Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Der letzte fähige Kanzler in diesem Land. Anerkannt,Geschätzt,Im In- und Ausland respektiert. halt alles was die Nachfolgerinnen nicht mer waren sind und nie sein werden.
Und sein "einfach anpacken" ohne Dienstweg und kompetenzrangelei bei der hamburger Flutkatastrophe haben ihn eh unsterblich gemacht.
heute würden wahrscheinlich ALLE ertrinken.
er war nicht "wir schaffen das" er war "wir machen das"
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
bin so politisch gesehen so gar nicht auf seiner Linie gewesen.
Aber er war eine Persönlichkeit und es macht mich schon ein wenig traurig bzw. betroffen. Er war irgendwie ein Begleiter aus früher Kindheit bis zur heutigen zeit. Und ich werde nie ein Spiegel Titelbild vergessen, welches in meiner frühen Jugend veröffentlicht wurde. HS in Würgegriff von Jimmy Carter. so viel hat sich ja wirklich nicht gändert
Wir verstehen Sie
Was muss ich ?? nichts muss ich, !! nur kacken und Steuer zahlen , das muss ich
Ich meine der Würgegriff wäre heute noch schlimmer als damals, wenn auch Carter damals die Uran Lieferungen nach Europa einstellen wollte!
Leider haben wir damals schon Uran aus der Sowiet Union bezogen!
Habe 1978 immer die leeren Behälter von Nukem Alkem Hanau zum Russenkai nch HH gefahren!
10 leere Bleibehälter 25 to!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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