Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten

07.08.2014 12:31
#1 Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
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Christian

Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
Quelle FAZ.

Frage: In wieweit darf sich der Kontrollierende, z.B. im Rahmen einer ausgesprochenen allgemeinen Verkehrskontrolle, meinem Mobiltelefon nähern? Konkret: Darf er es bedienen um herauszufinden, welche Funktionen gegeben sind?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister


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07.08.2014 12:44
avatar  Reifenhans ( gelöscht )
#2 RE: Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
Re
Reifenhans ( gelöscht )

ich würde mal sagen nö...


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07.08.2014 12:53
avatar  ( gelöscht )
#3 RE: Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
Gast
( gelöscht )

Ich behaupte mal, das er das nicht darf. Ich würde auch behaupten, das er für das Fahrzeuginnere einen Durchsuchungsbefehlt braucht.

Begründen würde ich das unter anderem mit dem Datenschutz.

Ich jedenfalls würde mein handy nicht freiwillig heraus geben. Und wenn der Beamte es in die Pfötchen bekommen würde, muß er noch am Sperrbildschirm per Zahlencode vorbei. Und da ich mich in Deutschland ja nicht selbst einer Straftat bezichtigen muß, wären meine Lippen versiegelt. Dann müßte es eingezogen werden, aber mit welcher Begründung ? Auf Verdacht?

ich bleibe bei : NEIN

Erare humanum est

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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07.08.2014 13:00
#4 RE: Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
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Christian

Aus dem Artikel zitiert:"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“
Bestimmung ist ja etwas anderes als Eignung.
Ein Mobiltelefon ist ja eher zum mobilen telefonieren bestimmt. Wozu es sonst noch geeignet sein mag......wer weiß?
Bei einem reinen Radarwarner ist die Bestimmung des Gerätes sicherlich einfacher zu bestimmen.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister


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07.08.2014 13:02
avatar  Grani ( gelöscht )
#5 RE: Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
Gr
Grani ( gelöscht )

Die seit letztem Jahr um gestellt sind, sind nicht verboten mehr!

Es wird auf eine Gefahrenstelle hin gewiesen und genau so kann ich mein Navi einstellen das es permanent warnt ab 5, 10, 15 oder 20 km/h!

Sogar das Franzosen System oCoyote hat seit Sommer 2013 umgestellt in Deutschland das es erlaubt ist!


Meine GPS Maus die laufend plärrt in 500 m ein Fester Blitzer oder bei jeder Brücke wo die Abstandskontrollen sind, die ist verboten!

Radio oder Osthessenews warnt mit den Blitzern.

Sehe ich einen, kurze Mail und 5 Minuten später ist doie Meldung Online.

07.08.2014 22:37
avatar  onkelp ( gelöscht )
#6 RE: Blitzer-Apps weit verbreitet, aber verboten
on
onkelp ( gelöscht )

Also ich habe so eine APP die hat 5 € gekostet und hat bisher ausnahmslos alle angezeigt.
Und die legt sich "unsichtbar" über die Navi und meldet sich nur akustisch bei Blitzer-....

Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet....

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