Zulässigkeit von Presseveröffentlichungen - BGH-Urteil vom 20.12.2018

20.12.2018 13:19 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2018 13:20)
#1 Zulässigkeit von Presseveröffentlichungen - BGH-Urteil vom 20.12.2018
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Uto

Dieses Urteil regt mich persönlich leider sehr auf:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi..._nummer=0196/18

angestrengt von der Zeitungspresse der 'Süddeutschen'.

Das Urteil wird viele Verlage und Druckereien von Amtsblättern incl. den Mitarbeitern die Existenz kosten. Und die Vereine und Institutionen der Gemeinde die Plattform für öffentliche Nachrichten und Bekanntmachungen.
Die Arbeit der ehrenamtlichen 'Journalisten' in den Vereinen sowie die der Hauptbetreuer in den Stadtverwaltungen einfach weggewischt.
Nicht jeder hat oder nutzt das Internet oder ein Zeitungsabo für diese lokalen Nachrichtenkanäle - ob der Kläger wegen einem Stadtblatt einen Leser weniger hat bzw. jetzt gewinnen wird?

Da ich vereinsmäßig engagiert bin, werden wir uns überlegen müssen, wie wir zukünftig dem lokal interessierten Bürger unsere Anliegen und Meldungen näherbringen können.

Grüße
Uto


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