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Aktuell ab 01.01.2015 sind Rauchmelder auch in den Bestandsgebäuden Pflicht in Hessen!

11.08.2014 07:48 (zuletzt bearbeitet: 11.08.2014 07:52)
avatar  Grani ( gelöscht )
#1 Aktuell ab 01.01.2015 sind Rauchmelder auch in den Bestandsgebäuden Pflicht in Hessen!
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Grani ( gelöscht )

Die anderen Länder haben andere Fristen, müsst ihr nach schauen!

Geregelt in der HBO! •Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung

Wenn ihr neue einbaut nehmt die sich vernetzen!

Entsteht in Raum D ein Brand dann melden auch die in Raum A,B+C und man überhört den von Raum D ein Stockwerk höher oder tiefer nicht!

In der Regel kann man die mit Klettband oder 3 Schräubchen selbst an bringen!

Für Memmen ist es ratsam eine Fachkraft nach DIN 14676 zu beauftragen!

Alle Länder haben dann die Rauchmelderpflicht, außer Sachsen, Berlin und Brandenburg in Planung!

Ich weiß jetzt nicht was ist wenn einer keine installisirt , aber die Brandversicherung oder eine andere könnte einen Haken drehen im Schadensfall!

Edit!

Kein Rauchmelder – im Ernstfall droht ein strafrechtliches Verfahren

Ein Verstoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.

Kein Rauchmelder – Versicherung kann Leistung kürzen

Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.

Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten.

Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen.

Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistungen kürzen.

Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Je nach Versicherung ist dieser Fall versichert oder auch nicht. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach.

Nichtwissen schützt nicht

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