Zitat von Bärenbruder im Beitrag #2Ich hoffe du hast Maut nur unter Vorbehalt bezahlt , da läuft auch noch was und dann gibs satt Kohle zurück
Ich kenne das Urteil um die 20+x Euro. Habe aber auch gelesen, das das nur für frühere Jahre gilt und ab 2009 nicht mehr einklagbar war. Selbst wenn es so sein sollte, bekommst Du immer 3 Jahre zurück (Verjährung) und das würde mir schon reichen. Wäre so eine halbe Mille. Und davon würde ich dann gleich wieder 350 K zum Rollifahrer schaffen, also was solls ?
gruß vom lottchen
Erare humanum est
Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.
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