Unmut wegen Strassengebühren

11.12.2015 13:13
#1 Unmut wegen Strassengebühren
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Christian
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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11.12.2015 13:57
avatar  Grani ( gelöscht )
#2 RE: Unmut wegen Strassengebühren
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Krischan im Beitrag #1
Russlands Chauffeure sind wütend
Quelle: NZZ


Nun Blockaden sind in Deutschland politisch nicht korrekt!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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11.12.2015 13:59
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#3 RE: Unmut wegen Strassengebühren
Bärenbruder ( gelöscht )

Na Hermann was denkst Du
die ganzen bösen Monstertrucks auf den BAB´s das geht doch nun wirklich nicht in unserem schönen Land .


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11.12.2015 14:13 (zuletzt bearbeitet: 11.12.2015 14:15)
#4 RE: Unmut wegen Strassengebühren
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Roland

Son Protest ging bei uns ja gar nicht. Die meisten Aldi oder Lidl Parkplätze sind für LKW gesperrt

das russische Vergabeverfahren erinnert mich ein wenig an die Toll-Collect Einführung....

CU
Roland

Das einzig Unangenehme dabei war ein gewisser Luftzug, als stünde ein Ventilator über ihm. Das waren die Flügel der Verblödung.

Ödön von Horváth


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11.12.2015 15:15
avatar  Grani ( gelöscht )
#5 RE: Unmut wegen Strassengebühren
Gr
Grani ( gelöscht )

Kann sich keiner erlauben mehr! Letzte Ende dar 80 er, Sympatieblockade in Lindau mit den Italiener, hat den Führerschein gekostet und 3000 DM!

Das waren noch Zeiten als wir Österreich 2 Wochen vom Westen abgeschnitten hatten! Franz Josef Strauß hat und besucht und als wir den Österreicher ziemlich weich hatten, bekam er Befehl von Bonn zu räumen! Dann hatten wir die Starssensteuer und Schluchti fuhr bei für lau rum!

Das einzige was geht noch, wie die Franzosen, nicht schneller wie 62 km/h auf der BAB und Landstr. wie jeder will, jedenfalls unter 60 und in Ortschaften mit 20 km/h! Aber da fehelen den Dumpings ein paar Touren und sie müssen das Insolvenz Gericht auf suchen! (Siehe Frankreichstreik in den 80-90 er)!

Deshalb, ich würde mich da für nicht mehr her geben!

Was wird über Gewerkschaften geschimpft, aber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstreichen!

Das würde ich als erstes abschaffen und wieder die 3 Karrenztage einführen und schon hätte man manchen Faulenzern den Kamm gestutzt!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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11.12.2015 18:03 (zuletzt bearbeitet: 11.12.2015 18:04)
avatar  Grani ( gelöscht )
#6 RE: Unmut wegen Strassengebühren
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #3
Na Hermann was denkst Du
die ganzen bösen Monstertrucks auf den BAB´s das geht doch nun wirklich nicht in unserem schönen Land .


Klaus meinst du diese hier?

https://www.facebook.com/katja.volker.5/...85509205028573/

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


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