Hallo , schön dass Du wieder vorbei schaust, wie schon User in 2025 vor Dir.

Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer

24.10.2016 13:25
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#1 Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer
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Gast2501

Hallo zusammen,

wir, ein deutsches Großunternehmen, besitzen einen LKW, welcher unsere Ware zu Promotions-Zwecken auf diverese veranstaltungen fährt. Hierbei wird der Fahrer unternehmens-extern eingesetzt.
Nun meine Frage: Wo erhalten wir am besten Informationen über die Rechtslage bei einer sochen Situation (z.B. wer ist für die Ladungssicherung zuständig? Welche Pflichten/Rechte haben wir als Auftraggeber gegenüber dem Fahrer und andersrum? etc...). Gibt es hierzu eine zentrale Anlaufstelle (IHK, BAG,??), wo man offizielle Dokumente hierzu erhält oder noch besser einen Referenten zu uns einladen kann, der uns über die Rechtslage aufklärt.

Vielen Dank im Voraus!


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24.10.2016 13:39
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#2 RE: Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer
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( gelöscht )

Einen solchen Referenten findest Du direkt hier im Forum. @hurgler0815 wird sich wohl bei Dir melden. Sinnvollerweise könntest Du noch angeben, in welchem Bundesland das Großunternehmen seinen Sitz bzw. wo denn der Referent gebraucht würde.

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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24.10.2016 14:43
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#3 RE: Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer
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( gelöscht )

richtig


und hier http://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/ladun...ngshandbuch.htm nachlesen kann er auch.

uns auch das http://www.lasi.biz/html/bvg.html ist sehr interessant in Bezug auf die Verantwortlichkeiten, speziell beim Verlader

Stahlkutscher ............


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24.10.2016 16:13 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2016 16:14)
#4 RE: Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer
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Frank

Die Mitgliedsdaten von Hurgler kann unser Gast natürlich nicht lesen (war Thommy mit Sicherheit bewusst und es sollte nur eine Info an Uto sein) , aber er wird sich mit Sicherheit bei ihm melden. Das geht aber nur, lieber Gast, wenn du uns eine Kontaktadresse geben kannst. Solltest du es nicht öffentlich machen wollen, gerne per Mail an mich und ich leite es weiter: logistik@siedenkamp.de

Eine sehr interessante Fragestellung...man kann immer wieder etwas neues lernen.


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25.10.2016 17:39
#5 RE: Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer
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Frank

Es kam keine Mail und hier auch nichts...hat sich wohl erledigt oder ist nicht so dringend.

Freut mich, wenn wir helfen konnten.


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25.10.2016 18:18
#6 RE: Rechtslage - firmeneigener LKW - Externer Fahrer
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Uto

Bei mir kam auch nichts an........werde dennoch mal zu diesem Thema (Roadshow) was ausarbeiten. Ist nicht so einfach und wird etwas länger dauern.


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