Ausfallfracht

30.08.2017 10:28
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#1 Ausfallfracht
Gast
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Problemstellung Fahrzeug wird nicht um 10 Uhr leer sondern erst um 17-18 Uhr,
da er am Tag davor Abends nicht aus der Baustelle, aufgrund von Belagsarbeiten fahren konnte.
Fahrt wurde schon mit 1000€ für 450 Lastkilometer fürstlich entlohnt
(offener Hängerzug mit Ladekran der aber nicht benötigt wurde)
Kumpel behautet nun ihm wäre die Anschlussfracht um 900€ flöten gegangen
Wie würdet Ihr reagieren?

Wir erreichen manchmal nicht 100 % Qualität, aber oft 100 % mehr als unser Wettbewerb, der nur 5 % billiger ist.
Wenn man bedenkt, dass 20 % Qualitätsverbesserung Mehrkosten von 15 % verursacht, sind wir sehr günstig!


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30.08.2017 11:25
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#2 RE: Ausfallfracht
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Du wirst ihm die Tour ja nicht umsonst bezahlt haben.

Wie sieht es denn rechtlich aus?

Der Fuhrmann

***********************************
Welchen Tag haben wir denn?
Es ist heute!
Das ist mein Lieblingstag!
Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück.

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30.08.2017 12:36 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2017 12:37)
#3 RE: Ausfallfracht
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Uto

@nitnoy

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #2
Wie sieht es denn rechtlich aus?


Guggst du hier: Standgeldanspruch - allgemein

In diesem Fall: TU hat Verspätung bereits am Vorabend gewußt - dann ist es leicht zu behaupten, daß Rückfracht entgangen ist. Belagsarbeiten sind nicht in deiner Verantwortung. Umgekehrt: wenn 10 Uhr Fixtermin, dann kannst du Ansprüche anmelden. Wenn Einmalfliege - nichts zahlen. Wenn Kumpel - ihm den 'Kopf waschen'.

Grüße
Uto

Gegen den deutschen Politiker ist der Pawlowsche Hund ein vernunftbegabtes Wesen, das den Mut aufbringt, sich seines Verstandes zu bedienen.
Warum muss Politik in Deutschland so sein? Warum muss jeder und jede jede Gelegenheit nutzen, das zu sagen, was er oder sie immer schon gesagt hat?
Warum kann nicht einfach mal Ruhe sein?
(Christoph Schwennicke)


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30.08.2017 20:11
#4 RE: Ausfallfracht
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Patrick

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #3
@nitnoy

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #2
Wie sieht es denn rechtlich aus?


Guggst du hier: Standgeldanspruch - allgemein

In diesem Fall: TU hat Verspätung bereits am Vorabend gewußt - dann ist es leicht zu behaupten, daß Rückfracht entgangen ist. Belagsarbeiten sind nicht in deiner Verantwortung. Umgekehrt: wenn 10 Uhr Fixtermin, dann kannst du Ansprüche anmelden. Wenn Einmalfliege - nichts zahlen. Wenn Kumpel - ihm den 'Kopf waschen'.



Sehe ich genau so.....

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....

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30.08.2017 20:19
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#5 RE: Ausfallfracht
Gast
( gelöscht )

Hat er denn auf dieser Baustelle geladen, aus der er dann nicht mehr heraus kam? Was hat die vereinbarte Fracht mit Standgeld zu tun. Wenn Du 5000 zahlst, hast Du nur 2 Stunden nach AdSp. Mir fehlen für eine rechtliche Einordnung noch ein paar Details oder ich habe die Fragestellung nicht richtig verstanden.

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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