Was soll ich damit noch anfangen...

16.08.2015 14:03 (zuletzt bearbeitet: 16.08.2015 14:04)
avatar  0815Kutscher ( gelöscht )
#1 Was soll ich damit noch anfangen...
08
0815Kutscher ( gelöscht )

hallo leute,
wir haben beim aufräumen noch ein "neues" reserverad 295/80/22,5 von unserem F2000 gefunden, herstellerdatum 1997...
...kann das noch jemand gebrauchen????

wie war denn das? wie alt dürfen denn nutzfahrzeugreifen sein das man sie noch fahren kann????

Wer nicht hören will, muss fühlen...


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16.08.2015 14:26
avatar  ( gelöscht )
#2 RE: Was soll ich damit noch anfangen...
Gast
( gelöscht )

von der Sache her gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Begrenzung erfolgt eigentlich durch den Gummi selbst. Spätestens wenn die Weichmacher raus sind und das Ding porös wird sollte mann austauschen.

Selbst bei porösen Reifen wurden schon Verfahren eingestellt. Aber hatte auch schon eines da waren die Reifen porös, heiß und schon klebrig. Das ging durch und wurde auch bezahlt

Stahlkutscher ............

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Sachkundiger LASI
Sachkundiger NFZ-Technik
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neee, für n Verstand reichts nicht

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16.08.2015 14:42
avatar  0815Kutscher ( gelöscht )
#3 RE: Was soll ich damit noch anfangen...
08
0815Kutscher ( gelöscht )

hatte mal was gehört das nur reifen bis zu einem bestimmten herstellerjahr gefahren werden dürfen, oder war das bei pkw reifen?

Wer nicht hören will, muss fühlen...

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16.08.2015 15:02
avatar  Grani ( gelöscht )
#4 RE: Was soll ich damit noch anfangen...
Gr
Grani ( gelöscht )

Mein Notrad dürfte genau so alt sein und wenn nicht noch älter!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


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16.08.2015 15:10
avatar  ( gelöscht )
#5 RE: Was soll ich damit noch anfangen...
Gast
( gelöscht )

Es gibt fast generell keine Unterscheidung nach zulässigem und unzuläsigem Reifenalter.

Fast deswegen :

Bei der 100km/h Zulassung von Anhängern wird ein maximales Reifenalter festgeschrieben



ansonssten wie oben geschrieben, solange nicht porös .......................................

Stahlkutscher ............

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16.08.2015 15:12 (zuletzt bearbeitet: 16.08.2015 15:16)
avatar  0815Kutscher ( gelöscht )
#6 RE: Was soll ich damit noch anfangen...
08
0815Kutscher ( gelöscht )

naja das war ein vorfürwagen von man, da waren 295 er drauf, wir haben das ding dann auf 315er umgerüstet, da blieb das reserverad übrig, das rad stand die ganzen jahre im reifencontainer.

hab da auch noch das reserverad michelin vorderrad mit splashkante 385/55/22,5 von meinem volvo bj. 2010 stehn...

Wer nicht hören will, muss fühlen...


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