Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017

06.01.2017 11:13 (zuletzt bearbeitet: 06.01.2017 11:22)
#1 Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017
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Uto

anbei eine aktuelle Info des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg für die o.g. FS-Klassen

Achtung: alle ab 19.01.2013 neu erteilten FS Kl. C1 und C1E sind nur noch für 5 Jahre befristet. Wenn trotzdem Befristung bis zum 50. Lebensjahr eingetragen ist, muß der Führerschein getauscht werden!

Grüsse
Uto

Dateianhänge
  • 2017-01-02 PM-VM-11FeV-ÄndVO-Befristung-C1-Neuabgrenzung-C1.pdf

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07.01.2017 15:40
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#2 RE: Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017
Gast
( gelöscht )

Die spinnen doch die Römer... und die Brüsseler auch

Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!!


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09.01.2017 12:26
#3 RE: Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017
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Martin

Hallo Uto,

betrifft im großen und ganzen rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse,
nicht Führerscheine, habe ich zumindest so verstanden.

Korrekt?

Merke: Das Recht wird nicht von den Armen für Reiche gemacht, sondern es wird von den Reichen ganz fürsorglich gemacht, damit die Armen nicht das Gefühl haben müssen, benachteiligt zu werden.




Schönes Wochenende Euch allen....



Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.

(Marie von Ebner-Eschenbach)




"Ein ewiges Rätsel will ich bleiben mir und anderen..."

(Ludwig II.)

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09.01.2017 20:01
#4 RE: Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017
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Uto

Zitat von da_Strizzi im Beitrag #3
Hallo Uto,

betrifft im großen und ganzen rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse,
nicht Führerscheine, habe ich zumindest so verstanden.

Korrekt?



Nicht ganz. Es betrifft explizit die in dieser Meldung genannten Fahrerlaubnisse - keine anderen.

Neue Fahrerlaubnisse aller Klassen außer Begleitetes Fahren mit 17 und LKW/Bus werden seit 19.01.2013 grundsätzlich nur noch 15 Jahre befristet ab Neuerstellung Fahrerlaubnis erteilt - max. bis zum 19.01.2033. Am 19.01.2033 verlieren alle Papier-FS und Karten-FS ihre Gültigkeit - wie es weitergeht, ist noch nicht bekannt.
Also bitte mal auf der Vorderseite unten das Ablaufdatum des FS anschauen, sofern dieser nach dem 19.01.2013 erneuert wurde.

Alles jetzt ok?

Grüsse
Uto


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20.02.2017 11:58 (zuletzt bearbeitet: 20.02.2017 12:54)
#5 RE: Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017
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Martin

Es wurde korrigiert.

Merke: Das Recht wird nicht von den Armen für Reiche gemacht, sondern es wird von den Reichen ganz fürsorglich gemacht, damit die Armen nicht das Gefühl haben müssen, benachteiligt zu werden.




Schönes Wochenende Euch allen....



Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.

(Marie von Ebner-Eschenbach)




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(Ludwig II.)

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  • Fuherschene doch nicht rueckwirkend befristet.pdf

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20.02.2017 12:53 (zuletzt bearbeitet: 20.02.2017 13:23)
#6 RE: Führerscheine Kl. C1, C1E, C, CE und D1 - wichtige Änderungen ab 01.01.2017
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Uto

@da_Strizzi

danke für die Info.....muss noch das Original-Gesetzblatt suchen.

Interessant wäre zu wissen, was mit den D1 und D1E-Führerscheinen passiert und ob die Änderungen bei den möglichen Fahrzeugen auch zurückgenommen wird.

WAS FÜR EIN CHAOS! Ich habe zusammen mit dem BKF-Center einen Infoabend u.a. zu diesem Thema angesetzt. Die Fahrschule hat mit einem erheblichen Aufwand alle betroffenen Fahrschüler von der Änderung unterrichtet, da die Behörden ja nichts machen - und jetzt das.

Was passiert jetzt mit den umgeschriebenen FS - werden die wieder umgeschrieben? Wer übernimmt die Kosten? Ich kriege gerade leichten Blutdruck.........


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