Der Bundesrat hat am 25. November 2022 die Fünfte Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes beschlossen, in der die ab 1. Januar 2023 geltenden Mauttarife enthalten sind. Der Gesetzgebungsprozess wird mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger abgeschlossen.
In den neuen Tarifen werden vor allem die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt. Zusätzlich zu der bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen werden diese dann auch nach Gewichtsklassen und in der Gewichtsklasse über 18 Tonnen darüber hinaus nach Achsklassen differenziert.
Wie die neuen Mauttarife im Detail aussehen sollen, finden Sie hier:
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