Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt

05.08.2015 10:12
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#1 Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
Gast
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Erare humanum est

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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05.08.2015 12:12
#2 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
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Roland

Haben die einen an der Waffel ???

Wie kann man nur so einen Scheiss entscheiden ???

Das einzig Unangenehme dabei war ein gewisser Luftzug, als stünde ein Ventilator über ihm. Das waren die Flügel der Verblödung.

Ödön von Horváth

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05.08.2015 12:46
#3 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
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Uto

Dann warte ich auf das nächste Verfahren:

Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatz Motorrad oder Pkw oder LKW - müsste analog zu diesem Urteil für alle Fahrzeuge gelten......
Generell dürften dann ja alle Zusatzschildern bei Begrenzungen, die eine Gefahr aufzeigen (Geschwindigkeit, Höhe, Breite) nicht mehr nur für die Fahrzeuggattung, sondern für alle Fahrzeuge gelten.

Unglaublich!

Grüsse
Uto


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05.08.2015 13:42
#4 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
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Anke

Zumal der Zusatz jegliche Sinn verliert und völlig überflüssig wäre!

Liebe Grüße von Anke

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05.08.2015 13:45
#5 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
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Christian

Mal davon abgesehen, dass ich das Urteil im praktischen Ergebnis als realitätsfern einstufe;....die Richter haben sich halt an das Gesetz gehalten. Und das ist ja schließlich ihre Aufgabe.
Wenn in dem einschlägigen Paragraphen wirklich steht:"Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. "
Dann ist leider ungeklärt, wer denn über eine ausreichende mögliche Wahrscheinlichkeit des wetterbedingten Eintreffens der winterlichen Gefahren qualifizert entscheiden könnte.
Und ein Mensch, der diese bestimmt erst zu schaffende Planstelle besetzen kann, braucht sicherlich nicht nur mehrere Uniabschlüsse, sondern vor allem eine von oben abgesegnete Handlungsanweisung, die detailliert aufschlüsselt, selbstverständlich unter Berücksichtigung aller möglicher- und unmöglicherweise eintretender Parameter . Damit er auch nichts verkehrt machen kann und keine eigene Verantwortung übernimmt.
Vielleicht ein eigenes Straßeverkehrssicherheitsministerium?
Ich bin mir nicht sicher, ob bei der ehemaligen Spaßpartei mit den komischen Schuhsohlenaufklebern so ein Beispiel unter "späträmische Dekadenz" fallen würde.....ist m.M.n. aber ein schönes Beispiel dafür, was passiert, wenn man nur verwaltet und nicht gestaltet.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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05.08.2015 14:06
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#6 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
Gast
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Für mich bedeutet dies nun, das ich bei einem Überholverbot mit einem Lkw untendrunter nun auch mit dem Pkw nicht mehr überholen darf. Das wird immer verzwickter. Ich habe schon extra kein rotes Auto mehr, das ich wieder überholen durfte.

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05.08.2015 14:32
#7 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
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Christian

Vor allem darfst Du keine schwarzen Autos überholen.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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05.08.2015 14:47
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#8 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
Gast
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ergo... ein Gröner fährt immer vor Dir

Wir erreichen manchmal nicht 100 % Qualität, aber oft 100 % mehr als unser Wettbewerb, der nur 5 % billiger ist.
Wenn man bedenkt, dass 20 % Qualitätsverbesserung Mehrkosten von 15 % verursacht, sind wir sehr günstig!

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05.08.2015 16:15
#9 RE: Kleiner Hinweis aus dem Fratzenbuch, thx liebe TC, ich habe es nicht gewußt
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Uto

Update:
dieses Urteil ist auch ein Thema bei der Fahrlehrer-Akademie. Bin grade am Abklären, ob dies überhaupt noch gilt (habe unbestätigt gehört, daß es zwischenzeitlich wieder gekippt wurde, obwohl das eigentlich beim OLG nicht geht). Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Noch ein Paradebeispiel: Gefahrenzeichen 'Schneekettenpflicht' - ist es nicht abgedeckt. musst du auch im Hochsommer welche draufmachen.

Diese KANN-Beurteilung einer Anordnung gilt nur in wenigen Fällen - z.B. sobald unter dem Verkehrszeichen ein Zusatzschild mit einer Fahrzeugart angegeben ist, gilt diese Beschränkung explizit nur für diese Fahrzeugart!

Bis demnächst

Grüsse
Uto


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