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Führerschein und die 95 - Niederlande
Moinmoin,
hatte heute mein letztes Fortbildungsmodul. Dabei kamen wir auch auf den Führerschein und die 95 zu sprechen.
Ein Teilnehmer sagte das es in den Niederlanden mittlerweile 200 Euro kostet wenn man die 95 nicht eingetragen hat.
Wieder ein anderer Teilnehmer sagte es geben ein Schreiben der IHK das man in Landessprache mitführen solle.
Von Mitte bis Ende Dezember fahre ich mit 2-3 Fahrzeugen laufend Feuerwerk nach Holland. Bis dahin versuche ich Klarheit in dieser Sache zu kriegen. Geht eigentlich nur um einen Fahrer der die 95 bis dahin noch nicht im Schein hat.
das Schreiben gibt es wirklich und bedeutet letztendenes einen Hinweis für die Kontrollpersonen, dass es eine Übergangsfrist gibt, welche nach EU-Recht anzuerkennen ist und diese für deutsche Fahrer erst 09/2014 zu Ende ist.
Hatte es schon mal vor langer Zeit gefunden. Ich denke, Deine IHK wírd dir helfen können.
aber siehe http://www.hk24.de/servicemarken/branche...ngsfristen.html
Ich lasse mir den Kram auch erst nächstes Jahr eintragen, obwohl ich alle Module seit 1 Jahr habe.
Im Moment fahre ich kein Ausland, kann sich aber schnell ändern.
Wer hat denn Erfahrungen mit der Bescheinigung gemacht? Ich würde dagegen angehen wollen, wenn mir eine Strafe aufgebrummt wird.
Das Jahr 2014 und die Übergangsfrist 2014 ist die Empfehlung von der EU das bis dort hin die Länder das Gesetz ratifiziert haben.
In Italien ist es schon seit 2008 Pflicht um ein zu dämmen das billige Deutsche und Osteuropäer zum fahren auf italienischem Boten eingesetzt werden!
Italo LKW mit Deutschen Fahrer, da muss der auch der Deutsche Fahrer die Eintragung haben!
Deutscher LKW von Pema Ital. EU Lizenz auf dem LKW dann auch!
Wie das Gesetz in Holland ist, kann ich nicht sagen, haben die es schon Kraft gesetzt sagen ab diesem Jahr, dann ist die Strafe fällig unter gleichen Vorrausetzungen wie in Italien!
Ich habe die 2016 er Frist und die 95 im Führerschein, aber nicht auf der Fahrerkarte weil die 3 Monate früher fällig war. wenn sie mich im Ausland anhalten dann kostet es Geld ob ich will oder nicht!
Darüber wurde ich von der Behörde gleich informiert, als wenn wieder Ausland dann erst eine neue Fahrer Karte anfertigen lassen!
Fassen wir zusammen, jedes Land hat einen anderen Einführungtermin gemacht!
Deshalb ist es auch ratsam wenn man in die hinteren Landesteile fährt die 95 auf beiden Karten zu haben!
Was willst du machen bis in Bari der Italiener sagt dir, hier ist Italien du hier sage ich was gemacht wird.
Entweder du zahlst oder die Kralle da hilft dir das Schreiben gar nichts.
Man kann dann über einen Landesanwalt Beschwerde einreichen, nur will der Bares und nicht einen Rechtsschutz der nur deutsche Brako bezahlt!
Zitat von Skydiver im Beitrag #5
Jetzt mal ne doofe Frage:
Ist das auf der Fahrerkarte auch eingetragen? Wäre mir neu und ich müsste nächstes Jahr beides neu beantragen.
Ja, deshalb kann ich nicht in das EU Ausland fahren, weil im Führerschein es steht und auf der Karte nicht!
Also erst Führerschein und dann Fahrerkarte machen!
Ich könnte jetzt nach 2 Jahren eine neue Fahrerkarte machen und hätte es beides drin!
Verlängere ich den Führerschein ohne die 95 für Wohnmobil ist es auch hin fällig!
Du kannst aber ohne in Russland und Asien weiter LKW fahren ohne 95 Eintrag und dort wird es auch nur die Scheibe geben wenn überhaupt!
#7 RE: Führerschein und die 95 - Niederlande

so Richtigstellung.
ich darf nicht in das Ausland weil Führerscheinnummer nicht mit der nummer auf der karte übereinstimmt.
in d keine strafe nur im Ausland.
habe eben mal an gerufen.
erst fs neu machen und dann fahrerkarte das die richtige führerscheinnr. in der fahrerkarte steht.

Zitat von Skydiver im Beitrag #7
Hmmm,
im Februar ist ja wahrscheinlich Barca angesagt, also über die Franzmännlein nach Spanien.
Sehen die beiden das auch so eng?
Guter Witz! Gerade wegen Jean und Jacques haben wir diesen Mist ha. Musste auch neue Fs holen wegen Touren nach F. Bezahlt einem auch keine Sau...
#13 RE: Führerschein und die 95 - Niederlande

Hallo,
wie bereits geschrieben: zuerst FS und dann Fahrerkarte. Bei Auslandstransporten müssen FS-Nr. und Eintrag der Nr. in Fahrerkarte übereinstimmen!
Die Übergangsregelung '95' bis 2016 gilt nur in D, nicht im Ausland.
Bei der IHK München im Downloadbereich gibt es Bescheinigungen in deutsch und der jeweiligen Landessprache für die Regelung '95' in D bis 09.09.2014.
95:
In NL sind 80 Stunden Pflicht bei der Weiterbildung BKrFQG. Die neue Regierung überlegt ernsthaft eine Angleichung der deutschen Regelungen an das holländische Modell bzgl. Aus- und Weiterbildung bei FS und BKrFQG.
Grüsse
Uto
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