Der "Autobahnschütze" darf in den Knast

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30.10.2014 17:52
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#31 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Gast
( gelöscht )

Zitat von Skydiver im Beitrag #14
Hermann,

Duve ist für mich nicht unbedingt die Adresse zum fahren....da bleib ich mit dem Hintern lieber zu Hause.

++Nicht zu vergessen Zahlungsziel 60 Tage nach Rechnungseingang, per Orderscheck.......


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30.10.2014 17:56
#32 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Sk
Frank

Weiß ich....1x habe ich wegen Messe hannover mal was mit dem gemacht.....ging zum alten Edekalager dort, fast direkt neben der Messe.


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30.10.2014 18:08 (zuletzt bearbeitet: 30.10.2014 18:09)
avatar  Grani ( gelöscht )
#33 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Gr
Grani ( gelöscht )

Habt ihr Brisant geschaut!

Leicht im Hintergrund das rote Monster!

Der ist 10 mal zum PKW gelaufen der ex Chefe vom Schützen bis es im Kasten war!

Der RA will in Karlsruhe das Urteil überprüfen lassen, da die Mautdaten nicht verwendet werden dürfen!

Gesetz ist Gesetz!

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Dr. Merkel ist eine kleine, sie hat dicke Beine!

Ihre Haut ist wie Rinde, ein Top Model für Blinde!










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30.10.2014 18:26
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#34 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
ex
expressprofi ( gelöscht )

Um solche Kranken Köpfe aus der Welt zu schaffen darf dann auch mal ein Gesetz gebrochen werden Hermann.
Wenn der Depp Deine Frau, Dein Kind oder Enkel getroffen hätte würde ich Dich gerne mal schreien hören.

So Vögel gehören weggeschlossen.
Auf Lebzeiten.

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

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30.10.2014 18:36
avatar  Grani ( gelöscht )
#35 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von expressprofi im Beitrag #34
Um solche Kranken Köpfe aus der Welt zu schaffen darf dann auch mal ein Gesetz gebrochen werden Hermann.
Wenn der Depp Deine Frau, Dein Kind oder Enkel getroffen hätte würde ich Dich gerne mal schreien hören.

So Vögel gehören weggeschlossen.
Auf Lebzeiten.


Aber nicht weil sie die Mautdaten nicht nehmen dürfen, eher vor Unfähigkeit!

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30.10.2014 19:47
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#36 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Is
Isegrim ( gelöscht )

Arne,da sind keine Mautdaten für ausgewertet worden,die geben nix raus,sonst hätten die ja auch den erwischt der den Parkplatzwächter damals totgefahren hat.


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30.10.2014 20:00
avatar  Grani ( gelöscht )
#37 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Gr
Grani ( gelöscht )

Denkst du Hartmut!

Der Parkplatzwächter war ein armer Schlucker!


Hier regen sich die Herren auf, wäre das Video nicht vom Kumpel auf getaucht, hätten sie dem Fan gesiebte Luft verordnet!

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30.10.2014 20:29
avatar  Iltis ( gelöscht )
#38 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Il
Iltis ( gelöscht )

Zitat von Isegrim im Beitrag #36
Arne,da sind keine Mautdaten für ausgewertet worden,die geben nix raus,sonst hätten die ja auch den erwischt der den Parkplatzwächter damals totgefahren hat.


Doch Hartmut.Die Verteidigung hat deshalb ja auch Einspruch eingelegt.


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30.10.2014 20:39
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#39 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Is
Isegrim ( gelöscht )

Arne,da sind keine Mautdaten für ausgewertet worden,die geben nix raus,sonst hätten die ja auch den erwischt der den Parkplatzwächter damals totgefahren hat.
Dem Gericht scheint bewusst zu sein, dass seine rechtliche Würdigung anfechtbar sein könnte, und Pöpperl ist anzumerken, dass ihm und den beiden anderen Berufsrichtern ihre Entscheidung nicht leicht gefallen ist. K.’s Verteidigung hat vorsorglich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt. Allerdings beruft sich die Kammer gerade beim Mordmerkmal Heimtücke , das sie als gegeben betrachtet, ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BGH. Danach reiche es, wenn ein Täter den möglichen Tod eines potenziellen Opfers billige oder sich damit abfinde - auch wenn eine tödliche Verletzung nicht „seinen Wünschen“ entsprochen habe. Bei Michael Harry K. habe ein „Ausnutzungs-Bewusstsein“ vorgelegen: Seine Opfer seien seinen Schüssen, mit denen sie auch wegen des verwendeten Schalldämpfers nicht hätten rechnen können, „arg- und wehrlos“ ausgesetzt, gewesen. Die scharfe Kritik der Verteidigung am Einsatz der Automatischen Kennzeichen-Erfassung - die darin einen möglichen Revisionsgrund sieht - wies das Gericht zurück. „Es hätte einen Aufschrei in der Öffentlichkeit gegeben, wenn wir den ersten Toten zu beklagen gehabt hätten und nicht alle rechtsstaatlich zulässigen technischen Mittel eingesetzt worden wären." Das bei Datenschützern umstrittene Verfahren hatte nach jahrelangen erfolglosen Ermittlungen im Juni 2013 zur Verhaftung K.’s geführt.


