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Beschädigte Transportware
To
Tomdiesel
(
gelöscht
)
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Zitat von Gast im Beitrag #15
Der Thread "drüben" wurde von mir gerade höchstpersönlich "geschlossen"
Spielverderber

Sk
27.12.2016 13:53 (zuletzt bearbeitet: 27.12.2016 16:34)
(
gelöscht
)
#21 RE: Beschädigte Transportware

Gast
(
gelöscht
)
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Zitat von rumbalotte im Beitrag #21
[quote=Ahnungslos 3.0|p71915]Morgen,
Eigentumsübergang ja oder nein - interessant, vielleicht weniger für den Thread-Starter, dem geht es wahrscheinlich darum die Quellen rauszufinden wo er billig ein Schnäppchen schießen kann.
Mein Kenntnisstand:
1) Versichererer entschädigt in voller Höhe = Eigentumsübergang auf den Versicherer. Er kann verwerten, sofern die Ware noch einen wirtschaftlichen Wert hat und Vermarktung sinnvoll ist
2) Versicherer entschädigt den Wertverlust = kein Eigentumsübergang, der ursprüngliche Eigentümer (i.d.R. der Versender bzw. der Empfänger wenn aufgrund der Lieferbedingung der Gefahrenübergang bereits erfolgt ist) kann entscheiden, was er mit der Ware weiter macht
Bisher vertrete ich die Auffassung, das es bei einer Entschädigung des Absenders trotzdem keinen Eigentumsübergang gibt. Das läuft eher wie bei einem Kfz-Schaden und der Restwertbörse. Der Geschädigte muß sich den Restwert anrechnen lassen. Ich hatte 2 größere Schadensfälle mit Lebensmitteln, welche eine Restpostenhändler aufkaufen wollte und wo wir dennoch vernichten mußten, damit die Ware nicht in Umlauf kommt. In einem der beiden Fälle hat sich der Absender knapp 3,5 TEUR anrechnen lassen müssen. In dem anderen Fall konnte ich immerhin eine "Verwertung" über die Tafel durchsetzen. Die Krönung der Schadenbearbeitung ist immer die Firma Fiege mit ihrem Kaffee. Da bringt man einzelne Päckchen zurück, die dann dort im Müll landen. Hängt aber wohl mit der Kaffeesteuer zusammen.
In der Praxis haben die Firmen meist kein Interesse an der Retournierung von Schadware. Dann lasse ich mir einen schriftlichen "Entsorgungsauftrag" geben.
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