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Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte
Der Fuhrmann (gesperrt)
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#1 Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

@hurgler0815
Uto von mir bekommt ein Fahrer jetzt einen neuen Führerschein. Führerschein da, jetzt hat er auch eine neue Fahrerkarte beantragt.
Was mir dabei neu war - die Fahrerkarte wird bei Neubeantragung sofort eingezogen. Der Fahrer fährt jetzt ohne Fahrerkarte. Macht morgens und abends einen Ausdruck; schreibt seine Personendaten auf den Ausdruck. So weit - so gut; oder eher schlecht.
Die Daten der alten Fahrerkarte werden auf die neue Fahrerkarte übertragen. Dann wird die neue Karte zugeschickt. So weit, so gut; oder eher schlecht.
Was mache ich jetzt bitte schön mit den ganzen Daten die der Fahrer sich ohne Fahrerkarte zusammen fährt? Wie soll ich die nachtragen? Wer lässt sich so einen Scheiss einfallen? Gibt's dafür eine EU-Verodnung das die Franzosen das auch so akzeptieren?
Bislang war das so das die alte Fahrerkarte nach Erhalt der neuen Fahrerkarte noch so lange mitgeführt wurde wie Daten auf ihr vorhanden waren die bei einer Kontrolle hätten relevant sein können. Da die Daten der alten Karte ausgelesen waren konnte die alte Fahrerkarte dann vernichtet werden.
Meine Vermutung: Es sind jede Menge alte Karten im Umlauf auf denen noch gefahren wird. Von daher verständlich das man da reagieren will. Aber es hätte doch gereicht dem Fahrer abzuverlangen das er die alte Fahrerkarte einen Monat nachdem er die neue Fahrerkarte erhalten hat beim Straßenverkehrsamt abgibt.
Die neue Praxis ist für mich nicht wirlich prickelnd. Wir dokumentieren mittlerweile alles, wir machen nicht mal mehr Werkstattfahrten ohne eingelegte Fahrerkarte, und jetzt fährt mein Fahrer, ich vermute mal mindestens eine Woche, ohne Fahrerkarte durch die Gegend. Da komm ich irgendwie nicht mehr mit.
By the way:
Bei den ganzen Änderungen, Vorschriften, Regularien, Kontrollexessen - Du bist doch oft auf Informationsveranstaltungen mit den Entscheidern oder deren Handlangern. Was ist eigentlich mit den Ausnahmen wo der Fahrer keine Fahrerkarte einlegen muss? Triviale Aussage die ich oft gehört habe: Da haben wir keine Handhabe. Wird über diese Gruppe nicht gesprochen?
Momentan sehe ich hier wieder die ganzen Gülletanker fahren. Die fahren natürlich alle nur Gülle, keine Gärsubstrate. Weil für Gülle als tierisches Nebenprodukt brauchst Du keine Fahrerkarte stecken, für Gärsubstrate aus der Biogasanlage schon.
Da ist dann der Feuerwehrmann 24 Stunden für unsere Sicherheit im Dienst und fährt mit seinem Feuerwehrauto durch die Gegend, was auch gut so ist. Anschließend hat er 48 Stunden Ruhezeit, was auch gut so ist. Die Ruhezeit verbringt er dann ungezwungen beim Lohnunternehmer mit Gülle fahren - was für die Entscheider offensichtlich auch gut so ist, denn sonst würden sie das anders regeln. Und nach ausgiebigem Gülle fahren zur Erholung ist er dann wieder für die öffentliche Sicherheit mit dem Feuerwehrauto unterwegs.
Und wir zahlen für 10 Minuten Lenkzeitüberschreitung 35 Euro.
Oder Heini fährt beim Lohnunternehmer ab morgens Drescher, Jupp sitzt auf dem Gülletanker, auch ab morgens. Dieses Mal benutzt Jupp die Fahrerkarte, weil er fährt Gärsubstrat. Nachmittags um 5 hat Jupp die Fahrerkarte voll, aber die Baustelle ist ja noch nicht fertig. Gut das Heini auch eine Fahrerkarte hat. Dann fährt Jupp eben den Drescher weiter, weil der braucht keine Fahrerkarte, und Heini fährt weiter Gärsubstrat. Die müssten sich alle den Waberer's Slogan "Optimum Solution" auf die Backe tätowieren lassen.
Da ist der Büromensch der nach seiner Arbeitszeit noch eine Fahrerkartenarbeitszeit ran hängt, oder der Baumaschinenfahrer, oder oder oder. Beispiele gibt es ohne Ende.
Es wäre schön wenn Du bei einer Deiner nächsten Fortbildungsveranstaltungen die Entscheider oder deren Handlanger mal fragen könntes worin das begründet liegt. Die Begründung "Da haben wir keine Handhabe" empfinde ich etwas mager.
Was mich aber am meisten interessiert, weil ich mit mittlerweile mit dem Fahrerkarten-Dasein sehr gut arrangiert habe und wir öfter auch mal sagen "nein, tut uns Leid, wir haben für die Aktion keinen Fahrer", wie soll ich den ganzen Schitt nachtragen. Mit so einer Lücke in der Fahrerkarte kann ich den Mann doch nicht nach Frankreich schicken. Wie Du in einem anderen Post geschrieben hast werden Papieraufzeichnungen nicht mehr als Nachtrag akzeptiert.
Tomdiesel
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#2 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

