Forumsbeitrag teilen
Text des Beitrags
Direktlink zum Beitrag
Direkt zu Social Media
Facebook, LinkedIn und XING: Das Beitragsbild und die Linkvorschau werden über die Social-Share-Brücke erzeugt.
Der vollständige Beitragstext wird zusätzlich in die Zwischenablage kopiert. Im geöffneten Netzwerk bei Bedarf nur noch Strg+V drücken.
WhatsApp / WhatsApp Business: Für die Bildübertragung wird die Geräte-Teilen-Funktion verwendet. Dort bitte WhatsApp bzw. WhatsApp Business auswählen. Das Beitragsbild wird als echte Bilddatei übergeben; Text und Direktlink werden zusätzlich mitgegeben. Falls das Originalbild vom Browser blockiert wird, lädt die aktuelle Strato-Bridge es über einen datensparsamen Bild-Proxy nach.
WhatsApp / WhatsApp Business: Für die Bildübertragung wird die Geräte-Teilen-Funktion verwendet. Dort bitte WhatsApp bzw. WhatsApp Business auswählen. Das Beitragsbild wird als echte Bilddatei übergeben; Text und Direktlink werden zusätzlich mitgegeben. Falls das Originalbild vom Browser blockiert wird, lädt die aktuelle Strato-Bridge es über einen datensparsamen Bild-Proxy nach.
Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Transportunternehmer beachten müssen
08.09.2026 08:08
#1 EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Transportunternehmer beachten müssen
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Transportunternehmer beachten müssen
Die EU will den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser durchsetzen. Dafür wurde die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verabschiedet. Sie bringt neue Auskunftsrechte für Beschäftigte, transparentere Bewerbungsverfahren und – abhängig von der Unternehmensgröße – Berichtspflichten für Arbeitgeber.Deutschland hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, hat diese Frist aber verpasst.
Das erforderliche deutsche Gesetz liegt derzeit noch nicht vor und wird nach bisherigen Angaben erst bis Anfang 2027 erwartet. Für private Arbeitgeber gelten deshalb noch nicht automatisch sämtliche neuen Verwaltungs- und Berichtspflichten der Richtlinie. Das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz und der Anspruch auf gleichen Lohn gelten jedoch weiterhin.
Mehr Transparenz bereits bei der Einstellung
Bewerber sollen künftig rechtzeitig erfahren, welches Einstiegsentgelt oder welche Gehaltsspanne für eine Stelle vorgesehen ist. Die Angabe kann bereits in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch erfolgen. Arbeitgeber dürfen Bewerber außerdem nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
Eine Stellenanzeige könnte beispielsweise lauten: „Berufskraftfahrer (m/w/d) im Fernverkehr, Grundlohn 3.000 bis 3.300 Euro brutto zuzüglich vereinbarter Zuschläge.“ Die Einordnung innerhalb dieser Spanne muss anhand nachvollziehbarer und geschlechtsneutraler Kriterien erfolgen.
Neue Auskunftsrechte für Beschäftigte
Beschäftigte sollen unabhängig von der Unternehmensgröße Auskunft über ihr eigenes Entgelt, die Kriterien der Entgeltfestlegung und das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Beschäftigtengruppen verlangen können. Diese Vergleichswerte sind nach Geschlecht aufzuschlüsseln.
Der Arbeitgeber soll eine solche Anfrage grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten beantworten und seine Beschäftigten jährlich über das Auskunftsrecht informieren. Gegenüber dem gegenwärtigen deutschen Recht wäre das eine deutliche Erweiterung, denn bislang besteht der individuelle Auskunftsanspruch grundsätzlich erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten.
Unterschiedliche Löhne bleiben erlaubt
Die Richtlinie verlangt nicht, dass alle Fahrer denselben Lohn bekommen. Unterschiede müssen aber auf sachlichen und geschlechtsneutralen Gründen beruhen. Dazu können Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit, Qualifikation, ADR-Schein, besondere Verantwortung, Einsatzart, Nacht- und Wochenendarbeit oder nachprüfbare Leistungskriterien gehören.
