Mir wurde mal erzählt, das wohl nur der Kraftstoff von shell von der Norm nach oben abweicht, weil bessere Additive beigemischt werden. Leider habe ich da aber keine belastbaren Zahlen, da ich gelegentlich und ausschließlich nur zu Weinverkostungen gehe
Die holen doch die Plörre alle aus dem selben Kessel.
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Zitat von Jupiter im Beitrag #569Aral ist für mich der Preistreiber überhaupt,
wiesol soll ich denen also noch Geld in den hintern blasen ?
mit verlaub, hast keine Ahnung! shell ist jede Nacht 6-8 Cent teurer.
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
gestern mal so eine Rechnung angestellt : 800 Liter die Woche x 40 Cent Preisunterschied (waren ja schon mal über 1,5) = 320 Euro x 4 Wochen x 11 Monate x 12 Lkw = 168 960 Euro
wenn ich die jetzt auf einen Schlag berappen müßte, würde ich wohl feststellen, das ich dieses Jahr sehr verschwenderisch war
Heizöl sind wir aktuell auch bei 40 Cent netto und hatten schon mal 85-90, Kaufkraft müßte also auf dem Binnenmarkt vorhanden sein
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
im DLF heute wurde von ca. 10 Mdr € an Einsparungen bei dem Kraftstoffkauf der Verbruaucher gesprochen. Dieses Jahr. Bezogen auf welche Referenz wurde leider nicht erwähnt.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Zitat von Jupiter im Beitrag #569Aral ist für mich der Preistreiber überhaupt,
wiesol soll ich denen also noch Geld in den hintern blasen ?
mit verlaub, hast keine Ahnung! shell ist jede Nacht 6-8 Cent teurer.
Mit Verlaub: Shell ist das gleiche in Gelb.
Beobachet nur Sonntags die Preise bei Clever tanken. Da ist Aral immer Pole Position. Das die andern alle auf den Zug aufspringen ist klar.
Aral tanke ich nur wenn die Aktionen haben.
Clever tanken da habe ich 2009 immer geschaut, kannst vergessen! Da meldet jeder.
Die besten APPs sind die von den Konzernen. Ist die Säule umgestellt, kommt es Zeitgleich auf der APP!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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