Anhörung § 55 OWIG

  • Seite 1 von 2
31.08.2014 17:30
avatar  ( gelöscht )
#1 Anhörung § 55 OWIG
Gast
( gelöscht )

Habe Sonnabend eine Anhörung in der Post gehabt, für meinen LKW der vor 6 Wochen angehalten wurde, weil für die Fahrstrecke keine gültige Genehmigung vorlag.( Mein Fehler)
Dadurch das für die Fahrstrecke keine Genehmigung, wird das Fahrzeug behandelt, als wenn er nur 40 t. haben darf.
Wir hatten aber schwer geladen und ein Gesamtgewicht von über 51 t.
Für andere Fahrstrecken haben wir Genehmigungen.

Der Polizeipräsident von Speyer, hat nun einen Bescheid über einen Verfallbetrages gegen mich festgesetzt.

Die Grundlage ist Kostensätze Gütertransport Strasse(KGS) aus dem Jahre 2014.

Die Höhe des Verfallsbetrages beläuft sich auf..... man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen 1353,84 € + Zustellegebühren 3,50 €

Also habe ich diesen Betrag dadurch verdient das ich mehr geladen habe.....

Hat jemand schon einmal ähnliches gehabt. ??


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 17:35
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#2 RE: Anhörung § 55 OWIG
Is
Isegrim ( gelöscht )

Peter,frag mal die Kipperfraktion im Raum Bremen,das sind etliche kaputtgegangen bei so einer Sache,da überläd keiner mehr hab ich gehört.Da wurden sogar nicht nur eine Fahrt sondern alle die über das GGw.lagen berechnet,da sind bei einigen fast Millionen Beträge rausgekommen.


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 17:39
avatar  ( gelöscht )
#3 RE: Anhörung § 55 OWIG
Gast
( gelöscht )

Zitat von Isegrim im Beitrag #2
Peter,frag mal die Kipperfraktion im Raum Bremen,das sind etliche kaputtgegangen bei so einer Sache,da überläd keiner mehr hab ich gehört.Da wurden sogar nicht nur eine Fahrt sondern alle die über das GGw.lagen berechnet,da sind bei einigen fast Millionen Beträge rausgekommen.



wir haben ja Genehmigungen für die Strecken, ich fahre solche Transporte auch nicht ohne Genehmigung. Mir ist bei dieser Tour leider ein Fehler unterlaufen, habe das Falsche Auto geschickt. In anderen Genehmigungen steht diese Strecke drin.
Es werden nur immer 10 Fahrstrecken pro Genehmigung erteilt. Ist mir aber bisher noch nicht untergekommen.


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 17:46
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#4 RE: Anhörung § 55 OWIG
Is
Isegrim ( gelöscht )

Das war doch bestimmt der Tag wo alles drunter und drüber gegangen ist,als der LKW verreckte,und du den Auflieger von der Strasse haben musstest.Oder


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 19:01
avatar  Grani ( gelöscht )
#5 RE: Anhörung § 55 OWIG
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Scaniafan im Beitrag #3
Zitat von Isegrim im Beitrag #2
Peter,frag mal die Kipperfraktion im Raum Bremen,das sind etliche kaputtgegangen bei so einer Sache,da überläd keiner mehr hab ich gehört.Da wurden sogar nicht nur eine Fahrt sondern alle die über das GGw.lagen berechnet,da sind bei einigen fast Millionen Beträge rausgekommen.



wir haben ja Genehmigungen für die Strecken, ich fahre solche Transporte auch nicht ohne Genehmigung. Mir ist bei dieser Tour leider ein Fehler unterlaufen, habe das Falsche Auto geschickt. In anderen Genehmigungen steht diese Strecke drin.
Es werden nur immer 10 Fahrstrecken pro Genehmigung erteilt. Ist mir aber bisher noch nicht untergekommen.


Peter das ist normal heute! Gewinnabschöpfung!

Wenn du heute mit einen Code Xl unterwegs bist oder Getränkecerti. und das ist abgelaufen nützt es auch nichts und wirst behandelt wie mit Code L!

Also Verlader Fahrer und TU werden abgestraft!

Und wenn es am Ladetag gültig und am Folgetag wirst erwischt, zahlst du!


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 19:04
#6 RE: Anhörung § 55 OWIG
Sk
Frank

Sind zwar 2 verschiedene Schuhe, aber Herman hat im Grunde Recht...eigene Nachlässigkeit und wie willst du dich dagegen wehren.


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 19:09
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#7 RE: Anhörung § 55 OWIG
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Wie lange ist denn jetzt ein code XL gültig und wo steht das?

Wollte meinen im September zum Tüv auch neu zertifizieren lassen. Ist das letzte mal 2012 gemacht worden.

Der Fuhrmann


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 19:46
#8 RE: Anhörung § 55 OWIG
avatar
Roland

Zerti muss jedes Jahr erneuert werden. Mache ich immer automatisch mit dem TÜV. Kannst auch gleich die Sicherheitsüberprüfung für die BG mitmachen lassen, dann hast erst mal alles abgedeckt.

CU
Roland

I believe I spider !!

Am FKK Strand läßt Frau den Blick schweifen und Mann den Schweif blicken...

 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 19:48
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#9 RE: Anhörung § 55 OWIG
Bärenbruder ( gelöscht )

Mach ich auch immer bei HU
Aber kann mir mal jemand zeigen wo die Pflicht steht es zu erneuern


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 19:50
#10 RE: Anhörung § 55 OWIG
avatar
Roland

ich mein, das steht auf dem Zertifikat. Und in irgendeinem Gesetz stehts sicher auch...bin nur grad zu faul zum googeln...