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30.10.2014 20:42
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#40 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Is
Isegrim ( gelöscht )

Wusste doch das da was anderes war,Toll Collekt gibt nix raus.Das ist ja die Scheisse,sonst hätte man über den Mautdaten ja auch den erwischten können der den Opa totgefahren hat.


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30.10.2014 20:52
#41 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
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Klaus

Zitat von expressprofi im Beitrag #34
Um solche Kranken Köpfe aus der Welt zu schaffen darf dann auch mal ein Gesetz gebrochen werden Hermann.
Wenn der Depp Deine Frau, Dein Kind oder Enkel getroffen hätte würde ich Dich gerne mal schreien hören.

So Vögel gehören weggeschlossen.
Auf Lebzeiten.


Ich geb dir da vollkommen recht. Aber 10,5 Jahre ist verdammt viel, wenn man bedenkt, dass so mancher Bereicherer, der jemanden totgeschlagen oder totgetreten hat, nach 5 Jahren wieder draußen ist. Meistens auch noch eher.

Geht nicht,gibt`s nicht!
Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!

Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!

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30.10.2014 20:56
avatar  Iltis ( gelöscht )
#42 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Il
Iltis ( gelöscht )

Zitat von Isegrim im Beitrag #40
Wusste doch das da was anderes war,Toll Collekt gibt nix raus.Das ist ja die Scheisse,sonst hätte man über den Mautdaten ja auch den erwischten können der den Opa totgefahren hat.

Das ist ja das was ich meinte mit dem Parkplatzwächter und die Sache mit den Mautdaten war heute auf Antenne Bayern.


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30.10.2014 21:02 (zuletzt bearbeitet: 30.10.2014 21:02)
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#43 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
ex
expressprofi ( gelöscht )

Zitat von Schrotti im Beitrag #41


Ich geb dir da vollkommen recht. Aber 10,5 Jahre ist verdammt viel, wenn man bedenkt, dass so mancher Bereicherer, der jemanden totgeschlagen oder totgetreten hat, nach 5 Jahren wieder draußen ist. Meistens auch noch eher.

Ist nicht genug Klaus.
Der Vogel ist Krank im Kopf !!!
Ballert in der Gegend rum und gefährdet unbeteiligte nur weil er ein !!! mal geschnitten wurde.
Der Vogel ist in meinen Augen Prädestienierter Wiederholungstäter.
Also:
Wegschließen und den Schlüssel in nen Gulli gefeuert !!!

Generell sind Strafen in Deutschland ne Lachnummer !!!
Für verschiedene BEWIESENE Straftaten darf gerne die Todesstrafe wieder eingeführt werden.

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!


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30.10.2014 21:07 (zuletzt bearbeitet: 30.10.2014 21:09)
avatar  Grani ( gelöscht )
#44 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Gr
Grani ( gelöscht )

Warten wir mal ab mit den Mautdaten

Wie war das in FFM als sie den Mörder von dem Banker Sohn gefoltert haben?

In einem Rechtsstaat wo ich ja nicht mehr dran glaube und der Staatsanwalt sagt, es kann und darf keiner Selbstjustiz aus üben, da hast sich die Justiz auch an die Spielregeln zu halten!

Warum hat man auf die Mautdaten zurück gegriffen? Überlegt mal und warum beim Opa nicht?

Jetzt stellt euch mal vor, ihr fahrt zur gleich Zeit mit dem LKW immer die Strecke und schon seit ihr Raster drin!

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30.10.2014 21:38
avatar  Iltis ( gelöscht )
#45 RE: Der "Autobahnschütze" darf in den Knast
Il
Iltis ( gelöscht )

Exakt Grani.
Kann sich doch jeder an den verrückten Trucker erinnern der die Nutten umgebracht hat.Ich werde die Sache nie vergessen da ich selber damals in die Rasterfahndung gekommen bin.Am 22.12 schellte das Telefon zu Hause wo wir gerade den Geburtstag meiner Tochter gefeiert haben.Kriminalpolizei Siegburg mit Amtshilfe Gesuch aus Köln.Ich dachte erst noch an einen Scherz von einem bekannten,der solche Scherze drauf hatte. Ich musste ein paar Wochen vorherim Chemiepark Hürth ausladen und wollte Abends meine Pause im Eifeltor machen wo jedoch alles voll war.Geparkt habe ich dann ein stück weiter auf höhe vom Fiege,da wo die Wohnwagen vom Gewerbe stehen.
In der Nacht wurden dann alle Kennzeichen aufgeschrieben und überprüft.Ich sollte dann innerhalb von drei Tagen auf der Polizeistation in Siegburg vorstellig werden was jedoch aus Auftrags gründen nicht passte.
Da wurde mir angedroht das man mich zur Fahndung ausschreibt .Was das für eine Wirkung hatte brauch ich nicht weiter erläutern und die Reaktion meiner Frau auch nicht.Als ich auf der Wache war hatten die ne Akte von mir da liegen obwohl ich nie irgend etwas verbrochen habe. Speicheltest und Körper auf Kratzspuren untersucht wie bei einem Schwerverbrecher. Zwei drei Wochen später haben sie den Kerl genau über diese Fahndungsart bekommen.Ihr könnt euch nicht vorstellen was das für ein Druck war.


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