Die StVO wurde letztmalig im April 2020 den Erfordernissen angepasst. Gleichzeitig wurden neue erhöhte Bußgelder festgesetzt. Durch handwerkliche Fehler der Bundesregierung sind bis 09.11.2021 nur die Tatbestände wirksam geworden; die Bußgelder blieben auf dem Niveau vor der letzten Änderung.
Ab dem 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldrahmen mit deutlichen Verschärfungen bei Geldstrafen und Fahrverboten in Kraft. Insbesondere Vorfälle mit Radfahrern sowie Verstöße beim innerörtlichen Rechtsabbiegen mit Kfz und Kombinationen > 3,5 to zGM (§ 9 StVO) beinhalten auch einen Punkteeintrag im FAER.
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