CU
Roland

I believe I spider !!

Am FKK Strand läßt Frau den Blick schweifen und Mann den Schweif blicken...

 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 20:43
avatar  ( gelöscht )
#11 RE: Anhörung § 55 OWIG
Gast
( gelöscht )

Zitat von Skydiver im Beitrag #6
Sind zwar 2 verschiedene Schuhe, aber Herman hat im Grunde Recht...eigene Nachlässigkeit und wie wrillst du dich dagegen wehren.



Pech gehabt... bzw. ganz schlaue, bzw die Ahnung von der Sache haten.

Mal sehen noch ein bisschen die Justiz damit beschäftigen und dann abhaken...


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 20:49
avatar  Grani ( gelöscht )
#12 RE: Anhörung § 55 OWIG
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #9
Mach ich auch immer bei HU
Aber kann mir mal jemand zeigen wo die Pflicht steht es zu erneuern


Steht auf dem Certi das es ein Jahr gültig ist und das Certi enthält das Ausstellungsdatum!

Kauft man von so einem Futzi einen Lagerwagen kann das Certi wo möglich nur noch 5 Monate gültig sein, wenn der bei dem schon länger steht!

Ist beim Digi genau so wenn er im Werk schon aktiviert wird oder früher beim Lärmarmcerti!

Denkst nächste Woche musst du XXX machen und kommst in eine Kontrolle und der Digi ist schon einen Monat abgelaufen!

Mir paasiert, aber es gab nur eine Mängelkarte!

Jetzt ist es geändert, wenn er am 1 aktiviert ist, hat man den ganzen Monat Zeit und so auch beim nächsten §!

Wie das mit dem Certi ist, weiß ich ehrlich nicht !


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 20:59
avatar  Grani ( gelöscht )
#13 RE: Anhörung § 55 OWIG
Gr
Grani ( gelöscht )

Gleich ist doch mit dem Führerschein, heute noch gültig und um Mitternacht ungültig ob wohl du im Besitz bist!

Anzeige fahren ohne Fahrerlaubnis !

Der eine Kutscher musste ihn 4 Wochen abgeben und ich hatte es hin bekommen, Fahrverbot in D von bis war der Aufkleber drauf!

Waren am rätzeln!

Von 22 Uhr bis Null Uhr darfst du ja noch fahren und die restlichen 4 Std nach Kufstein ohne fahren?

Ist dann Samstags Abend um 7 Uhr los das er dann Sonntag aus Deutschland raus kam!

Hat er 2 Wochen Kufstein Italien gefahren und am 2 WE war schon Donnerstags wieder in Kufstein und wegen dem Ferienfahrverbot kam ich nicht mehr runter, runter ja aber nicht mehr hoch!

Ist er mit dem Intercity heim und Sonntag mit mir runter und das letzte WE ist der Schwager mit einem nach Kufstein und hat ihn und den LKW geholt!

Sonntag um Mitternacht durfte er wieder in D fahren!

Wollten sie auch abschaffen!


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 21:22
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#14 RE: Anhörung § 55 OWIG
To
Tomdiesel ( gelöscht )

ist die gleiche kacke wie beim adr. kannst verlängerung lange vorher machen. aber abgelaufen ist abgelaufen. wegen drei tagen muße ich ihn neu machen...

habe ja in drei tagen alles vergessen....was...

Richter: "Wie haben sie denn die Diebe enttarnt?" - "Na erst dachte ich ja, sie seien vom Spediteur.
Aber als ich sah, wie schnell die arbeiteten, wurde ich misstrauisch ..."

 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2014 21:25
avatar  ( gelöscht )
#15 RE: Anhörung § 55 OWIG
Gast
( gelöscht )

Mhhh

ist die Zugmaschine evtl Baugleich mit der in der Genehmigung stehenden ? Hast evtl einen Hausgutachter der für die Genehmigung ne rückdatierte Baugleichheit bescheinigen kann ( Dokument vergessen ! Der Beamte kann ja vergessen haben, es zu kopieren ) ? Vielleicht ein kurzfristiger Faahrzeugausfall ? Lass mal Deinen Anwalt machen. Solltest Du als TU einen Bußgeldbescheid wegen der Sache bekommen haben, ist das Verfallsverfahren unzulässig. Also, lass mal den Anwalt prüfen, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, ob dieses dann eingestellt wurde und warum !

Allein kommst nicht raus, Anwalt kann es versuchen !

Stahlkutscher ............

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Forenspende
Hallo !

Wir hoffen, dass Dir unser Forum gefällt und Du Dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Warum hier die Seite?
Seit 2021 spenden wir die überschüssigen Werbeeinnahmen immer zum Jahresende einer gemeinnützigen Organisation.
2021 war die Deutsche Krebshilfe der Empfänger, 2022 der Verein "Trucker for Kids" und 2023 die "Kinderarche Sachsen e.V.".
Wir denken, das das eine gute Gelegenheit ist, anderen Menschen, den es nicht so gut geht wie uns, zu helfen.
Mit dieser Seite wird das Hosting unserer Website mitfinanziert. Jeder €uro der hier landet, wird am Jahresende auch gespendet!
Wenn Du uns dabei unterstützen möchtest, kannst Du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen.

PS: Jede Spende ist auch ein großes Dankeschön für unsere Arbeit als Administratoren!

Spendenziel: 520 €
0%
 


Pfeile Gif   Pfeile Gif


                       
×
×