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Ausländische EU-Führerscheine - was für Betriebsverantwortliche zu beachten ist - Diskussion
aus gegebenem Anlass bei einem Kunden hier eine sehr gute Information der IHK Ost-Württemberg zum Thema ausländische EU-Führerscheine: Nutzung und Umschreibung in D
hurgler0815
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
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Auslaendische EU Fuehrerscheine - IHK Ostwürttemberg.pdf
meine Anmerkung aus dem Ur-Thread auch hier nochmal
Es kann auch passieren, dass ein EU-Ausländer welcher ja regulär mit seinem FE in Deutschland fahren darf, ein Fahrverbot bekommt. Hier ist es kein großes Problem, nach Ende des Fahrverbotes darf er aber wieder fahren.
Schlimmer kommt es aber, wenn er für Deutschland einen FE-Entzug bekommen hat. Da ist dann meist auch in der deutschen FE-Datei vermerkt, dass er einen FE-Entzug hat und ggf. sogar das Ende der Sperrfrist, bis zu deren Ende keine neue FE erteilt werden darf. Auch nach dem Ende des FE-Entzuges bzw. der Sperrfrist darf er in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. Das Recht dazu, die deutsche FE, muss er erst neu beantragen. Hier kann es dann zu Auflagen kommen ( MPU, ärztliches Gutachten usw ). Einzige Ausnahme ist, er hat seine FE oder irgendeine neue Klasse auf dem FS ( Feld 10 ) nach dem Ende des Entzuges /-der Sperrfrist neu bekommen. Eine Neuausstellung des FS ist nicht Neuerteilung. Im dümmsten Fall muss er immer um Deutschland drumrum fahren.
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