Der Verordnungsentwurf sieht vor, das Abschalten oder Nichteinschalten von Notbremsassistenten in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit über 30 km/h mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu ahnden.
Für mich immer noch zu lasch in der Umsetzung. Warum kann ich nicht meinen Airbag abschalten, mit dem ich mich nur schütze, aber einen Notbremsassistenten der anderen das Leben rettet, kann ich immer noch abschalten. Für die Hinterbliebenen ist es kein Trost, wenn der Unfallverursacher 100 € bezahlen muss.
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