Hallo , schön dass Du wieder vorbei schaust, wie schon User in 2025 vor Dir.

wie ist das nun mit den kühlschränken?

19.09.2014 16:26 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2014 16:27)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#1 wie ist das nun mit den kühlschränken?
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Tomdiesel ( gelöscht )

jetzt kommt ja der herbst und da sind wieder viele eistruhen in Schwimmbädern etc. zu holen da sie überarbeitet,oder zum frühjahr ausgetauscht werden.

nun weiß ich ja nicht was mit den dingern passiert. werden sie weggeworfen oder wiederverwendet.

darf ich die nun einfach so im Stückgut transportieren oder muß ich da was kennzeichnen oder oder oder??

kommen teilweise am tag so an die 10 stück zusammen.

Richter: "Wie haben sie denn die Diebe enttarnt?" - "Na erst dachte ich ja, sie seien vom Spediteur.
Aber als ich sah, wie schnell die arbeiteten, wurde ich misstrauisch ..."


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19.09.2014 17:34
avatar  Zwerg Heinrich ( gelöscht )
#2 RE: wie ist das nun mit den kühlschränken?
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Zwerg Heinrich ( gelöscht )

Ich bekomme regelmäßig Elektrogeräte / schrott aus dem dem Osten nach Lünen angeboten , alles § 54 , ist alles für die Verwertung . Kühlgeräte mit Kühlmittel drin ist für mich erst mal § 54 . Austausch , Überholung ist das Reyceyling , Entsorgung , ist Grenzwertig ? Ich würde mal mit dem Verband oder der Regierung , Kreis , Landratsamt ect sprechen .


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19.09.2014 17:50
avatar  ( gelöscht )
#3 RE: wie ist das nun mit den kühlschränken?
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( gelöscht )

Wenn ein ordentlicher Entsorger und Entsorgungsweg dahinter steckt, brauchst dir keinen Kopf machen.

RICHTIG, grundsätzlich wären es gefährliche (Sternchen)Abfälle.

Bei freiwilliger oder gesetzlich verordneter Rücknahme von E-Altgeräten entfallen bestimmte Bedingungen ( hatte ich doch gestern schonmal ...?)

Die Ausnahmen findet man so deutlich aber nicht in § 25 + 26 sondern nur in den dazu gehörigen Verordnungen.


Sorry ich saufe ab in Arbeit sonst würde ich es mal heraus suchen. Habe gerade das letzte Auto für heute geladen. Für Montag noch nichts eingeteilt und 3x wichtige Auschreibungen aufm Tisch und nächste Woche meine Aktionsware noch nicht verarbeitet. UUUUUuuuuuuuuups ..... Die genau genommen ebenso ähnlich geregelt wird aber harmlose Ware ist.

Gruß Chris




Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.

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20.09.2014 10:56
avatar  ( gelöscht )
#4 RE: wie ist das nun mit den kühlschränken?
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( gelöscht )

Ansonsten schau mal unter dem 50iger unter Absatz 3 nach den Nachweispflichten.
Ab Entsorgerhof müssen dann aber alle Regeln eingehalten werden, aber da seit ihr schon raus. Bei den Kleinmengen evtl. auch.

Aber die Anzeige § 53 müßtet ihr evtl. trotzdem haben, im Zweifelsfall einfach eine machen bei eurer Behörde bzw. Amt, kostet ja max. Bearbeitungsgebühr.

Kopie aufs Auto und gut ist.
Fährst eh Sammelgut und vermutlich auch ADR.
Lass dir Schilder zum einklipsen dran machen und legst zusätzlich einen Satz A-Schilder ins Staufach.
Dann kannst im Fall der Fälle auch mal ausschildern. So bist immer sicher.


[[File:Anzeige§53.pdf]]

Gruß Chris




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Dateianhänge
  • Anzeige§53.pdf

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