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Reifenkartell

04.09.2026 16:33 (zuletzt bearbeitet: 05.09.2026 17:46)
#1 Reifenkartell
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Neueinsteiger

Guten Tag,

anbei einige aktualisierte Informationen zum Thema Reifenkartell
REIFENKARTELL – MÖGLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Das Thema Reifenkartell ist vielen Speditions- und Transportunternehmen bereits bekannt. Dennoch lohnt sich gerade jetzt eine erneute Prüfung der eigenen Unterlagen.
Herstellerkartell:
Unternehmen, die im Zeitraum 2016 bis Mitte 2025 Reifen der Hersteller Continental, Goodyear, Michelin, Pirelli und Nokian sowie deren Konzernmarken erworben haben, können von möglichen Schadensersatzansprüchen betroffen sein.
Dazu gehören unter anderem:
Continental: Uniroyal, Semperit, Barum, General Tire, Viking, Gislaved, Mabor, Sportiva und Matador.
Goodyear: Dunlop, Fulda, Sava, Dębica, Cooper und Avon.
Michelin: BFGoodrich, Kleber, Riken, Kormoran, Taurus und Tigar.
Pirelli: Formula und weitere Konzernmarken.
Nokian: Nordman.
Wegen des langen Zeitraumes können Reifennamen der Marken hinzukommen oder wegfallen.
Dies betrifft insbesondere Lkw-, Bus-, Pkw- sowie Auflieger-/Anhängerreifen.
Nach aktuellen Einschätzungen können mögliche Schadensersatzansprüche in einer Größenordnung von 10–15 % des Kaufpreises zuzüglich Zinsen liegen
Aktuelle Entwicklung im Reifengroßhandel
Auch im Großhandel gibt es aktuelle kartellrechtliche Entwicklungen: Das Bundeskartellamt hat im Juli 2026 Bußgelder von insgesamt 11,9 Mio. Euro gegen Maxxis International, Best4Tires Berlin und Reifen Müller sowie eine verantwortliche Person verhängt. Betroffen sind Reifen der Marken Maxxis und CST.
Wichtig: mögliche Verjährung beachten
Neben der Sicherung der Einkaufsunterlagen sollte auch geprüft werden, ob und wann mögliche Schadensersatzansprüche verjähren. Eine bloße Dokumentation der Ansprüche reicht unter Umständen nicht aus.

Wenn Sie vielleicht Unterstützung, oder auch tiefergehende Informationen benötigen, sprechen Sie mich an.

Harald Bartmann-Sonnenburg
HBS Logistik


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