Lernfrage

02.09.2014 16:52
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#1 Lernfrage
Gast
( gelöscht )

Servus,


ein Kunde von mir hat heute von einem Kranunternehmen ein Angebot erhalten.
Dieses beinhaltet u.a. einen "TRG-Zuschlag". Hat das schonmal jemand von euch gehört bzw. weis was das sein soll ?

Gruß Chris




Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.

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02.09.2014 17:44
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#2 RE: Lernfrage
Bärenbruder ( gelöscht )

Bei mir war mal ein Kranunternehmen
da gab es zusätzlich eine Hakenversicherung
war nicht viel aber er erklärte mir wenn der Haken oder das Seil reist


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02.09.2014 18:53
avatar  Grani ( gelöscht )
#3 RE: Lernfrage
Gr
Grani ( gelöscht )

Wie Klaus schon schreibt wird es die Hakenversicherung sein!

Als Spedition kannst du bei vielen Schäden seit 1998 die Versicherung verweigern und der Kunde zahlt selbst die Versicherung die du in Rechnung stellst!

Bei der TRG steht doch bestimmt ein § da bei!

http://www.eilkurier.de/gesetze/hgb/hgb_%C2%A7459.htm


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02.09.2014 21:57 (zuletzt bearbeitet: 02.09.2014 21:59)
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#4 RE: Lernfrage
Gast
( gelöscht )

Danke für die Antworten



Hmm, Hakenversicherung habe ich noch nichts gehört davon.

Im Angebot waren die diversen Positionen aufgelistet und bei einer stand halt nur TRG 5%.

Geht nicht um einen Transport sondern um eine Verladung durch eine Fremdfirma auf dem Kundeneigenen Hof für eine größere Maschine.

Hab meinem Kunden gesagt er soll morgen den Anbieter anrufen und nachfragen was das ist.


Das wäre ja dann nichts anderes als unser Transportversicherung auch wenn es hier nur einmal durch die Luft geht.
Warum kalkuliert & offeriert der nicht gleich inclusive wenn es eine Pauschalierung ist ohne Berücksichtigung des WW der Maschine ???

Gruß Chris




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03.09.2014 04:54
avatar  Grani ( gelöscht )
#5 RE: Lernfrage
Gr
Grani ( gelöscht )

Hakenversicherung ist wie bei uns CMR oder KVO!

Wird eben noch nach dem Umsatz berechnet!

Hatten wir ja auch früher beim RKT!

Beim Autokran wie willst die Versicherung berechnen?

2 Tage steht er und wieder 7 Einsatz!

Wer abgeschleppt worden ist, kennt sie!


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03.09.2014 05:18 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2014 05:19)
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#6 RE: Lernfrage
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

... muss aber was standardisiertes sein sonst würd er est nicht einfach wie selbstverständlich rein schreiben.

Vielleicht sowas wie Trade Risk Garanty

http://www.traderiskguaranty.com/MarineLanding.aspx

Kommt warscheinlich immer drauf an wie jemand seine Risiken abgesichert hat.

Krangeschäft ist eine ganz eigene Kiste.


War keine Lern- sonder eine Suchfrage.

Bin ich gut oder bin ich gut

Der Fuhrmann


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03.09.2014 08:43
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#7 RE: Lernfrage
Gast
( gelöscht )

Guten Morgen,

ich habe gerade Rückinfo erhalten.

Ja, es ist die Hakenversicherung nur das diese heute nicht mehr so genannt wird.

Gruß Chris




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03.09.2014 10:23
avatar  Grani ( gelöscht )
#8 RE: Lernfrage
Gr
Grani ( gelöscht )

Vor 12 Jahre stand noch Hakenversicherung drauf.

Haben auch viele gefragt was ist das.

Ralf war wohl nichts.


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03.09.2014 10:47
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#9 RE: Lernfrage
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Hermann vielleicht kann der Chris ja in Erfahrung bringen was TRG explizit heißt.
Noch geb ich mich nicht geschlagen.

Der Fuhrmann


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03.09.2014 12:36
avatar  Convoy-Pusher ( gelöscht )
#10 Lernfrage: Was ist ein "TRG-Zuschlag"?
Co
Convoy-Pusher ( gelöscht )

Chris, sorry, aber “TRG” (steht fuer “Transportreformgesetz") und hat eigentlich nichts mit “Hakenlastversicherung” zu tun.

Bei Kranarbeiten ist in der Regel immer eine Hakenlastversicherung eingedeckt und die Praemie dafuer zu zahlen, ist aber meines Wissens im “TRG” gar nicht erwaehnt?

Im “Transportreformgesetz” geht es im wesentlichen um Haftung, Haftungsausschluesse, Rechte und Pflichten des Absenders, Empfaengers, Frachtfuehrers, etc., etc., also um das uebliche Speditionsgeschaeft (Fracht-, Speditions- und Lagerrecht).

Kranarbeiten sind eine andere Liga mit eigenen und/oder abweichenden/zusaetzlichen Spielregeln (zum Beispiel “AGB-BSK Kran und Transport”).

Warum in dem von Dir geschilderten Fall der mit den Kran- / Umschlagsarbeiten beauftragte Unternehmer sich jetzt auf das “Transportreformgesetz” bezieht und was das mit der ueblichen “Hakenlastversicherung” zu tun haben soll?

Oder was sonst ein “TRG-Zuschlag” sein koennte und wofuer der zu zahlen ist?

Keine Ahnung . . .

Wuerde da noch einmal gezielt nachfragen bevor bei den anstehenden Kranarbeiten vielleicht etwas nicht oder unterversichert ist.


Klaus

Klaus, der alte Hesse

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