Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz – Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Der Arbeitgeber kann ein Verbot der privaten Nutzung von Telefonen während der Arbeitszeit anordnen und für diese Anordnung ist keine Zustimmung eines Betriebsrates notwendig, entschied das Bundesarbeitsgericht am 17. Oktober 2023 (Az.: 1 ABR 24/22).
Ein Unternehmen der Automobilwirtschaft führte, ohne den Betriebsrat hierzu einzubeziehen, das Verbot der privaten Nutzung von Telefonen während der Arbeitszeit ein. Der Betriebsrat forderte nach Einführung des Verbotes den Arbeitgeber außergerichtlich auf, diese Regelung unverzüglich zurückzunehmen und berief sich auf sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber kam der Aufforderung nicht nach und die Parteien führten sodann einen Rechtsstreit durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, in welchem der Arbeitgeber sodann letztinstanzlich obsiegte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass der Arbeitgeber ein Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit, ohne hierzu den Betriebsrat beteiligen zu müssen, einführen durfte.
Die Entscheidung ist sehr zu begrüßen, da diese bei voneinander abweichender Instanzenrechtsprechung nunmehr Klarheit schafft, ob Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ein privates Smartphone für private Angelegenheiten nutzen dürfen und dass es dem Arbeitgeber obliegt, dies verbindlich zu regeln.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt. Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Foren Spende
Hallo !
Wir hoffen, dass Dir unser Forum gefällt und Du Dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Warum hier die Seite?
Seit 2021 spenden wir die überschüssigen Mitgliedsbeiträge und Werbeeinnahmen immer zum Jahresende einer gemeinnützigen Organisation. 2021 war die Deutsche Krebshilfe der Empfänger, 2022 der Verein "Trucker for Kids" und 2023 die "Kinderarche Sachsen e.V.". Wir denken, das das eine gute Gelegenheit ist, anderen Menschen, den es nicht so gut geht wie uns, zu helfen.
Mit dieser Seite wird das Hosting unserer Website mitfinanziert. Jeder €uro der hier landet, wird am Jahresende auch gespendet!
Wenn Du uns dabei unterstützen möchtest, kannst Du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen.
PS: Jede Spende ist auch ein großes Dankeschön für unsere Arbeit als Administratoren!