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Import Control System 2 (ICS2)
29.08.2025 21:00 (zuletzt bearbeitet: 01.09.2025 19:57)
#1 Import Control System 2 (ICS2)
Tritt in verschiedenen europäischen Ländern (u.a. D) für Importe aus Drittstaaten am 01.09.2025 in Kraft.
Nähere Infos im Beitrag
https://trans.info/de/ics2-start-september-25-418619
01.09.2025 17:48 (zuletzt bearbeitet: 02.09.2025 10:41)
#2 RE: Import Control System 2 (ICS2)
Link: Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2)

Nur für Mitglieder:
ICS2 - Erhebliche Zusatzanforderungen ab 01.04.2025 / 01.09.2025 für Importe in die EU bzw. den gemeinsamen Sicherungsraum
Mit Mitgliederinfo vom 21.03.2025 informierten wir über die Einführung des neuen Import Control Systems ICS2 der EU bzw. des gemeinsamen Sicherungsraums, mit dem sich ab 01.04.2025 bzw. 01.09.2025 die bisherigen Anforderungen an Summarische Eingangsanmeldungen (ENS) für Importe aus Drittländern deutlich erhöhen. Die heutige Mitgliederinfo liefert genauere Infos zu den Inhalten der Neuerungen.
Grundlegende Infos:
Betroffen sind Sendungen, die aus Drittstaaten in die EU, die Schweiz, Norwegen oder Nordirland (= gemeinsamer Sicherungsraum) verbracht werden, d.h. sowohl Importe als auch Sendungen, die den gemeinsamen Sicherungsraum transitieren. Sendungen innerhalb des gemeinsamen Sicherungsraums sind nicht betroffen.
Unter ICS2 müssen Transportunternehmer genauere Informationen von ihren Partnern beschaffen und an die Zollbehörden übermitteln, als das bisher der Fall war. Es handelt sich dabei vielfach um Informationen, die im Rahmen der üblichen Transportdienstleitungen nicht an den Transportunternehmer übermittelt wurden und die z.B. im CMR-Frachtbrief nicht enthalten sind. Nicht alle für die neue Anmeldung erforderlichen Informationen sind dem Transportunternehmen auf einfache Weise zugänglich. Es ist wichtig, rechtzeitig die nötigen Vereinbarungen für den Informationsaustausch mit den entsprechenden Partnern zu treffen.
Unter ICS2 wird für jede einzelne auf dem LKW befindliche Sendung eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Es wird nicht mehr möglich sein, alle auf dem Fahrzeug befindlichen Sendungen in einer Anmeldung zusammenzufassen. Darüber hinaus wird eine „Master consignment note“ erforderlich, in der alle während eines Transports auf dem Fahrzeug beförderten Sendungen zusammengefasst sind. Der Erfassungsaufwand steigt insofern beträchtlich.
Die betroffenen Transporte werden häufig unter Zoll-Versandverfahren (Unionsversandverfahren/Gemeinsames Versandverfahren (T) oder Carnet TIR) unterwegs sein. Anders als bisher muss unter dem neuen EU-Versandsystem NCTS 5 eine ENS in der Regeln zusätzlich zur Versandanmeldung erstellt werden.
Die Abgabe der ENS liegt - wie auch bisher schon - in der alleinigen Verantwortung des Transportunternehmers. Die Transportunternehmen werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, ICS2-Anmeldungen an Dritte outzusourcen. Hierzu ist es von Bedeutung, entsprechende Vereinbarungen rechtzeitig zu treffen und sicherzustellen, dass die korrekten Angaben für die Anmeldungen übermittelt werden. Wichtig: Auch wenn die Anmeldung durch einen Dritten erfolgt, bleibt der Straßengütertransportunternehmer haftbar für die Qualität der Anmeldung, d.h. Bußgelder für falsche oder unvollständige Anmeldungen betreffen stets den Transportunternehmer, ebenso wie natürlich die daraus resultierenden Verzögerungen und Kosten.
Mit Mitgliederinfo vom 21.03.2025 informierten wir über die Einführung des neuen Import Control Systems ICS2 der EU bzw. des gemeinsamen Sicherungsraums, mit dem sich ab 01.04.2025 bzw. 01.09.2025 die bisherigen Anforderungen an Summarische Eingangsanmeldungen (ENS) für Importe aus Drittländern deutlich erhöhen. Die heutige Mitgliederinfo liefert genauere Infos zu den Inhalten der Neuerungen.
Grundlegende Infos:
Betroffen sind Sendungen, die aus Drittstaaten in die EU, die Schweiz, Norwegen oder Nordirland (= gemeinsamer Sicherungsraum) verbracht werden, d.h. sowohl Importe als auch Sendungen, die den gemeinsamen Sicherungsraum transitieren. Sendungen innerhalb des gemeinsamen Sicherungsraums sind nicht betroffen.
Unter ICS2 müssen Transportunternehmer genauere Informationen von ihren Partnern beschaffen und an die Zollbehörden übermitteln, als das bisher der Fall war. Es handelt sich dabei vielfach um Informationen, die im Rahmen der üblichen Transportdienstleitungen nicht an den Transportunternehmer übermittelt wurden und die z.B. im CMR-Frachtbrief nicht enthalten sind. Nicht alle für die neue Anmeldung erforderlichen Informationen sind dem Transportunternehmen auf einfache Weise zugänglich. Es ist wichtig, rechtzeitig die nötigen Vereinbarungen für den Informationsaustausch mit den entsprechenden Partnern zu treffen.
Unter ICS2 wird für jede einzelne auf dem LKW befindliche Sendung eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Es wird nicht mehr möglich sein, alle auf dem Fahrzeug befindlichen Sendungen in einer Anmeldung zusammenzufassen. Darüber hinaus wird eine „Master consignment note“ erforderlich, in der alle während eines Transports auf dem Fahrzeug beförderten Sendungen zusammengefasst sind. Der Erfassungsaufwand steigt insofern beträchtlich.
Die betroffenen Transporte werden häufig unter Zoll-Versandverfahren (Unionsversandverfahren/Gemeinsames Versandverfahren (T) oder Carnet TIR) unterwegs sein. Anders als bisher muss unter dem neuen EU-Versandsystem NCTS 5 eine ENS in der Regeln zusätzlich zur Versandanmeldung erstellt werden.
Die Abgabe der ENS liegt - wie auch bisher schon - in der alleinigen Verantwortung des Transportunternehmers. Die Transportunternehmen werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, ICS2-Anmeldungen an Dritte outzusourcen. Hierzu ist es von Bedeutung, entsprechende Vereinbarungen rechtzeitig zu treffen und sicherzustellen, dass die korrekten Angaben für die Anmeldungen übermittelt werden. Wichtig: Auch wenn die Anmeldung durch einen Dritten erfolgt, bleibt der Straßengütertransportunternehmer haftbar für die Qualität der Anmeldung, d.h. Bußgelder für falsche oder unvollständige Anmeldungen betreffen stets den Transportunternehmer, ebenso wie natürlich die daraus resultierenden Verzögerungen und Kosten.
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PS: wenn noch mehr Infos gewünscht werden, ich hab noch einiges, will aber nicht nerven...
01.09.2025 19:53
#3 RE: Import Control System 2 (ICS2)
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