Auflieger (Tieflader) 2,75 breit - kriegt man sowas zugelassen?

30.01.2019 12:01
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#1 Auflieger (Tieflader) 2,75 breit - kriegt man sowas zugelassen?
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Kollege interessiert sich für einen Auflieger.

Was mich wundert ist die Breite. Wie kriegt man denn so einen Trümmer zugelassen? Dachte auch da ist bei 2,55 Breite Schluss?

Versuche grad eine Kopie von Brief oder Schein zu bekommen.

@hurgler0815
@Stahli

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30.01.2019 13:10
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#2 RE: Auflieger (Tieflader) 2,75 breit - kriegt man sowas zugelassen?
Gast
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über ne 70er Ausnahmegenehmigung StVZO bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen.m Grundlage ist eine Abnahme der örtlich zuständigen Sachverständigenorg. Müsste wahrscheinlich bei Euch der TÜV sein. Diese beinhaltet eine Fahrzeugbeschreibung, Kurvenlaufverhalten usw. in der 70er kann dann eine Dauer-29er (StVO drinn sein) , Muss aber nicht.
Wenn keine Dauerausnahme drinn dann muss mann ggf eine Dauerausnahme, ansonsten Einzelfahrten beantragen.


70er = Überschreitung der Abmessungen und Gewichte des Grundfahrzeuges
29er = Fahrwegbestimmung + Fahrwegauflagen

Stahlkutscher ............


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30.01.2019 14:12 (zuletzt bearbeitet: 30.01.2019 14:50)
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#3 RE: Auflieger (Tieflader) 2,75 breit - kriegt man sowas zugelassen?
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Danke Torsten!

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