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Gefährungsbeurteilung

Gestern 09:29
#1 Gefährungsbeurteilung
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Arndt

Gut organisierte TU, ISO 9001 zertifizierte TU oder durch den ASD (o.a.) betreute Transportunternehmen können getrost den Artikel überlesen. Oder vielleicht auch nicht...

Ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend?Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiterzuführen. Die "Grundsätze der Prävention" sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100-001 detaillierter beschrieben.
DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention


Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, greift ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für deine Mitarbeiter *innen. Außerdem musst du damit rechnen, eine Bußgeldstrafe bezahlen zu müssen.


Was ist das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung?Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für sämtliches Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es ist das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und ei-ne menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten.


Wer kontrolliert die Gefährdungsbeurteilung?Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) [4] legt den Rahmen für die Beratung und Überwachung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger zum Thema Gefährdungsbeurteilung fest.
In Sachsen kontrolliert dies die Landesdirektion, bei Arbeitsunfällen auch die zuständige Berufsgenossenschaft.


Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?Eine Gefährdungsbeurteilung läuft nach folgenden Prozessschritten ab:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen (Ermittlung des Risikos für die Beschäftigten durch Abschätzen der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere)
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (dabei ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten)
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung


Wer trägt die Verantwortung für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung?Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird. Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen sollen so wirksam verhindert werden.


Wer kann mir eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden.
In unserem Fall macht dies der ASD ( www.asd-bg-verkehr.de )


Falls ich Euch mit meinem Artikel genervt habe, bitte ich natürlich um Entschuldigung.
Aber beim Transportunternehmer-Treffen bei der Leiterin der Landesdirektion Sachsen Abteilung 5 (Arbeitsschutz und Marktüberwachung) habe ich in einige fragende Unternehmeraugen geschaut. Aber auch unsere Gefährdungsbeurteilung war 4 Jahre alt...

Link: BG Verkehr - Gefährdungsbeurteilung

Gruß vom Arndt


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