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LIDL Logistik Lager Egolsheim.
Wer die die Schichtpause aufteilen will, 3+9 ist hier richtig! 10 Termin und 13 Uhr komme ich ran!
Heute mal kein Standgeld, weil mir 6 Uhr Termin zu früh war!
Ich verneige mich immer vor unserem Gemeinde Vorstand und Stadtbeiräten, das diese keine Bausgenehmigung noch Ansiedlung von dieser Bude erlauben!
Wer denen ihre Produkte kaufen will, muss 30 km fahren bei uns!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

Tomdiesel
(
gelöscht
)
#3 RE: LIDL Logistik Lager Egolsheim.

hier hatten sie auch Pech. den großen Edeka gibt's schon ewig und es wurde beschloßen dass es nur maimal noch einen Discounter hier geben kann.
wer zuerst kommt mahlt zuerst und so gibt's am Ortsrand noch nen netto. und gut.
auch so erhält man die Innenstadt am leben. gibt hier noch bäcker metzger gemüseladen etc etc und die können alle nebeneinander existieren weil die Stadt eben nicht mit den üblichen Konsorten überfrachtet ist.
20km weiter in wunsiedel das beste Beispiel. außenrum ein ring von Aldi,norma,lidl,netto,edeka,diska und in der Innenstadt kannst leere läden en gros mieten!!!
Zitat von Krischan im Beitrag #2
Wie kommts?
Wurde ein Wichtiger der Gemeinde dort einmal schlecht bedient?
@Krischan, dass muss man verstehen!
Du gewinnst den Euro Jackpott mit 50 Millionen und kannst dir 1000 Lizenzen und LKW holen! Ob du dabei kaputt gehst oder andere, spielt keine Rolle! Es gibt ja genug doofe die wieder anfangen!
Willst du einen Puff auf machen muss eine Bestimmte Einwohnerzahl in der Stadt vorhanden sein, 35000 in BW!
Verkaufsflächen sind reglementiert! Es muss als erstes ein Supermarkt vorhanden sein, der bekommt als erstes die Genehmigung, da Voll Sortiment! Fleischer und Bäcker und so ist die Versorgung der Bewohner gesichert!
Jetzt kommt es, wer zu erst hier gerufen hat der hat den Zuschlag bekommen und das ist Aldi! da Tegut zu gemacht hat bei uns, konnte noch eine Bude öffnen und das war dann Norma, weil die zu frieden waren nicht wo Aldi und Rewe ihre Verkaufsflächen haben, sondern am anderen Ortsende, Lidl nein sie wollen an den anderen Standort und da gibt es nur Gewerbeflächen und so sind sie raus!
Was will man mit 3 Diskounter? So viele Harzis und Mindestlöhner gibt es bei uns nicht!
Sommerlad will in FD eine neue Möbelstadt bauen! Das geht schon Jahre! Jetzt hatten sich die 4 Bürgermeister geeinigt, da schießt der RP quer!
Zu viel Verkaufsfläche dann, weil die ja jede mengen an Schrott verkaufen was nicht zu Möbel gehört!
Wer von euch hätte Eier in der Hose, ich glaube die wenigsten!
http://osthessen-news.de/n11517580/1-750...angsurlaub.html
http://osthessen-news.de/suche.php?q=k%2Bs
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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Grani
(
gelöscht
)
#6 RE: LIDL Logistik Lager Egolsheim.

Zitat von Krischan im Beitrag #5
Das mit dem Puff war mir neu.
Der Rest passt schon.
Ist in jedem BL verschieden! Die ab dieser Einwohnerzahl kann keiner mehr dran rütteln wenn die Spielregeln eingehalten werden!
Glaubst du sonst hätte FD einen, sie würden Sturm laufen die Herren in schwarzer Kutte!
Fünf Häuser ein Puff geht, wenn sich keiner drüber aufregt!
Das mit den Wohnmobilen wie in NDS, ist glaube ich auch Bundesweit eine Ausnahme, NRW ist dagegen angegangen!
Paderborn-Detmold, da war ein Parkplatz, da standen immer so 5 Womos im Kreis. Kommt Oma und Opa und stellt sich mit dabei, dachte auch geleichgesinnte!
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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Zitat von Jupiter im Beitrag #7
Ja, B1 Richtung Hameln, bei Schlangen. Dürfen nirgendwo mehr Womo's parken, auch Oma und Opa nicht ....
Westerwald dürften aber noch Womo's stehen ..., hat meine Rentner früher immer gern gefahren !
Die besten sind die mit der E Karre von der DB und Wohnwagen da hinter.
Lüneburg runter, Bauer in Gummistiefel am Fahrrad, wirft das Fahrrad vor das WOMO und steigt ein.

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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In NRW stehen noch reichlich Wohnwagen und Wohnmobile mit den Roten Herzen, mittlerweile eher Akkubetriebene Leuchtstoffröhren.
Am Eifeltor, an der A4, auf 500 Meter 30 Stück.
Auf der A57 schafft eine auf nem Parkplatz seit 12 Jahren in ihrem Wohnmobil an.
B229 vom Remscheid richtung Sauerland und A1 Ausbauende Richtung Nürburgring auch genug Käufliche Hühner.
In Italien wenn es dunkel wird, kommen die schwarzen Hühner!
Da müssen sie die alte und Kinder auf den Strich schicken, da gibt es keine 33 € für Handy im Monat wie bei uns!
Dann bist eingeschlafen fangen sie an zu klopfen!
Hast die erste verscheucht, kloppt fünf Minuten die nächste! Wenn man dann nicht die harte Gangart einschlägt, geht das dann bis zum morgengrauen!
Die schwulen das gleiche, aber wenn du dem ersten einen Scheitel gezogen hast ist ruhe!
Das einzig positive wo die schwarzen sind gibt es keine Diebstähle, weil die Bimbos lauern in den Ecken!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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