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Nun darf der Christian bald nicht mehr zu den Franzmännern ...
Grani
(
gelöscht
)
#2 RE: Nun darf der Christian bald nicht mehr zu den Franzmännern ...

Was bedarf es da ein Gesetz?
Kontrollieren, Kontrollieren und nochmals kontrollieren!
Bei Überladung gleich die Abschröpfprämie, da verschwinden die von alleine und wenn man den Verlader wegen der Überladung mit in das Boot nimmt, passt doch alles!
Bis jetzt sitzen noch keine Osteuropäer auf Franz LKW national, glaube da ist der Frans TU nicht so blöde wie der Deutsche!
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
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Cristof
(
gelöscht
)
#3 RE: Nun darf der Christian bald nicht mehr zu den Franzmännern ...

expressprofi
(
gelöscht
)
#4 RE: Nun darf der Christian bald nicht mehr zu den Franzmännern ...


Zitat:"In den Augen der französischen Behörden verstießen deren Besitzer oder Fahrer gegen zahlreiche Vorschriften. Unter anderem werde häufig die erlaubte Zuladung überschritten oder Bestimmungen der heimischen Straßenverkehrsordnung „code de la route“ missachtet ebenso wie die Auflagen für Kabotage."
Da wüsste ich gerne, gegen welche Bestimmungen insbesondere Kleintransporter verstoßen. Das ist dort ja so formuliert asl wären die Fahrer der Kleinlaster ganz besondere Schwerenöter.
Zitat:"Wie das Transportministerium auf VR-Nachfrage präzisierte, zielten die Pariser Bemühungen auf Fahrer, die zu Hause über keinen regulären Beruf verfügten und mit auf 3,5 Tonnen Nutzlast begrenzten Transportern Dienstleistungen ausübten, die denen von Lastkraftwagen ähnelten"
Aha. Das ist also die Präzisierung.
Ich sehe das ähnlich wie Hermann. Tageskontrolblätter haben/verlangen unsere linksrheinischen Erbfreunde nicht. Auf Lasi stehen sie nicht so fetischmäßig wie bei uns. Kabotagevergehen sind wohl eher schwieriger nachzuweisen in der 3,5t Klasse.
Bleibt also die Überladung und der allgemine technische Zustand des Fahrzeuges. Und das ist ja auch bei Kontrollen in D das Hauptspielfeld.
Mein Tip: Weniger Ankündigung und weniger Beschäftigung für Bürokraten, dafür einfach mal loslegen.
Grani
(
gelöscht
)
#6 RE: Nun darf der Christian bald nicht mehr zu den Franzmännern ...

Der Franzose drückt das durch, der war bei den Fahrzeiten auch der Vorreiter!
Bei dem großen Streik damals wurden Forderungen gestellt und nach und nach kamen sie!
Frankreich war mal das Schlaraffenland für LKW Fahrer.
Beim Essen ging es los!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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