Corona-Virus - Corona Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) - NEU ab 13.05.2021

13.05.2021 12:11 (zuletzt bearbeitet: 13.05.2021 12:37)
#1 Corona-Virus - Corona Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) - NEU ab 13.05.2021
avatar
Uto

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.


Die Verordnung beinhaltet eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Information für Geimpfte und Genesene:
Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete


Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium...aeinreisev.html



Ausnahme für Transportpersonal siehe: Abschnitt 2 § 6 Abs. 3

Grüße
Uto

Dateianhänge
  • 2021-05-12 CoronaEinreiseV.pdf

Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×
×