Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
... das wird sicherlich den ein oder anderen auf den Plan rufen der bislang von seinem Chef Nachtarbeit nicht vergütet bekommt. Ich hab selbst lange genug Nachtarbeit gemacht und weiß das es eine zusätzliche Belastung ist; daher zahle ich die Zuschläge gerne.
In einem anderen Thread hatten wir ja auch das Thema Durchschnittsberechnung Urlaub/Krankheit. Aus der Nummer kommst Du nicht raus; hab mich da schlau gefragt. Nachtschichtzuschläge fließen mit in die Durchschnittsberechnung ein. So sieht es das Entgeltfortzahlungsgesetz für Urlaub und Krankheit vor. Diese Durchschnittsberechnung kannste auch nicht arbeitsvertraglich ausschließen.
Beispiel meines Mitarbeiters der in den letzten Monaten einiges an Nachtschichtstunden hatte. Der hat bei einem Stundenlohn von 12,23 Euro für November einen Durchschnittslohn von 13,46, für Oktober einen Durchschnitt von 14,56 und für September einen Durchschnitt von 13,64 Euro. Wenn der im Dezember jetzt Urlaub hat kriegt er die Stunde mit 13,89 bezahlt.
Muss aber auch offen und ehrlich gestehen das ich mir im nächsten Jahr überlege die Nachtschichten selbst zu fahren; da kommen ganz schöne Summen zusammen.
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