§415 HGB

22.02.2016 09:00
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#1 §415 HGB
Gast
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§ 415
Kündigung durch den Absender

(1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.

(2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder
1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, oder
2. ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)

verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Satz 1 Nr. 2; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Satz 1 Nr. 1, soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.

(3) Wurde vor der Kündigung bereits Gut verladen, so kann der Frachtführer auf Kosten des Absenders Maßnahmen entsprechend § 419 Abs. 3 Satz 2 bis 4 ergreifen oder vom Absender verlangen, daß dieser das Gut unverzüglich entlädt. Der Frachtführer braucht das Entladen des Gutes nur zu dulden, soweit dies ohne Nachteile für seinen Betrieb und ohne Schäden für die Absender oder Empfänger anderer Sendungen möglich ist. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 der Frachtführer verpflichtet, das Gut, das bereits verladen wurde, unverzüglich auf eigene Kosten zu entladen.


Und nun meine Frage dazu : woraus ergibt sich denn bei dieser Formulierung, das der Frachtausfall ohne USt. zu vergüten ist, wie mir K+N jetzt weis machen will? Muß man das als Schaden betrachten?

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22.02.2016 19:50
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#2 RE: §415 HGB
Gast
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Ich habe deine Frage mal weiter gegeben.

Bekomme das nicht hierher kopiert.

Antwort hast per WA

Gruß Chris


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22.02.2016 20:11
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#3 RE: §415 HGB
Gast
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Bei 111 Zugriffen ja wenigstens einer, der sich damit beschäftigt

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23.02.2016 10:23 (zuletzt bearbeitet: 23.02.2016 10:27)
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#4 RE: §415 HGB
Gast
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@rumbalotte



Bitte schön:


[[File:201602231024.pdf]]




Um deine Frage zu beantworten ... ja die haben recht bei K+N.

Gruß Chris


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23.02.2016 10:28 (zuletzt bearbeitet: 23.02.2016 10:28)
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#5 RE: §415 HGB
Gast
( gelöscht )

Ist bei uns auch gerade Thema, Steuerbüro hat darauf hingewiesen.

Gruß Chris


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23.02.2016 10:30
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#6 RE: §415 HGB
Bärenbruder ( gelöscht )

Wieder was dazugelernt

Versteh das bei Pal. auch nicht
wenn ich nicht tausche und behalte die Pal. hab ich sie doch erworben ,
also für mich eigentlich mit Mwst


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23.02.2016 10:44
#7 RE: §415 HGB
Sk
Frank

Ebenfalls wieder was gelernt.

Passiert wegen meiner festen Kunden ja selten, aber vor ca. 2 Jahren habe ich wegen einem Messetransport als Hintour was aus der Timo genommen und anschließend 1/3 Fautracht wegen Storno zzgl. MWST berechnet und wurde bezahlt. Das Wissen wohl nur wenige.


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23.02.2016 11:44
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#8 RE: §415 HGB
Gast
( gelöscht )

thx Chris, so schließen sich Bildungslücken

aber gerade bei der USt. kenne ich keine Freunde, letztens erst um 1,90 Euro gestritten gegen Axthelm

Palettenrechnung ohne USt. ist klar, aber die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro stellt für mich eine Leistung dar und ist mit USt zu berechnen.

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23.02.2016 20:10
#9 RE: §415 HGB
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Uto

Danke für die Erklärung - auch wieder was gelernt!

Grüsse
Uto


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23.02.2016 20:16
#10 RE: §415 HGB
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Christian

Chris, ebenfalls Danke. Ich staune und lerne.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

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23.02.2016 20:22
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#11 RE: §415 HGB
Gast
( gelöscht )

Zitat von Krischan im Beitrag #10
Chris, ebenfalls Danke. Ich staune und lerne.

Das ich das mal lesen darf.

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24.02.2016 05:31
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#12 RE: §415 HGB
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

... das erinnert mich an mein BWL-Studium, wo auch groß und breit drum rum diskutiert wurde was warum steuerpflichtig ist.

Versteh bis heute nicht warum so viele Ausnahmen nötig sind? Oke, wir halten damit ganze Berufsstände in Lohn und Brot.

Aber da hat mir die Bierdeckelsteueridee (wer war das noch) doch besser gefallen. Die Steuereinnahmen würden sprudeln, und die Steuern an sich könnten deutlich gesenkt werden.

Der Fuhrmann

***********************************
Welchen Tag haben wir denn?
Es ist heute!
Das ist mein Lieblingstag!

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24.02.2016 08:47 (zuletzt bearbeitet: 14.10.2017 11:19)
#13 RE: §415 HGB
Sk
Frank

Das war Friedrich Merz, ein kluger Kopf. Zu klug für Angie und direkte Konkurrenz für höhere Ämter.

Darum hat sie ihn ja auch ziemlich böse abgesägt und aus der Politik vertrieben.


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