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Mindestgewicht auf der Antriebsachse in der Schweiz Art.67 Abs. 4 , VRV
Grani
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gelöscht
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#1 Mindestgewicht auf der Antriebsachse in der Schweiz Art.67 Abs. 4 , VRV

Also die Antriebsachse muss 25 % des jeweiligen Betriebsgewicht haben und im Ösiland auch, wird teuer wenn man erwischt wird!
Also Wechselbrücken Fahrzeug ohne Brücke und Anhänger dran geht nicht!
In Deutschland gibt es auch das Gesetz aber in einer Bananen Republik wird so was nicht mal bei einem Unfall geahndet, man holt lieber LKW raus die mit 90 km/h einen im Überholverbot überholen ohne einen Verkehrsteilnehmer zu behindern oder Gefährten!
Ach so, früher hat die Polizei einen Unfall aufgenommen und geklärt und heute braucht man einer von der Dekra!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Deutschland hatte 29,7 Millionen Beschäftigte 2014
3,7 Millionen fallen unter das Milog.
Also ist es nur ein Bruchteil von Vollpfosten die den Arbeitnehmer Lohn vor enthalten!
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gelöscht
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#2 RE: Mindestgewicht auf der Antriebsachse in der Schweiz Art.67 Abs. 4 , VRV

Zitat von Grani im Beitrag #1
In Deutschland gibt es auch das Gesetz aber in einer Bananen Republik wird so was nicht mal bei einem Unfall geahndet,
Irrtum
der § 34 StVZO sagt im Absatz 8 nur
Zitat
Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichts des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination betragen.
Das einzige was es noch gibt, ist eine Mindestachslast der gelenkten Achse bei Abschleppfahrzeugen. Die findet man aber in den Tiefen der Komentare zur STVZO
Grani
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gelöscht
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#3 RE: Mindestgewicht auf der Antriebsachse in der Schweiz Art.67 Abs. 4 , VRV

Zitat von Stahli im Beitrag #2Zitat von Grani im Beitrag #1
In Deutschland gibt es auch das Gesetz aber in einer Bananen Republik wird so was nicht mal bei einem Unfall geahndet,
Irrtum
der § 34 StVZO sagt im Absatz 8 nurZitat
Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichts des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination betragen.
Das einzige was es noch gibt, ist eine Mindestachslast der gelenkten Achse bei Abschleppfahrzeugen. Die findet man aber in den Tiefen der Komentare zur STVZO
Warum im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht generell!
Du weist doch wie sich Fahrzeuge verhalten wenn man diese unter den 25 % fährt und hinten voll!
Ich stelle mal in Raum, ein Teil die einen Mitnahmestapler an einem normalen Auflieger mit nehmen, sind beladen ilegal!
Vernünftige Firmen haben extra da für gebaute Auflieger, die Achsen versetzt!
Deutschland hatte 29,7 Millionen Beschäftigte 2014
3,7 Millionen fallen unter das Milog.
Also ist es nur ein Bruchteil von Vollpfosten die den Arbeitnehmer Lohn vor enthalten!
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gelöscht
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#4 RE: Mindestgewicht auf der Antriebsachse in der Schweiz Art.67 Abs. 4 , VRV

ich weiß es, aber solange es nicht im Gesetz steht, können ich und meine Kollegen nix dagegen machen. Im Falle eines Unfalles wird kaum ein Kutscher sagen, ich fuhr um die Kurve, musste Bremsen und plötzlich klappte der Zug zusammen. wers macht ......................
Es ist aber in jedem Falle nicht vorwerfbar aber........................ die Versicherung kann sagen nix da, wir zahlen nix....................
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erstellt von:
Grani
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23.10.2013 10:06
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