Und da hier kein Urteil gesprochen wurde, sondern eine Vereinbarung zwischen der DUH und dem Regierungspräsidium besteht, kann nicht dagegen geklagt werden. Benziner und Stickoxid....soviel zur Kompetenz der Behörden.
Wer ist denn diese DUH, dass diese berechtigt und befugt ist, Vereinbarungen im Namen von ??? (Wer hat die denn beauftragt?) mit einer Behörde zu treffen?
Update: Die Bundesregierung hat den TÜV beauftragt, die Standorte und Bedingungen der Meßstationen in den besonders belasteten Städten im Streit um Dieselfahrverbotszonen zu überprüfen.
180° statt 270°, keine Berücksichtigung von Stop And Go Verkehr, die kleinräumige und großräumige Repräsentanz, vieles andere weiche Kriterien mehr, . . . man hätte das Gutachten auch deutlich ausführlicher in Auftrag geben können. Beurteilung nach Aktenlage -> nach meiner Interpretation war nie jemand vor Ort, um sich die Meßstation live anzusehen.
Für mich klarer Betrug, wenn es so in der AB stand!
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