Problematisch werden Begründungen wie „besser verhandelt“, „historisch so gewachsen“ oder „individuell vereinbart“. Gerade wegen des Fahrermangels zahlen viele Unternehmen neu eingestellten Fahrern mehr als langjährigen Beschäftigten. Solche Unterschiede sollten geprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nicht nur der Grundlohn zählt
Beim Entgelt geht es nicht allein um den monatlichen Grundlohn. Zu berücksichtigen sind grundsätzlich auch Überstundenvergütungen, Zuschläge, Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sachbezüge und weitere Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis.
Bei Spesen und Verpflegungsmehraufwendungen muss sauber zwischen echtem Aufwendungsersatz und zusätzlicher Vergütung unterschieden werden. Werden Spesen teilweise als Lohnersatz verwendet, kann dies bei einem Entgeltvergleich problematisch werden.
Berichtspflichten für größere Unternehmen
Nach der EU-Richtlinie sollen die Berichtspflichten gestaffelt eingeführt werden:
• Unternehmen ab 250 Beschäftigten: erstmals bis 7. Juni 2027, danach jährlich
• Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten: erstmals bis 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre
• Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten: erstmals bis 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre
• Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten: nach der Richtlinie keine regelmäßige Berichtspflicht
Diese Termine stammen unmittelbar aus der EU-Richtlinie. Da das deutsche Umsetzungsgesetz noch fehlt, können die endgültigen nationalen Regelungen und Verfahrensweisen noch abweichen.
Fünf Prozent Unterschied können eine Prüfung auslösen
Zeigt der Bericht innerhalb einer vergleichbaren Beschäftigtengruppe einen Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern von mindestens fünf Prozent, muss der Arbeitgeber diesen sachlich und geschlechtsneutral begründen können. Gelingt das nicht und wird der Unterschied nicht innerhalb von sechs Monaten beseitigt, ist gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine umfassende Entgeltbewertung durchzuführen.
Die Fünf-Prozent-Grenze ist allerdings kein erlaubter Freibetrag. Auch ein geringerer Unterschied kann diskriminierend sein. Die Grenze bestimmt lediglich, wann bei berichtspflichtigen Unternehmen die besondere Entgeltbewertung ausgelöst wird.
Was Transportunternehmer jetzt vorbereiten sollten
Auch kleinere Betriebe sollten ihre Vergütungsstrukturen bereits überprüfen:
• Grundlohn, Zuschläge, Prämien, Sachbezüge und Spesen getrennt erfassen
• vergleichbare Tätigkeiten wie Nahverkehr, Fernverkehr, Kipper-, Gefahrgut- oder Spezialverkehr festlegen
• bestehende Lohnunterschiede sachlich begründen und dokumentieren
• einheitliche Kriterien für Neueinstellungen und Lohnerhöhungen schaffen
• realistische Gehaltsspannen für Stellenanzeigen vorbereiten
• individuelle Sondervereinbarungen mit Fahrern überprüfen
Entscheidend ist nicht, dass alle Beschäftigten gleich viel verdienen. Entscheidend ist, dass Unterschiede anhand objektiver Kriterien erklärt werden können und diese Kriterien für Frauen und Männer gleichermaßen gelten.
Höhere Risiken für Arbeitgeber
Kann ein Arbeitgeber seine Entgeltentscheidung nicht nachvollziehbar erklären, kann sich die Beweislast zu seinen Lasten verschieben. Betroffene Beschäftigte können Nachzahlungen einschließlich entgangener Prämien, Sachleistungen und Zinsen verlangen. Zusätzlich sind wirksame Sanktionen vorgesehen.
Für Transportunternehmer bedeutet das: Eine sauber dokumentierte Lohnstruktur wird künftig wichtiger als die bisher häufige Praxis individuell ausgehandelter Fahrerlöhne.
Fazit
Deutschland hat die Umsetzungsfrist verpasst, deshalb stehen die endgültigen deutschen Vorschriften noch nicht fest. Abwarten ist trotzdem keine gute Lösung. Wer schon heute klare Lohngruppen bildet, Vergütungsbestandteile sauber trennt und Lohnunterschiede nachvollziehbar begründet, reduziert spätere Haftungsrisiken und den Aufwand bei der Umsetzung.