scheint wieder ein ding ding zu sein das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist....
als ich meine neue beantragt habe hat mich niemand nach der altem gefragt. liegt noch hier rum.
auf einer alten karte fahren geht nicht,da beim einlegen "ungültige karte" angezeigt wird und das wars.
wenn die sofort eingezogen wird, wie will man bei einer kontrolle die letzten 28 tage nachweisen?
die reden alle von einig Europa und dabei gibt's nicht mal in einem land klare regelungen.
hier in Bayern kann man sich die neue per post zusenden lassen, wo anders geht dies wiederum absolut nicht. alle plemplem
Der Fuhrmann (gesperrt)
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#3 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Mein Fahrer hat's mir gestern erst gesteckt. Ich ruf da auf jeden Fall am Montag an und frag mal nach einer Erklärung.
Vielleicht bin ich ja im falschen Film und kann die Vorteile vor lauter Bäumen im Wald nicht erkennen, aber momentan kann ich mir da keinen Reim drauf machen.
Wenn der Fahrer jetzt 6 LED's in die Fahrerkarte gemacht hätte und Lampen-Blaumann wäre eingeschritten, das hätte ich ja noch verstanden
Der Fuhrmann (gesperrt)
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#4 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Uffff.
Ich nehme alles wieder zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil.
Neue Fahrerkarte ist schon beim Fahrer angekommen heute.
Wir brauchen also nur einen Fahrtag nachtragen.
Damit kann ich leben.
Isegrim
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#5 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Ralf,warum machst du dir Stress,wo es keinen gibt.Wenn Datum von Fahrerkarte abgelaufen,kommt Ungültige Karte im Display.
Wasfürn Kasper in der Behörde will denn die alte Karte???? Der tickt nicht richtig.
Die neue gilt aucherst ab dem DAtum der eingetragen ist,vorher kommt auch Ungültige Karte.
#6 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Ralf,
Thomas und Hartmut haben recht - so kenne ich das auch von BaWü. Noch nie davon gehört, daß die Karte sofort eingezogen wird.
Frage: warum hat er eine neue FK beantragt - wegen dem neuen FS? Das braucht er nicht - auch in F erkennen Sie mittlerweile an, daß eine FK noch die alte FS-Nr. hat. Gibt es keine Probleme mehr.
Hat er vor Abgabe am Vortag noch die Daten ausgelesen? Wohl eher nicht, wenn die Wegnahme überraschend kam - ich würde mich beim Kartenausgeber massiv beschweren und Herausgabe der alten Karte wegen Auslesen der Daten bestehen. Wen der fehlende Tag richtig dokumentiert ist, ist es kein Problem, aber ärgerlich.
Hatte heute meine erste Weiterbildung 'Sozialvorschriften' seit 02.03.2016, bei der die VO 165/2014 natürlich ein heißes Thema war. Dazu Nachtrag und Ausnahmen - da wurden die Gesichter länger und länger. Und viele haben freiwillig angefragt, bis wann denn die Tachounterweisungen losgehen. (ist bald der Fall, sobald alles für das geplante 3er Paket steht.)
Vorsicht mit Frankreich - die spinnen dort gerade total, weil sie nur noch € Zeichen sehen.
Grüsse
Uto
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#7 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Der Fuhrmann (gesperrt)
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#8 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #6
Ralf,
Thomas und Hartmut haben recht - so kenne ich das auch von BaWü. Noch nie davon gehört, daß die Karte sofort eingezogen wird.
Frage: warum hat er eine neue FK beantragt - wegen dem neuen FS? Das braucht er nicht - auch in F erkennen Sie mittlerweile an, daß eine FK noch die alte FS-Nr. hat. Gibt es keine Probleme mehr.
Hat er vor Abgabe am Vortag noch die Daten ausgelesen? Wohl eher nicht, wenn die Wegnahme überraschend kam - ich würde mich beim Kartenausgeber massiv beschweren und Herausgabe der alten Karte wegen Auslesen der Daten bestehen. Wen der fehlende Tag richtig dokumentiert ist, ist es kein Problem, aber ärgerlich.
