Ein LKW für unseren Bärenbruder!

04.11.2015 17:44 (zuletzt bearbeitet: 04.11.2015 17:45)
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#1 Ein LKW für unseren Bärenbruder!
Gr
Grani ( gelöscht )

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1


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04.11.2015 17:49
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#2 RE: Ein LKW für unseren Bärenbruder!
Gast
( gelöscht )

nee nee

ist was für mich 3 Aufl. auf jeden 1 Coil drauf.


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04.11.2015 18:05
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#3 RE: Ein LKW für unseren Bärenbruder!
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Scaniafan im Beitrag #2
nee nee

ist was für mich 3 Aufl. auf jeden 1 Coil drauf.


Holst dir ein Fahrzeug in Italien!

Die Coils gehen ja seit Jahren per Bahn nach Italien, Komplettzüge! Von dort geht es auf LKWS, die laden 100 to!

Dürfen zwar nur Landstr. fahren aber kommen überall an!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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04.11.2015 19:35
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#4 RE: Ein LKW für unseren Bärenbruder!
Gast
( gelöscht )

In Belgien darf ich mit meinen 6 bzw 7 Achsern auch nur Landstrasse fahren.

laden aber auch in Belgien zwischen 40 und 60 t und haben auch die Genehmigungen dafür.

Dürfen in Belgien auch nur über Landstarsse fahren


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05.11.2015 08:26 (zuletzt bearbeitet: 05.11.2015 08:44)
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#5 RE: Ein LKW für unseren Bärenbruder!
Bärenbruder ( gelöscht )

Hermann ,
mein armer Kranfahrer
3x Waldweg laden , raus fahren , umladen
wenn alles gut geht 5 Std.
ich glaub der erschlägt mich

aber die Augen im Sägewerk wenn der ankommt würd ich gern mal sehen

https://www.youtube.com/watch?v=pDPBkL_bq70

der würde reichen


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