Besonders kleine Transportunternehmen sollten sich nicht von den Beschäftigtengrenzen täuschen lassen: Diese betreffen vor allem die regelmäßigen Berichte. Die grundlegenden Anforderungen an diskriminierungsfreie Bezahlung, transparente Kriterien und erweiterte Auskunftsrechte sollen wesentlich breiter gelten.
Quellen und weitere Informationen
Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz
IHK München: Entgelttransparenz – aktueller Stand in Deutschland

- 🟢🟡 Öffentlicher Bereich
- TU-Blog
- Verhaltensregeln für das Gästeforum
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Brandaktuelle Nachrichten
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Fahrzeughersteller - Transporter (Diesel und Elektro)
- Fiat Ducato
- Ford Transit
- Mercedes-Benz
- Streetscooter
- VW Crafter
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - LKW über 3,5to zGM (Diesel)
- DAF
- Ford
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - Alternative und NEUE Antriebstechniken
- LNG und CNG
- IVECO
- Scania
- Volvo
- Hybrid mit Dieselmotor
- Elektro-Transporter und LKW
- chinesische Hersteller
- DAF
- EVCO (Electric Vehicles Company) - Ex-Nikola
- Ford
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Tesla
- Volvo
- Andere Hersteller
- Brennstoffzelle (Wasserstoff-Antrieb)
- DAF
- Hyundai
- Mercedes-Benz
- Nikola
- Volvo
- Andere Hersteller
- Infrastruktur
- Ältere Nutzfahrzeuge (LKW, SZM, Transporter)< EZ 05/2006 und noch kei...
- Rückrufaktionen der Hersteller
- Treibstoffe und Öle
- Benzin
- Diesel
- CNG
- LNG
- Alternative Kraftstoffe
- Motoröle
- Getriebeöle
- Reifen
- Allgemeine Technikfragen
- Historische Nutzfahrzeuge
- Anhänger und Auflieger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren, Kommunalfahrzeuge, Krane e...
- Suche und Biete
- LKW und Zugmaschinen
- DAF
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Marken
- Schwerlast-Transport und (Mobil)Krane
- Schwerlast-Transport
- (Mobil)Krane
- Berichte und Publikationen
- Alles was Computer, Internet, Smartphone, Apps usw. betrifft
- Modellbau - die Transport-Welt in kleinerem Maßstab
- LKW und Anhänger
- Bilder der kleinen 'Schätzchen'
- Schwertransport und Kran
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Anhänger und Auflieger
- Wechselbrücken & Anhänger
- (Sattel)Anhänger mit e-Achse
- Flurförderzeuge aller Art (Ameise, Mitgänger-Flurförderzeug, Gabels...
- Recht + Geld
- §- Der Rechtsanwalt informiert -§-
- §- Götz Bopp - Logistikberatung -§-
- Versicherung
- Maut (Europa)
- Fördermaßnahmen (BALM)
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- "Hellwach mit 80 km/h" und „Respekt an der Rampe – Hellwach für M...
- Neue Mitglieder stellen sich vor
- Schnackecke
- Die Politikecke
- Die Blödelecke
- EU-Ausland - Neue Vorschriften
- Selbstfahrer: Wo gehts hin oder stehe ich (vielleicht trifft man sich ja)
- Raststätte/Autohof/Waschanlagen/aktuelle Dieselpreise
- Autohof
- Neben der Autobahn
- Raststätte
- Empfehlenswerte LKW-Waschanlagen
- Aktuelle Dieselpreise
- Fragen & Antworten
- 🟠 Interner Bereich (für Mitglieder auf Probe)
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Alles zu Anmeldungen bzw. Löschungen
- Zusammenarbeit unter Mitglieder
- Fragen & Antworten
- 🔴 Interner Bereich (für Mitglieder)
- Alles bezüglich diverser Karten
- Fahrerkarte
- Führerschein
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Frachtenbörsen und Frachtvermittler
- Fragen & Antworten
Ähnliche Themen
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
×
×
📝 Rahmen-Generator mit "Fieldset"
Vorlagen:
Live-Ansicht:
📝 📝
In die Zwischenablage kopiert!