Hatte heute meine erste Weiterbildung 'Sozialvorschriften' seit 02.03.2016, bei der die VO 165/2014 natürlich ein heißes Thema war. Dazu Nachtrag und Ausnahmen - da wurden die Gesichter länger und länger. Und viele haben freiwillig angefragt, bis wann denn die Tachounterweisungen losgehen. (ist bald der Fall, sobald alles für das geplante 3er Paket steht.)
Vorsicht mit Frankreich - die spinnen dort gerade total, weil sie nur noch € Zeichen sehen.
Grüsse
Uto
Uto das war mir auch neu und deswegen hab ich ja gefragt ob Dir das bekannt vor kommt.
Karte wurde wegen der Synchronisation der Führerscheinnummer in der Fahrerkarte beantragt, ja. Wusste ich noch nicht das das in Frankreich nicht mehr so eng gesehen wird.
Die Karte hatte der Fahrer noch ausgelesen, und angeblich werden die Daten von der alten Karte auf die neue Karte übertragen. Somit wäre auf der Karte nur ein Fahrtag und die Wochenendruhezeit nachzutragen.
Ich werde mich morgen früh mal schlau fragen auf welcher Grundlage das so gemacht wird.
Der Fuhrmann (gesperrt)
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#9 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Zitat von Isegrim im Beitrag #5
Ralf,warum machst du dir Stress,wo es keinen gibt.Wenn Datum von Fahrerkarte abgelaufen,kommt Ungültige Karte im Display.
Wasfürn Kasper in der Behörde will denn die alte Karte???? Der tickt nicht richtig.
Die neue gilt aucherst ab dem DAtum der eingetragen ist,vorher kommt auch Ungültige Karte.
Hartmut so war mir das auch bekannt. Die neue Karte frühzeitig beantragen, mit der alten Karte bis zum letzten Tag fahren, und dann die neue Karte verwenden. Ich vermute es ging darum das die alte Karte noch länger gültig war, und somit die Möglichkeit bestanden hätte auf dieser noch weiter zu fahren. Aber dann hätte es doch gereicht die alte Karte nach 28 Tagen vom Fahrer einzufordern.
Der Fuhrmann (gesperrt)
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#10 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Synchronisation der neuen Fahrerkarte hat natürlich super funktioniert.
Fahrer hat als letzte Entnahme den 22. Februar angezeigt bekommen und hat jetzt die ganze Zeit als Ruhezeit nachgetragen.
Da kriegste doch eine Kriese.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #6
Hatte heute meine erste Weiterbildung 'Sozialvorschriften' seit 02.03.2016, bei der die VO 165/2014 natürlich ein heißes Thema war. Dazu Nachtrag und Ausnahmen - da wurden die Gesichter länger und länger. Und viele haben freiwillig angefragt, bis wann denn die Tachounterweisungen losgehen. (ist bald der Fall, sobald alles für das geplante 3er Paket steht.)
Uto
Moin Uto @hurgler0815,
ich habe jetzt seit 14 Tagen yellowfox und mein Gesicht wurde heute auch immer länger, als mir das System die Bußgelder für Fahrer und Unternehmer ausgerechnet hat. Meine Fahrer lassen die Karte die ganze Woche im Digi, damit die Pausen mit aufgezeichnet werden. Nun schimpft yellofox jeden Tag, das das Land nicht nachgetragen wurde und berechnet jeden einzelnen Fall mit 75 Euro Bußgeld. Das ist aber noch nie bei einer Kontrolle bemängelt wurden und ich konnte derartige Vergehen bisher weder über Dako noch Globofleet überhaupt feststellen und mit meinen Fahrern darüber reden.
@Stahli wird das in der Praxis eigentlich überhaupt bestraft? Was ist jetzt besser : Pause aufzeichnen oder Karte rausmachen, damit man das Länderkennzeichen setzen kann ?
Kipper-Spedition
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#13 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

Der Fuhrmann (gesperrt)
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#14 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

... Du kannst glaube ich auch einstellen das diese Vergehen nicht angezeigt werden.
Davon ab - warum lassen die die Karte drin. Sollen die abends auf dem Rastplatz raus nehmen, morgens wieder rein stecken, Pause nachtrage, und sofort auf Arbeitszeit stellen und 5 Min. Abfahrkontrolle machen.
Bärenbruder
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#15 RE: Neue Fahrerkarte - Pflicht zum Stecken der Fahrerkarte

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