sind also weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz etwas völlig Neues.
Der entscheidende Schritt der Schweiz ist ein anderer: Sie behandelt den E-Transporter künftig auch bei wesentlichen Verkehrs- und Betriebsvorschriften wie einen normalen Lieferwagen.
120 statt 80 km/h auf der Autobahn, kein Lastwagenverbot und im Binnenverkehr keine Fahrtschreiberpflicht – darin steckt die eigentliche Neuerung.
Meine Meinung: Genau so schafft man Akzeptanz
Wer von Transportunternehmen, Paketdiensten und Handwerksbetrieben verlangt, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren, sollte das zusätzliche Batteriegewicht nicht gleichzeitig mit Vorschriften bestrafen, die für schwerere Nutzfahrzeuge geschaffen wurden.
Bis zu 750 Kilogramm zusätzliches Gewicht durch Batterie und Elektroantrieb machen aus einem Lieferwagen noch keinen Fernverkehrs-Lkw.
Beim Führerschein haben Deutschland, Österreich und die Schweiz diesen Gedanken bereits aufgegriffen. Die Schweiz zieht ihn jetzt bei den übrigen Vorschriften konsequenter weiter.
Bitte EU und Deutschland: anschauen, übernehmen – und nicht erst wieder jahrelang darüber diskutieren.
Quellen:
Schweizer Bundesrat – Beschluss vom 19.08.2026
ASTRA – Erleichterungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen
Deutschland – § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung
Österreich – Führerscheingesetz

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