Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!

11.11.2015 22:01
avatar  Grani ( gelöscht )
#1 Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Gr
Grani ( gelöscht )

Kleine Parodie! Loki und Schmoky!

https://youtu.be/rfWwMwyL6Ik

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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12.11.2015 17:08
#2 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Sk
Frank

Mit 96 Jahren hat er ein Alter erreicht, mit dem andere und er selbst wohl nicht gerechnet haben....vor allem wegen der starken Qualmerei.

Schön ist, dass er bis zum Schluss klar im Kopf war und ich habe es genossen, wenn er im Fernsehen, egal wo, ein paar Takte gesagt hat.

Mit dem großen Staatsmann gebe ich dir absolut recht, egal wo man politisch steht.


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12.11.2015 18:13
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#3 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
To
Tomdiesel ( gelöscht )

Der letzte fähige Kanzler in diesem Land. Anerkannt,Geschätzt,Im In- und Ausland respektiert. halt alles was die Nachfolgerinnen nicht mer waren sind und nie sein werden.

Und sein "einfach anpacken" ohne Dienstweg und kompetenzrangelei bei der hamburger Flutkatastrophe haben ihn eh unsterblich gemacht.

heute würden wahrscheinlich ALLE ertrinken.

er war nicht "wir schaffen das" er war "wir machen das"

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813

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12.11.2015 18:28 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2015 18:29)
#4 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Sk
Frank

Dieser Spruch gehört in Fratzenbuch.


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12.11.2015 18:51
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#5 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
To
Tomdiesel ( gelöscht )

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813

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12.11.2015 23:21
avatar  Grani ( gelöscht )
#6 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Gr
Grani ( gelöscht )

Der Mann hatte mit 92 Jahren noch mehr Gehirn wie ein Großteil unserer Regierungsbank!

http://www.zeit.de/politik/2015-11/helmu...chruf-politiker

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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13.11.2015 12:35
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#7 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Is
Isegrim ( gelöscht )

Hermann,nicht nur ein Großteil,mindestens 99 %.


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13.11.2015 14:11
#8 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
avatar
Christian

Also ein großer Großteil.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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13.11.2015 18:36
#9 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Sk
Frank

Mitglieder von unserer Gemeinde natürlich ausgenommen.


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14.11.2015 20:12
avatar  Froggy66 ( gelöscht )
#10 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Fr
Froggy66 ( gelöscht )

moin,

bin so politisch gesehen so gar nicht auf seiner Linie gewesen.

Aber er war eine Persönlichkeit und es macht mich schon ein wenig traurig bzw. betroffen.
Er war irgendwie ein Begleiter aus früher Kindheit bis zur heutigen zeit.
Und ich werde nie ein Spiegel Titelbild vergessen, welches in meiner frühen Jugend veröffentlicht wurde. HS in Würgegriff von Jimmy Carter.
so viel hat sich ja wirklich nicht gändert

Wir verstehen Sie

Was muss ich ?? nichts muss ich, !! nur kacken und Steuer zahlen , das muss ich


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14.11.2015 22:35
avatar  Grani ( gelöscht )
#11 RE: Ein großer Staatsmann ist von uns gegangen!
Gr
Grani ( gelöscht )

Ich meine der Würgegriff wäre heute noch schlimmer als damals, wenn auch Carter damals die Uran Lieferungen nach Europa einstellen wollte!

Leider haben wir damals schon Uran aus der Sowiet Union bezogen!

Habe 1978 immer die leeren Behälter von Nukem Alkem Hanau zum Russenkai nch HH gefahren!

10 leere Bleibehälter 25 to!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


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