die italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.

27.10.2015 18:31 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2015 18:33)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#1 die italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.
To
Tomdiesel ( gelöscht )

Die italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen. Auch am 30. Oktober könnte es dadurch zu Behinderungen von Transport und Logistik kommen.

Q:SVG Straßenverkehrs- Genossenschaft

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813


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27.10.2015 18:33
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#2 RE: italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.
ex
expressprofi ( gelöscht )

Dann mal besser nicht nach I dengeln.

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

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27.10.2015 18:39 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2015 18:40)
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#3 RE: italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.
Gast
( gelöscht )

Eh da unten bist ist es erledigt.

Habe in Papenburg 2x Ladungen nach Bozen, die gehen aber erst Do oder Fr auf Reise.



ABER, trotzdem vielen Dank für die Info.
So macht Forum Spaß.

Gruß Chris


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27.10.2015 18:40
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#4 RE: italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.
To
Tomdiesel ( gelöscht )

Italien: Nationaler Streik im Transport- und Logistikgewerbe am 29./30. Oktober 2015

Am 20.10.15 hatten wir Sie bereits auf einen bevorstehenden „nationalen Streiktag“ von Gewerkschaften des italienischen Transportlogistiksektors am 29.10.2015 hingewiesen. Mittlerweile berichtet der italienische Transportunternehmerverband CONFETRA, dass auch am 30.10.2015 mit Streiks gerechnet wird.

Störungen im Ablauf von Transport und Logistik in Italien seien an beiden Tagen zu erwarten.
Q:http://www.bsk-ffm.de/26.html?&tx_ttnews...ff9a3038bbca644

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Theodor Körner 1791 - 1813

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27.10.2015 19:53
#5 RE: italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.
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Martin

Und ich schick morgen einen dorthin... :-)

Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.

(Marie von Ebner-Eschenbach)

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27.10.2015 20:50 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2015 21:23)
avatar  Grani ( gelöscht )
#6 RE: italienischen Gewerkschaften des Transport und Logistikgewerbes haben für den 29. Oktober 2015 zu einem nationalen Streiktag aufgerufen.
Gr
Grani ( gelöscht )

Tom, nicht die Gewerkschaften! Confetra ist der Verband wie bei uns der BGl-EV der seit seinem bestehen noch nie gestreikt hat. Nur zu einem 1 minütigen Hupen!

Italienisch Allgemeiner Verband für Transport und Logistik

00198 Roma - Panama 62 - Tel. 068559151- 3337909556 - Fax 06/8415576

E-Mail:confetra@confetra.com - Http://www.confetra.com

Alle beteiligen sich da unten nicht dran, aber meist als Ausländer bekommt man es zu spüren! Wenn keiner zu einem Spedi muss hat nichts zu befürchten!

Hui, war mir doch ein Fehler unterlaufen, es streiken 3 Gewerkschaften die unter der Cobas zusammen gefasst sind! Es geht da rum das der Italienische Staat die Arbeitszeitrichtline von 2002 umsetzt! In Italien wird noch bis zu 16 Stunden gearbeitet in der Transpotwirtschaft!

Die Lohnerhöhung die mit den Verbänden ausgehandelt ist, kann nicht eher in Kraft treten bis der Staat die Richtlinie um gesetzt hat!

http://www.confetra.it/it/primopiano/doc...ile/circ164.htm

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1


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